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   SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19   

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SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19 (https://dejure.org/2021,28497)
SG Landshut, Entscheidung vom 30.04.2021 - S 16 AS 387/19 (https://dejure.org/2021,28497)
SG Landshut, Entscheidung vom 30. April 2021 - S 16 AS 387/19 (https://dejure.org/2021,28497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB X § 103 Abs. 1, § 104, § 107, § 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 3, § 48 Abs. 1 S. 1; SGB II § 11 Abs. 1, § 40 Abs. 2 Nr. 3,; EStG § 74 Abs. 2; AO § 37 Abs. 2 S. 1, § 47, § 218 Abs. 2 S. 2
    Keine Rückforderung von SGB II-Leistungen nach irrtümlicher Zahlung von steuerrechtlichem Kindergeld

  • rewis.io

    Einkommensberücksichtigung, Grobe Fahrlässigkeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Irrtümliche Kindergeldnachzahlung trotz Erstattungsanspruchs des Grundsicherungsträgers, kein wertmäßiger Zuwachs wegen Rückzahlungsverpflichtung, Rücknahme eines rechtswidrigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19
    Entsteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung einer Einnahme erst nach dem Monat des Zuflusses, bleibt es für den Zuflussmonat bei der Berücksichtigung als Einkommen (vgl. BSG, Urteil vom 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R).

    Rückstellungen, die Leistungsempfänger in Bezug auf möglicherweise eintretende, im Zeitpunkt des Zuflusses aber noch ungewisse, künftige Zahlungsverpflichtungen vornehmen, seien nicht geschützt (BSG, Urteil vom 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R).

    Jedenfalls sofern eine Verpflichtung zur Rückzahlung der laufenden Einnahme erst nach dem Monat eintritt, für den sie berücksichtigt werden soll, besteht die Verpflichtung des Hilfebedürftigen, die Leistung als "bereite Mittel" in dem Monat des Zuflusses auch zu verbrauchen (BSG, Urteil vom 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R, Rn. 23, zitiert nach juris).

    (f) Die vom Beklagten in Bezug genommene Konstellation, die vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 23.08.2011 entschieden wurde (Az. B 14 AS 165/10 R), unterscheidet sich vom vorliegenden Fall.

    Ein auf einer bindenden Bewilligung begründeter Leistungsbezug ist rechtmäßig, solange der Bewilligungsbescheid besteht (BSG vom 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R, Rn. 24, zitiert nach juris).

  • BFH, 18.06.1986 - II R 38/84

    Finanzamt - Rechtlicher Grund - Dritter - Steuerschuldverhältnis -

    Auszug aus SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19
    Auf eine gesonderte Festsetzung des Erstattungsanspruchs durch die Behörde kommt es für dessen Entstehung nicht an (BFH, Urteile vom 18.06.1986 - II R 38/84, Rn. 15, und vom 25.02.1992 - VII R 8/91, Rn. 14, zitiert nach juris; Klein/Ratschow, 15. Aufl. 2020, AO § 37 Rn. 45, § 38 Rn. 30).

    Die Behörde kann - wie hier geschehen mit Bescheid vom 16.11.2018 - zur Verwirklichung des Anspruchs gemäß § 218 Abs. 2 Satz 2 AO einen Rückforderungsbescheid erlassen oder über Bestehen und Höhe des Anspruchs in einem Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO entscheiden, insbesondere, wenn zwischen den Beteiligten Streit über die Entstehung derartiger Ansprüche besteht (vgl. hierzu BFH, Urteile vom 18.06.1986 - II R 38/84, Rn. 15, vom 25.02.1992 - VII R 8/91, Rn. 14 und vom 12.11.2013 - VII R 15/13, Rn. 5, zitiert nach juris; BeckOK AO/Brühl bzw. Specker, 16. Ed. 1.4.2021, AO § 37 Rn. 347 f., § 218 Rn. 200 ff.).

    Ein Rückforderungsbescheid setzt den allein durch die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes entstandenen und bestehenden Anspruch lediglich fest und dient als Grundlage für die tatsächliche Verwirklichung und weitere Durchsetzung des betreffenden Zahlungsanspruchs (BFH, Urteil vom 18.06.1986 - II R 38/84, Rn. 15 f., zitiert nach juris; BeckOK AO/Specker, 16. Ed. 1.4.2021, AO § 218 Rn. 67 ff., 201), insbesondere, wenn er im Wege der Vollstreckung zwangsweise geltend gemacht werden soll bzw. muss.

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19
    Dabei ist von einem subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff auszugehen, d.h. das Maß der Fahrlässigkeit ist insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (BSG, Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R, Rn. 23, zitiert nach juris).

    Zwar besteht eine Obliegenheit, Bewilligungsbescheide zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen (BSG, Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R, Rn. 25, zitiert nach juris).

