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   SG Leipzig, 19.10.2007 - S 21 SO 95/07 ER   

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https://dejure.org/2007,23205
SG Leipzig, 19.10.2007 - S 21 SO 95/07 ER (https://dejure.org/2007,23205)
SG Leipzig, Entscheidung vom 19.10.2007 - S 21 SO 95/07 ER (https://dejure.org/2007,23205)
SG Leipzig, Entscheidung vom 19. Oktober 2007 - S 21 SO 95/07 ER (https://dejure.org/2007,23205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine einstweilige Anordnung - Höhe der Eingliederungshilfe im Rahmen des Persönlichen Budgets - Assistenz für eine hiflebedürftige Studentin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe einer Assistenz im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren über die Höhe der Kosten für eine persönliche Assistenz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Leipzig, 19.10.2007 - S 21 SO 95/07
    Dann müssen jedoch gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass das Rechtsmittel in der Hauptsache aller Voraussicht nach erfolgreich sein wird (BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988, NJW 89, 827).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Leipzig, 19.10.2007 - S 21 SO 95/07
    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes kann mit der einstweiligen Anordnung die Hauptsache ausnahmsweise nur vorweggenommen werden, wenn ohne die einstweilige Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstehen (BVerfGE 46, 166 ff).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.1992 - 3 M 36/92

    Vorläufiger Rechtsschutz; Abiturprüfung; Prüfungsentscheidung; Mündliche Prüfung

    Auszug aus SG Leipzig, 19.10.2007 - S 21 SO 95/07
    Die Voraussetzungen für einen Anordnungsanspruch sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen im Hauptsacheverfahren besteht (so: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.1992, DVBl. 93, 66).
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