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   SG Landshut, 31.07.2019 - S 3 SB 49/18   

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https://dejure.org/2019,66742
SG Landshut, 31.07.2019 - S 3 SB 49/18 (https://dejure.org/2019,66742)
SG Landshut, Entscheidung vom 31.07.2019 - S 3 SB 49/18 (https://dejure.org/2019,66742)
SG Landshut, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - S 3 SB 49/18 (https://dejure.org/2019,66742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB X § 48 Abs. 1 S. 1
    Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX (Schwerbehindertenrecht)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus SG Landshut, 31.07.2019 - S 3 SB 49/18
    Statthafte Klageart ist somit vorliegend die isolierte Anfechtungsklage gemäß § 54 Absatz 1 Satz 1 1. Fall SGG, bei der allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (BSG, Urteil vom 12.11.1996, 9 RVs 5/95 Rn. 14 - juris; Bay. LSG, Urteil vom 17.07.2012, L 15 SB 48/10 Rn. 31 - juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 54 Rn. 33 m. w. N.).
  • LSG Bayern, 30.06.2010 - L 16 SB 22/07

    Schwerbehindertenrecht - Bildung des Gesamt-GdB - leichte Gesundheitsstörungen

    Auszug aus SG Landshut, 31.07.2019 - S 3 SB 49/18
    Die hier vorzunehmende Schätzung beginnt mit den am höchsten bewerteten Beeinträchtigungen (Ausgangs-GdB); für jede weitere - mit einem Einzel-GdB bewertete - Beeinträchtigung ist dann zu prüfen, ob das Ausmaß und die Schwere der Behinderung damit insgesamt wachsen und welchen Umfang die Zunahme - ausgedrückt in einer Erhöhung des Ausgangs-GdB's - hat, wobei die Anwendung mathematischer Formeln und auch die Addition der Einzel-GdB-Grade nicht statthaft ist (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30.06.2010, Az.: L 16 SB 22/07 Rn. 34 m. w. N. - juris).
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 48/10

    GdB, Merkzeichen, gesundheitliche Voraussetzungen, Herabsetzungsbescheid,

    Auszug aus SG Landshut, 31.07.2019 - S 3 SB 49/18
    Statthafte Klageart ist somit vorliegend die isolierte Anfechtungsklage gemäß § 54 Absatz 1 Satz 1 1. Fall SGG, bei der allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (BSG, Urteil vom 12.11.1996, 9 RVs 5/95 Rn. 14 - juris; Bay. LSG, Urteil vom 17.07.2012, L 15 SB 48/10 Rn. 31 - juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 54 Rn. 33 m. w. N.).
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