Rechtsprechung
   SG Leipzig, 03.03.2017 - S 23 SF 99/16 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4489
SG Leipzig, 03.03.2017 - S 23 SF 99/16 E (https://dejure.org/2017,4489)
SG Leipzig, Entscheidung vom 03.03.2017 - S 23 SF 99/16 E (https://dejure.org/2017,4489)
SG Leipzig, Entscheidung vom 03. März 2017 - S 23 SF 99/16 E (https://dejure.org/2017,4489)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,4489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 256/14

    Ablichtung einer gesamten Akte - Grundsatz der Effizienz

    Auszug aus SG Leipzig, 03.03.2017 - S 23 SF 99/16
    Bei der Beurteilung, was zur Bearbeitung sachgemäß ist, muss auf die Sichtweise eines verständigen und durchschnittlich erfahrenen Rechtsanwalts, der sich mit der betreffenden Akte beschäftigt, abgestellt werden (vgl. zuletzt etwa Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. November 2016 - L 15 SF 256/14 E m.w.N.).

    Bei Durchsicht der zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen und der Literatur zu Nr. 7000 VV RVG fällt auf, dass nach der Voranstellung dieser Grundsätze die Notwendigkeit einer Vervielfältigung der ganzen Behördenakte oftmals z.B. unter Hinweis darauf abgelehnt wird, dass es dem Anwalt nicht völlig freigestellt sein könne, nach seinem subjektiven Empfinden Kopien als erforderlich zu bezeichnen (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Mai 2016 - L 5 SF 12/14 E) oder dass er nicht ohne Weiteres die gesamte Behördenakte von einer juristisch nicht geschulten Kanzleikraft ablichten lassen dürfe (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. November 2016 - L 15 SF 256/14 E).

  • BGH, 26.04.2005 - X ZB 17/04

    Rechtsfolgen fehlerhafter Auswahl der richterlichen Mitglieder des

    Auszug aus SG Leipzig, 03.03.2017 - S 23 SF 99/16
    Dem Rechtsanwalt steht ein Ermessensspielraum zu, der eher großzügig zu bemessen ist (Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, Nr. 7000 VV RVG, Rn. 6 m.w.N. aus der Rechtsprechung; vgl auch BGH, Beschluss vom 26. April 2005 - X ZB 17/04 - zu § 27 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO: "kein kleinlicher Maßstab").
  • LSG Thüringen, 19.05.2003 - L 6 B 18/03

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren vor dem Sozialgericht;

    Auszug aus SG Leipzig, 03.03.2017 - S 23 SF 99/16
    Die Erforderlichkeit der gefertigten Kopien wird dann nicht anzunehmen sein, wenn der gesamte Aktenvorgang abgelichtet wird (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 19.05.2003, Az.: L 6 B 18/03 SF).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.05.2016 - L 5 SF 12/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Dokumentenpauschale -

    Auszug aus SG Leipzig, 03.03.2017 - S 23 SF 99/16
    Bei Durchsicht der zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen und der Literatur zu Nr. 7000 VV RVG fällt auf, dass nach der Voranstellung dieser Grundsätze die Notwendigkeit einer Vervielfältigung der ganzen Behördenakte oftmals z.B. unter Hinweis darauf abgelehnt wird, dass es dem Anwalt nicht völlig freigestellt sein könne, nach seinem subjektiven Empfinden Kopien als erforderlich zu bezeichnen (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Mai 2016 - L 5 SF 12/14 E) oder dass er nicht ohne Weiteres die gesamte Behördenakte von einer juristisch nicht geschulten Kanzleikraft ablichten lassen dürfe (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. November 2016 - L 15 SF 256/14 E).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht