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   SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08   

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SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08 (https://dejure.org/2011,31599)
SG München, Entscheidung vom 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08 (https://dejure.org/2011,31599)
SG München, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - S 5 AL 1182/08 (https://dejure.org/2011,31599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen (Transfer-Kurzarbeitergeld); Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08
    Unabhängig von der Qualifizierung des Gesprächsergebnisses vom 18.7.2006, mit dem diese Eckpunkte festgelegt wurden, entweder selbst als Tarifvertrag, als Vertrag zu Gunsten Dritter, (Gesamt-)Betriebsvereinbarung oder auch nur als verbindliche Zusage der Siemens AG an alle Arbeitnehmer, (vgl. zu dieser Problematik auch BAG, Urt. v. 18.3.2010, 2 AZR 337/08, LAG Niedersachsen v. 18.5.2011, 17 SaGa 1939/10), hatte kein Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung zu befürchten.

    Auch in seiner Entscheidung vom 18.3.2010, 2 AZR 337/08, hat das BAG nochmals deutlich ausgeführt, welche Anforderungen an die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung gestellt werden.

    Diese Entscheidung kann nur auf Willkür und offenbare Unrichtigkeit hin gerichtlich überprüft werden, BAG v. 18.3.2010, 2 AZR 337/08: "Der Arbeitgeber kann sich nicht lediglich auf seine Entscheidungsfreiheit berufen.

  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R

    Strukturkurzarbeitergeld - Bedrohung durch Arbeitslosigkeit - ordentlich

    Auszug aus SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08
    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin der in der KompTime GmbH beE SEN Essen zusammengefassten 81 Arbeitnehmer führt, ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig gewesen wäre, vgl. BSG-Urteil vom 29.1.2008, Az.: B 7/7a AL 20/06 R, ist der Bescheid vom 23.7.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.11.2008.

    Gemäß § 216b SGB III muss jeder Arbeitnehmer - im Gegensatz zur Vorgängerregelung des § 175 SGB III (Struktur-Kurzarbeitergeld) - selbst von Arbeitslosigkeit bedroht sein, § 216b Abs. 4 Nr. 1 SGB III, BSG Urteil vom 29.1.2008, B 7/7a AL 20/06 R. In § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III a.F. wurde noch gefordert, dass die von dem Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer zur Vermeidung von Entlassungen einer erheblichen Anzahl von Arbeitnehmern des Betriebes (§ 17 Abs. 1 KSchG) in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst sind, während § 216b SGB III in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 2 nur noch von "zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten" spricht.

    In seinem Urteil vom 29.01.2008, B 7/7a AL 20/06 R, führt das BSG aus, dass ein Anspruch auf das damalige Strukturkurzarbeitergeld nicht voraussetze, dass der von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer selbst von der Arbeitslosigkeit bedroht sei.

  • LSG Bayern, 29.11.2007 - L 10 AL 57/07

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Überbrückungsgeld zur Aufnahme einer

    Auszug aus SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08
    Alle in der Transfergesellschaft zusammengefassten Arbeitnehmer waren weder bei Abschluss des Aufhebungsvertrages noch danach von Arbeitslosigkeit bedroht, denn mit Abschluss des dreiseitigen Vertrages stand nahtlos ein zweijähriger Aufenthalt in der Transfergesellschaft fest, vgl. Bayer. LSG v. 29.11.2007, L 10 AL 57/07 zu Überbrückungsgeld bei Eigenkündigung und nahtloser Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.

    Zum einen wird Arbeitslosigkeit nicht nach Sekunden, sondern nach Tagen beurteilt, Bayer. LSG v. 29.11.2007, L 10 AL 57/07.

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08
    Auch wenn der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen hat, muss der Arbeitgeber vor einer außerordentlichen Kündigung alle zumutbaren, eine Weiterbeschäftigung ermöglichenden Mittel ausgeschöpft haben." Gemäß Urteil des BAG vom 14.10.1982, 2 AZR 568/80, ist eine ordentliche Kündigung bereits dann sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann.

