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   SG Landshut, 27.04.2017 - S 1 R 5031/16   

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SG Landshut, 27.04.2017 - S 1 R 5031/16 (https://dejure.org/2017,17027)
SG Landshut, Entscheidung vom 27.04.2017 - S 1 R 5031/16 (https://dejure.org/2017,17027)
SG Landshut, Entscheidung vom 27. April 2017 - S 1 R 5031/16 (https://dejure.org/2017,17027)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Gesellschaftsvertrag und gesellschaftsrechtliche Bestimmungen regeln den Umfang der Weisungsgebundenheit eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Gesellschafter-Geschäftsführer - versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus SG Landshut, 27.04.2017 - S 1 R 5031/16
    Ein für Selbständigkeit sprechendes "typisches Unternehmerrisiko" werde durch die Übernahme einer Bürgschaft nicht begründet, weil es keinen Zusammenhang mit den laut Arbeitsvertrag geschuldeten Diensten gebe; die Bürgschaft sei für die Erfüllung der diesbezüglichen Pflichten nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R).

    Das Bundessozialgericht hat für derartige Fälle den Grundsatz aufgestellt, dass der Umfang der Kapitalbeteiligung und der sich daraus ergebende Einfluss auf die Gesellschaft wesentliches Merkmal bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit ist (BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R; Urteil vom 11.11.2015, B 12 KR 10/14 R).

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus SG Landshut, 27.04.2017 - S 1 R 5031/16
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.06.2005, B 12 KR 28/03 R m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2014 - L 11 R 2546/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung -

    Auszug aus SG Landshut, 27.04.2017 - S 1 R 5031/16
    Demnach war der Auffangstreitwert von 5.000 Euro heranzuziehen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 17.07.2014, L 11 R 2546/14 B).
  • BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 23/12 R

    Krankenversicherung der Rentner - Unzulässigkeit der Beschränkung auf nur ein

    Auszug aus SG Landshut, 27.04.2017 - S 1 R 5031/16
    Eine solche Abhängigkeit der Statusfeststellung vom rein faktischen, nicht rechtlich gebundenen und daher jederzeit änderbarem Verhalten der Beteiligten ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts mit dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände nicht in Einklang zu bringen (BSG, Urteil vom 29.07.2015, B 12 KR 23/12 R).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus SG Landshut, 27.04.2017 - S 1 R 5031/16
    Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht in seinen Entscheidungen vom 29.07.2015 (B 12 KR 23/13 R und B 12 R 1/15 R) auch ausdrücklich die sogenannte "Kopf und Seele Rechtsprechung" aufgegeben habe.
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R

    Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!

    Auszug aus SG Landshut, 27.04.2017 - S 1 R 5031/16
    Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht in seinen Entscheidungen vom 29.07.2015 (B 12 KR 23/13 R und B 12 R 1/15 R) auch ausdrücklich die sogenannte "Kopf und Seele Rechtsprechung" aufgegeben habe.
  • BSG, 19.08.2015 - B 12 KR 9/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Minderheitsgesellschafterin -

    Auszug aus SG Landshut, 27.04.2017 - S 1 R 5031/16
    Mit der Entscheidung vom 09.08.2015 (B 12 KR 9/14 R) habe das BSG ferner bestätigt, dass aus einer Darlehensgewährung kein unternehmerisches Risiko hergeleitet werden könne und auch familiäre Rücksichtnahmen nicht zu einem sozialversicherungsrechtlich anzuerkennenden besonderen Status führten.
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus SG Landshut, 27.04.2017 - S 1 R 5031/16
    Das Bundessozialgericht hat für derartige Fälle den Grundsatz aufgestellt, dass der Umfang der Kapitalbeteiligung und der sich daraus ergebende Einfluss auf die Gesellschaft wesentliches Merkmal bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit ist (BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R; Urteil vom 11.11.2015, B 12 KR 10/14 R).
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