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   SG Landshut, 28.07.2016 - S 11 AS 569/14   

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https://dejure.org/2016,31743
SG Landshut, 28.07.2016 - S 11 AS 569/14 (https://dejure.org/2016,31743)
SG Landshut, Entscheidung vom 28.07.2016 - S 11 AS 569/14 (https://dejure.org/2016,31743)
SG Landshut, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - S 11 AS 569/14 (https://dejure.org/2016,31743)
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  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    Auszug aus SG Landshut, 28.07.2016 - S 11 AS 569/14
    § 7 Abs. 3a SGB II regelt mithin (nur) die subjektive Voraussetzung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und gibt mit den dort aufgezählten, nicht abschließenden Fallgestaltungen Indizien für eine gesetzliche Vermutung von Tatsachen vor, mit deren Hilfe auf den inneren Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, geschlossen werden kann (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R -).

    Zudem muss zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem Dritten die grundsätzliche rechtlich zulässige Möglichkeit der Heirat bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG bestehen (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R -).

    Ausreichend ist eine Absprache zwischen den Partnern, wie sie die Haushaltsführung zum Wohle des partnerschaftlichen Zusammenlebens untereinander aufteilen (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R -).

  • BSG, 23.08.1956 - 3 RJ 293/55
    Auszug aus SG Landshut, 28.07.2016 - S 11 AS 569/14
    Gerichte sind grundsätzlich verpflichtet, den angefochtenen Verwaltungsakt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (vgl. § 54 Abs. 2 Satz 1, § 103 SGG); die beklagte Behörde kann deshalb im Laufe des Gerichtsverfahrens neue Tatsachen und Rechtsgründe "nachschieben" (st. Rspr.: BSGE 3, 209, 216; BSGE 9, 277, 279 f; zuletzt etwa BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 87/09 R -).

    Hinsichtlich eines solchen Nachschiebens von Gründen gibt es jedoch bei belastenden Verwaltungsakten, die im Wege der reinen Anfechtungsklage angefochten werden, Einschränkungen, wenn die Verwaltungsakte dadurch in ihrem Wesen verändert werden und der Betroffene infolgedessen in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt werden kann (BSGE 3, 209, 216; vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 54 Rn. 35 f m. w. N.).

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 87/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftsverlangen des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus SG Landshut, 28.07.2016 - S 11 AS 569/14
    Der Grundsicherungsträger kann vom Partner einer Leistungen nach dem SGB II beantragenden oder beziehenden Person aber nach § 60 Abs. 4 SGB II Auskunft nur dann verlangen, wenn die Grundvoraussetzung für die Anwendung der Regelung - das Vorliegen einer Partnerschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II - gegeben ist (BSG, Urteil vom 24.02.2011, B 14 AS 87/09 R).

    Gerichte sind grundsätzlich verpflichtet, den angefochtenen Verwaltungsakt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (vgl. § 54 Abs. 2 Satz 1, § 103 SGG); die beklagte Behörde kann deshalb im Laufe des Gerichtsverfahrens neue Tatsachen und Rechtsgründe "nachschieben" (st. Rspr.: BSGE 3, 209, 216; BSGE 9, 277, 279 f; zuletzt etwa BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 87/09 R -).

  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 30/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untersuchungsgrundsatz - sozialrechtliches

    Auszug aus SG Landshut, 28.07.2016 - S 11 AS 569/14
    Ausgehend von diesen Konkretisierungen des Gesetzgebers und der zuvor dargestellten Rechtsprechung ist in reinen Anfechtungssachen das Nachschieben eines Grundes durch die Behörde regelmäßig unzulässig, wenn dieser umfassende Ermittlungen seitens des Gerichts erfordert, die Behörde ihrerseits insofern keine Ermittlungen angestellt hat und der Verwaltungsakt hierdurch einen anderen Wesenskern erhält, weil dann der angefochtene Verwaltungsakt - bei einem entsprechenden Ergebnis der Ermittlungen - mit einer wesentlich anderen Begründung Bestand hätte (BSG, Urteil vom 25. Juni 2015 - B 14 AS 30/14 R -).
  • BSG, 21.04.1959 - 6 RKa 20/57
    Auszug aus SG Landshut, 28.07.2016 - S 11 AS 569/14
    Gerichte sind grundsätzlich verpflichtet, den angefochtenen Verwaltungsakt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (vgl. § 54 Abs. 2 Satz 1, § 103 SGG); die beklagte Behörde kann deshalb im Laufe des Gerichtsverfahrens neue Tatsachen und Rechtsgründe "nachschieben" (st. Rspr.: BSGE 3, 209, 216; BSGE 9, 277, 279 f; zuletzt etwa BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 87/09 R -).
  • BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