    Auch über die Fälle hinaus, in denen ein anderes Konzernunternehmen sich bereit erklärt hat, einen Arbeitnehmer zu übernehmen oder sich eine Verpflichtung zur Übernahme im Unternehmens bzw. Konzernbereich bereits aus dem Arbeitsvertrag ergibt, ist eine anderweitige Unterbringung im Konzern auch aufgrund einer formlosen Zusage oder aufgrund einer wegen eines vorangegangenen Verhaltens erzeugten Selbstbindung zu versuchen, BAG Urt. v. 14.10.1982, 2 AZR 568/80.

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 349/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost

    Auszug aus SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08
    Nach Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. Urt. vom 28.7.1988, Az.: 6 AZR 349/87, können Tarifvertragsparteien im Rahmen von Art. 2 Abs. 1 GG im Zusammenhang oder aus Anlass des Tarifabschlusses Abreden verschiedenster Art treffen, aus denen sich Verpflichtungen und Ansprüche ergeben können.

    Wie das BAG in seinem Urteil vom 28.7.1988, aaO., ausführt, ist von der Rechtsprechung anerkannt, dass auch an einem Vertrag nicht unmittelbar beteiligte Personen in dessen Schutzbereich miteinbezogen werden können.

  • LAG Hamm, 01.06.2011 - 4 Sa 1772/10

    Betriebsbedingte Kündigung, Interessenausgleich mit Namensliste,

    Auszug aus SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08
    Damit liegen auch die betrieblichen Voraussetzungen nicht vor, § 216b Abs. 3 Nr. 1 SGB III. Nach der Gesetzessystematik ist aber nur im Falle einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG die erleichterte Kündigungsmöglichkeit nach § 1 Abs. 5 KSchG gegeben, zur Darlegungs- und Nachweispflicht vgl. zuletzt LAG Hamm v. 01.06.2011, 4 Sa 1772/10, und LAG Düsseldorf v. 28.5.2008, 7 Sa 318/08.
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2005 - L 3 AL 59/04

    Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und Ruhen des Arbeitslosengelds;

    Auszug aus SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08
    Betriebsbedingte Kündigungen standen nicht im Raum, vgl. zur Bedrohung durch Arbeitslosigkeit auch LSG Schl.-Holstein v. 14.1.2005, L 3 AL 59/04.
  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

    Auszug aus SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08
    Rechtsprechung des BSG, z.B. Urt. v. 9.11.1995, 11 RAr 27/95, als verdeckte Aufhebungsverträge zu werten gewesen, vgl. auch z.B. Krodel in Niesel, SGB III § 216b Rdnr. 17, und Peters-Lange, SGb 2009, 378 ff ... Zwar können auch rein betrieblich veranlasste Umstrukturierungen durch Transfer-Kurzarbeitergeld begleitet werden.
  • LSG Bayern, 01.07.2009 - L 9 AL 109/09

    Kurzarbeitergeldanspruch - betriebliche Voraussetzung - befristete Entsendung

    Auszug aus SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08
    Zu den Leistungsempfängern wird aber auch der Arbeitgeber gerechnet, der im Wege der Prozessstandschaft Leistungsansprüche der Arbeitnehmer geltend macht, Bayer. LSG v. 1.7.2009, L 9 AL 109/09 B ER.
  • LAG München, 27.07.2006 - 2 Sa 255/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08
    Es reicht nicht, die Frage, ob im Konzern ausgeschriebene Stellen mit den betroffenen Arbeitnehmern besetzt werden können, der jeweils ausschreibenden Organisationseinheit zu überlassen, die ein Interesse daran hat, den besten Bewerber zu erhalten, vgl. LAG München v. 27.7.2006, 2 Sa 255/06.
  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R

    Transferkurzarbeitergeld - Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls -

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des

  • LAG Düsseldorf, 28.05.2008 - 7 Sa 318/08

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste;

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 757/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

  • LAG Niedersachsen, 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10

    Gewerkschaft hat im Falle eines Standortsicherungsvertrags einen Anspruch auf

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

  • LAG Hessen, 28.04.2011 - 11 Sa 1454/10

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Anspruch auf Abschluss eines

  • LAG München, 15.11.2007 - 3 Sa 303/07

    Unkündbarkeit

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10

    Tariflicher Kündigungsausschluss bei Betriebsänderung; unwirksame

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07

    Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen

  • BAG, 29.03.2007 - 8 AZR 538/06

    Betriebsteilübergang - Widerspruch des Arbeitnehmers - Wirksamkeit einer

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