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   SG München, 11.06.2013 - S 35 AL 883/12   

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https://dejure.org/2013,26024
SG München, 11.06.2013 - S 35 AL 883/12 (https://dejure.org/2013,26024)
SG München, Entscheidung vom 11.06.2013 - S 35 AL 883/12 (https://dejure.org/2013,26024)
SG München, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - S 35 AL 883/12 (https://dejure.org/2013,26024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Bewilligung eines Gründungszuschusses für eine aufgenommene selbstständige Tätigkeit als Weinhändler aufgrund möglicher Eingliederung in den Arbeitsmarkt ohne Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90

    Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld

    Auszug aus SG München, 11.06.2013 - S 35 AL 883/12
    Im Falle eines Bescheidungsurteils bindet die Rechtsauffassung des Gerichts die Verwaltung nur insoweit, als diese zur Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes geführt hat (BSG am 25.10.1990 zum damaligen Überbrückungsgeld als "Kann"-Leistung, Az.: 7 RAr 14/90, Rd. 39, zitiert nach Juris).

    Auch das Bundessozialgericht hat zum damaligen Überbrückungsgeld als "Kann-Leistung" entsprechende Erwägungen für zulässig erachtet: Bezogen auf das Überbrückungsgeld wäre es nach den vom Gesetz mit dieser Leistungsart verfolgten Zwecken nicht zu beanstanden, wenn die Leistung nicht jedem Antragsteller gewährt würde, die Beklagte die Gewährung von Überbrückungsgeld vielmehr auf solche Personen beschränken würde, die gerade dieser Hilfe zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben bedürfen, weil mit ihrer Vermittlung in eine abhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt in angemessener Zeit nicht zu rechnen ist (BSG am 25.10.1990, Az.: 7 RAr 14/90, Rd. 33, zitiert nach Juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13

    Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der Gründungzuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. Kuhnke, in: jurisPK-SGB III, § 93 Rn. 21; so auch SG München, Urt. v. 11.06.2013 - S 35 AL 883/12 -, juris Rn. 26; SG Trier, Urt. v. 01.02.2013 - S 1 AL 80/12 -, juris Rn. 24; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso BSG, Urt. v. 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14

    Gründungszuschuss für einen Rechtsanwalt

    Daher sei es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Beklagte die Erwägung des Vermittlungsvorranges in den Vordergrund stelle und prüfe, ob der Arbeitslose dauerhaft im Rahmen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden könne (Hinweis auf SG Trier, Urteil vom 1. Februar 2013 - S 1 AL 80/12, juris; SG München, Urteil vom 11. Juni 2013 - S 35 AL 883/12, juris; zum Überbrückungsgeld bereits BSG, Urteil vom 25. Oktober 1990 - 7 RAr 14/90, BSGE 67, 279; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13
    Dies werde auch von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung so gesehen (Hinweis auf Urteil des SG München vom 11.6.2013 - S 35 AL 883/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2016 - L 11 AL 40/14
    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der Gründungzuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. Kuhnke, in: jurisPK-SGB III, § 93 Rn. 21; so auch SG München, Urt. v. 11.06.2013 - S 35 AL 883/12 -, juris Rn. 26; SG Trier, Urt. v. 01.02.2013 - S 1 AL 80/12 -, juris Rn. 24; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso BSG, Urt. v. 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
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