Rechtsprechung
SG München, 07.03.2018 - S 38 KA 5017/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB V § 20, § 106 Abs. 2 S. 4; Anlage 4a zum GV-Z § 18 Abs. 1 lit. b, § 20 Abs. 5
Vergütungsberichtigung nach Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Zahnarztpraxis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arztregress in Höhe von 70 % der erbrachten Leistungen betreffend das Quartal 4/13; Anforderungen an die Angaben über etwaige Praxisbesonderheiten und/oder kausal kompensatorische Einsparungen
- rewis.io
Vergütungsberichtigung nach Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Zahnarztpraxis
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 21 (Leitsatz und Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung/Arzneikostenregress/Schadensersatz | Zahnärzte | Kürzung von Einzelleistungen und Restüberschreitung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Bayern, 12.08.2014 - L 12 KA 5054/13
Individualprophylaxe
Auszug aus SG München, 07.03.2018 - S 38 KA 5017/17
Denn weder in § 106 SGB V, noch in der Anlage 4a zum GV-Z sind prophylaktische Leistungen von der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgenommen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.08.2014, L 12 KA 5054/13). - BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 18/11 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - …
Auszug aus SG München, 07.03.2018 - S 38 KA 5017/17
Denn das Bundessozialgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2012, Az. B 6 KA 18/11 R) nur dann eine Vergleichbarkeit in Frage gestellt, wenn die Fallzahl des geprüften Arztes bei unter 20% der der Vergleichsgruppe bei einer Fallzahl von mindestens 100 Fällen liegt. - BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 38/10 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verpflichtung der Prüfgremien zur Aufklärung der …
Auszug aus SG München, 07.03.2018 - S 38 KA 5017/17
Zusätzlich darf aber die Wirtschaftlichkeit von einzelnen Leistungen nicht losgelöst von der Gesamttätigkeit und den Gesamtbaukosten des Vertragszahnarztes beurteilt werden (vgl. BSG, Urteil vom 19.11.2011, Az. B 6 KA 38/10 R). - BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R
Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei …
Auszug aus SG München, 07.03.2018 - S 38 KA 5017/17
Angesichts des Umstandes, dass es sich bei den Zahnärzten um eine sehr homogene Arztgruppe handelt, wäre es auch vertretbar, die Grenze zum offensichtlichen Missverhältnis bei ca. 40% oder sogar weniger anzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 16.07.2003, Az. B 6 KA 45/02 R; BSG, Urteil vom 06.09.2000, Az. B 6 KA 24/99 R). - BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R
Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise
Auszug aus SG München, 07.03.2018 - S 38 KA 5017/17
Angesichts des Umstandes, dass es sich bei den Zahnärzten um eine sehr homogene Arztgruppe handelt, wäre es auch vertretbar, die Grenze zum offensichtlichen Missverhältnis bei ca. 40% oder sogar weniger anzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 16.07.2003, Az. B 6 KA 45/02 R; BSG, Urteil vom 06.09.2000, Az. B 6 KA 24/99 R).