  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 10/20 R

    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Auszug aus SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19
    Für die Bösgläubigkeit i. S. d. § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X ist es ausreichend, wenn der Leistungsempfänger im Rahmen einer sog. Parallelwertung in der Laiensphäre wusste oder wissen musste, dass ihm die zuerkannte Leistung so nicht zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.2020 - B 4 AS 10/20 R).

    Ausreichend ist, wenn der Leistungsempfänger im Rahmen einer sog. Parallelwertung in der Laiensphäre wusste oder wissen musste, dass ihm die zuerkannte Leistung so nicht zusteht (BSG, Urteil vom 24.06.2020 - B 4 AS 10/20 R, Rn. 30, zitiert nach juris).

  • BFH, 12.05.2009 - IX R 2/08

    Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen Auszahlung von Eigenheimzulage auf

    Auszug aus SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19
    Ein solcher Erstattungsanspruch entsteht gem. § 38 AO in dem Zeitpunkt, in dem die Leistung ohne rechtlichen Grund erbracht wird (vgl. BFH, Urteile vom 12.05.2009 - IX R 2/08, Rn. 12, und vom 06.06.2000 - VII R 104/98, Rn. 21, zitiert nach juris; Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 165. Lieferung 04.2021, § 37 AO Rn. 122), hier also bereits zum Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto.

    Da hier der irrtümlichen Doppelzahlung keine Festsetzung durch Bescheid zugrunde lag, wurde der Anspruch gem. § 220 Abs. 2 Satz 1 AO auch sofort mit seiner Entstehung, also im Zeitpunkt der Leistung, fällig (vgl. BFH, Urteil vom 12.05.2009 - IX R 2/08, Rn. 12; Klein/Ratschow, 15. Aufl. 2020, AO § 37 Rn. 50).

  • BFH, 25.02.1992 - VII R 8/91

    Aufnahme eine nicht zuvor festgesetzten Erstattungsanspruchs in

    Auszug aus SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19
    Auf eine gesonderte Festsetzung des Erstattungsanspruchs durch die Behörde kommt es für dessen Entstehung nicht an (BFH, Urteile vom 18.06.1986 - II R 38/84, Rn. 15, und vom 25.02.1992 - VII R 8/91, Rn. 14, zitiert nach juris; Klein/Ratschow, 15. Aufl. 2020, AO § 37 Rn. 45, § 38 Rn. 30).

    Die Behörde kann - wie hier geschehen mit Bescheid vom 16.11.2018 - zur Verwirklichung des Anspruchs gemäß § 218 Abs. 2 Satz 2 AO einen Rückforderungsbescheid erlassen oder über Bestehen und Höhe des Anspruchs in einem Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO entscheiden, insbesondere, wenn zwischen den Beteiligten Streit über die Entstehung derartiger Ansprüche besteht (vgl. hierzu BFH, Urteile vom 18.06.1986 - II R 38/84, Rn. 15, vom 25.02.1992 - VII R 8/91, Rn. 14 und vom 12.11.2013 - VII R 15/13, Rn. 5, zitiert nach juris; BeckOK AO/Brühl bzw. Specker, 16. Ed. 1.4.2021, AO § 37 Rn. 347 f., § 218 Rn. 200 ff.).

  • LSG Sachsen, 17.02.2015 - L 5 R 900/13
    Auszug aus SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19
    Von einem Leistungsberechtigten kann aber nicht erwartet werden, die detailreichen und komplizierten Vorgaben des SGB II zur Leistungsberechnung bis ins Detail zu kennen oder gar sachkundiger zu sein als die Behörde (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 17.02.2015 - L 5 R 900/13, Rn. 26, zitiert nach juris; Padé in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 45 SGB X (Stand: 16.04.2021), Rn. 94).
  • BFH, 26.07.2012 - III R 28/10

    Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers bei nachträglicher

    Auszug aus SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19
    Das Kindergeld ist, soweit es wie hier der Familienförderung dient, ebenso wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu bestreiten (vgl. BFH, Urteil vom 26.07.2012 - III R 28/10, Rn. 12, 15, zitiert nach juris; Finanzgericht Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 28.05.2020 - 13 K 2747/17, Rn. 31, zitiert nach juris).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist Einkommen grundsätzlich alles, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält (vgl. etwa BSG, Urteile vom 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R, Rn. 23, und vom 24.06.2020 - B 4 AS 9/20 R, Rn. 24, zitiert nach juris).
  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 9/20 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II vom

    Auszug aus SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist Einkommen grundsätzlich alles, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält (vgl. etwa BSG, Urteile vom 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R, Rn. 23, und vom 24.06.2020 - B 4 AS 9/20 R, Rn. 24, zitiert nach juris).
  • FG Baden-Württemberg, 28.05.2020 - 13 K 2747/17

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten

  • BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98

    Erstattungsansprüche: Abtretung aufgrund von Verlustrücktrag

  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 30/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung

  • BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13

    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - L 34 AS 201/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Grundsicherung für

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

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