    Auszug aus SG Landshut, 28.07.2016 - S 11 AS 569/14
    Die Heilung eines Anhörungsfehlers im Widerspruchsverfahren setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts voraus, dass die Behörde dem Betroffenen in dem angefochtenen Verwaltungsakt die wesentlichen Tatsachen mitteilt, auf die sie ihre Entscheidung stützt, wobei es hinsichtlich der Wesentlichkeit auf die - u.U. unzutreffende - Rechtsauffassung der Behörde ankommt, dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, zu den von der Behörde für entscheidungserheblich gehaltenen Tatsachen Stellung zu nehmen, wobei dies in der Regel durch die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids gewährleistet ist, es sei denn, die Behörde verwertet im Widerspruchsverfahren neue Tatsachen zulasten des Betroffenen, und die Behörde im Widerspruchsbescheid erkennen lässt, dass sie die vorgebrachten Argumente des Widerspruchsführers zur Kenntnis genommen und abgewogen hat (vgl. BSG, Urt. v. 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R - ; Urt. v. 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R - ; Urt. v. 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R -).
  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R

    Gleichwohlgewährung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Arbeitsentgelt - Genehmigung

    Auszug aus SG Landshut, 28.07.2016 - S 11 AS 569/14
    Die Heilung eines Anhörungsfehlers im Widerspruchsverfahren setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts voraus, dass die Behörde dem Betroffenen in dem angefochtenen Verwaltungsakt die wesentlichen Tatsachen mitteilt, auf die sie ihre Entscheidung stützt, wobei es hinsichtlich der Wesentlichkeit auf die - u.U. unzutreffende - Rechtsauffassung der Behörde ankommt, dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, zu den von der Behörde für entscheidungserheblich gehaltenen Tatsachen Stellung zu nehmen, wobei dies in der Regel durch die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids gewährleistet ist, es sei denn, die Behörde verwertet im Widerspruchsverfahren neue Tatsachen zulasten des Betroffenen, und die Behörde im Widerspruchsbescheid erkennen lässt, dass sie die vorgebrachten Argumente des Widerspruchsführers zur Kenntnis genommen und abgewogen hat (vgl. BSG, Urt. v. 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R - ; Urt. v. 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R - ; Urt. v. 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R -).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus SG Landshut, 28.07.2016 - S 11 AS 569/14
    Unter einer Partnerschaft i. S. d. § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II versteht man unter Berücksichtigung der Rechtsprechung von BVerfG (Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234), wenn eine gewisse Ausschließlichkeit der Beziehung gegeben ist, die keine vergleichbare Lebensgemeinschaft daneben zulässt.
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus SG Landshut, 28.07.2016 - S 11 AS 569/14
    Damit trägt der Beklagte nicht nur die objektive Beweislast für das belastende Auskunftsverlangen (siehe etwa BSG, Urteil vom 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R -), sondern er ist bereits im vorherigen Verfahrensstadium verpflichtet, die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Norm, auf die er seine Verwaltungsentscheidung stützt, zu ermitteln und entsprechend festzustellen, damit sich der Leistungsberechtigte im Verfahren mit seiner Argumentation auf die die Entscheidung tragenden Gründe einrichten kann.
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus SG Landshut, 28.07.2016 - S 11 AS 569/14
    Dies betrifft sowohl das Vorhandensein von positiven, als auch das Fehlen von negativen Tatbestandsvoraussetzungen (vgl. allgemein bereits BSG, Urteil vom 24.10.1957 - 10 RV 945/55 - BSGE 6, 70).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2007 - L 13 AS 40/07

    Pflicht eines Partners einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zur

  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R

    Rehabilitation - gleichzeitiger Bezug von Übergangsgeld und Erwerbseinkommen -

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