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   SG Leipzig, 26.05.2009 - S 23 AS 457/08   

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https://dejure.org/2009,32578
SG Leipzig, 26.05.2009 - S 23 AS 457/08 (https://dejure.org/2009,32578)
SG Leipzig, Entscheidung vom 26.05.2009 - S 23 AS 457/08 (https://dejure.org/2009,32578)
SG Leipzig, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - S 23 AS 457/08 (https://dejure.org/2009,32578)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus SG Leipzig, 26.05.2009 - S 23 AS 457/08
    Angesichts der (unzulässigen, vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04) Mischverwaltung im Bereich der Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II ließe sich sowohl an die Anwendbarkeit von bundes- wie auch landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsvorschriften denken.

    So hat auch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 20. Dezember 2007 (a.a.O., Rn. 194) die Unsicherheiten über die Zuordnung von Zuständigkeiten bei der Verwaltungsvollstreckung angesprochen und dabei insbesondere darauf hingewiesen, dass bei der Rückforderung einer Gesamtleistung, bei der - wie hier - teilweise Leistungen in der Trägerschaft der Bundesagentur und teilweise solche in kommunaler Trägerschaft berührt sind, dies sogar Anlass für unterschiedliche Vollstreckungsverfahren bieten könnte.

  • BSG, 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B

    Anfechtbarkeit einer Zahlungsaufforderung der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus SG Leipzig, 26.05.2009 - S 23 AS 457/08
    Der Beklagten ist zwar zuzugeben, dass eine Mahnung lediglich eine unselbstständige Vorbereitungshandlung zur Vollstreckungsanordnung oder zu den eigentlichen Vollstreckungshandlungen darstellt und damit nicht anfechtbar ist (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 7. Juni 1999 - B 7 AL 264/98 B ).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - L 8 B 208/07

    Auftragsverhältnis zwischen der BA und einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB 2

    Auszug aus SG Leipzig, 26.05.2009 - S 23 AS 457/08
    Rechtsfolge eines Handelns im eigenen Namen entgegen § 89 Abs. 1 SGG ist die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes (Engelmann, a.a.O., § 89 Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 19. März 2009 - L 8 B 208/07 -, wonach die Bundesagentur für Arbeit als Auftragnehmerin der zuständigen SGB II -Behörde Verwaltungsakte im Bereich des Forderungseinzugs ausdrücklich im Namen der zuständigen SGB II -Behörde zu erlassen hat).
  • LSG Sachsen, 12.01.2010 - L 7 AS 653/09

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruches und einer Anfechtungsklage gegen einen

    Daher bedarf es in diesem Verfahren keiner Entscheidung über die bestehenden Unsicherheiten über die Zuordnung von Zuständigkeiten bei der Verwaltungsvollstreckung (vgl. hierzu z.B. BVerfG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04, Rn 193f) und die Rechtmäßigkeit der Beauftragung der BA zur Durchführung des Einziehungsverfahrens (vgl. hierzu z.B. Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 26. Mai 2009 - S 23 AS 457/08, Berufung anhängig unter dem Aktenzeichen L 2 AS 451/09).
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