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   SG München, 12.04.2018 - S 38 KA 341/16   

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SG München, 12.04.2018 - S 38 KA 341/16 (https://dejure.org/2018,13058)
SG München, Entscheidung vom 12.04.2018 - S 38 KA 341/16 (https://dejure.org/2018,13058)
SG München, Entscheidung vom 12. April 2018 - S 38 KA 341/16 (https://dejure.org/2018,13058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Fachgruppe der Neurochirurgen ist der gesonderten fachärztlichen Versorgung zuzuordnen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 27 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Sonderbedarfszulassung: Gesonderte fachärztliche Versorgung (Neurochirurgie)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Anstellung einer Neurochirurgin im Sonderbedarf

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 36/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne einer

    Auszug aus SG München, 12.04.2018 - S 38 KA 341/16
    "Die Ermittlung des Sachverhalts muss das nach pflichtgemäßem Ermessen erforderliche Maß ausschöpfen, d.h. sich soweit erstrecken, wie sich Ermittlungen als erforderlich aufdrängen" (vgl. BSG, Urteil vom 08.12.2010, Az. B 6 KA 36/09 R).

    Was die Versorgungsangebote der Filialpraxis in A-Stadt betrifft, sind diese zwar anzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 08.12.2010, Az. B 6 KA 36/09 R), wobei sich allerdings die Frage stellt, ob die angegebenen freien Kapazitäten (200) objektivierbar sind.

    Die dort erbrachten Leistungen bleiben zur Feststellung, welcher Versorgungsbedarf bereits gedeckt ist, außer Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 08.12.2010, Az. B 6 KA 36/09 R), da diese Leistungserbringung gegenüber derjenigen der niedergelassenen Ärzte nachrangig ist; anders bei bedarfsunabhängigen Ermächtigungen, so z.B. bei § 117 SGB V (BSG, Urteil vom 08.12.2010, Az. B 6 KA 36/09 R).

  • SG Marburg, 16.03.2016 - S 12 KA 170/15

    Vertragsarztrecht

    Auszug aus SG München, 12.04.2018 - S 38 KA 341/16
    Aus der Formulierung "bestmögliche Versorgung der Versicherten" in § 26 Abs. 4 Nr. 3 sechster Spiegelstrich Bedarfs-Planungsrichtlinie ergibt sich, dass auch für die gesonderte fachärztliche Versorgung trotz der Großräumigkeit des Planungsbereichs (§ 14 Abs. 4 Bedarfsplanungs-Richtlinie) zumindest indirekt eine möglichst flächendeckende und wohnortnahe Versorgung bei gleichmäßiger Verteilung der Vertragsarztsitze anzustreben ist (vgl. SG Marburg, Urteil vom 16.03.2016, Az. S 12 KA 170/15).

    Dies würde weitere Sonderbedarfszulassungen nach sich ziehen (vgl. SG Marburg, Urteil vom 16.03.2016, Az. S 12 KA 170/15).

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 22/09 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Sonderbedarfszulassung -

    Auszug aus SG München, 12.04.2018 - S 38 KA 341/16
    Dies hängt damit zusammen, dass den Zulassungsgremien bei der Konkretisierung und Anwendung der unbestimmten Tatbestandsmerkmale "qualifikationsbezogener Sonderbedarf" und "lokaler Sonderbedarf" ein Beurteilungsspielraum zusteht, da es sich um "sachverständige, gruppenplural zusammengesetzte Gremien handelt, die bei der Entscheidung über das Vorliegen eines besonderen Versorgungsbedarf eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen haben" (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.2010, Az. B 6 KA 22/09 R).

    Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bleiben nur bei allgemeinen ärztlichen Leistungen Versorgungsangebote nicht berücksichtigt, die mehr als 25 km (zumutbare Entfernung) entfernt sind (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.2010, Az. B 6 KA 22/09 R).

  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 28/16 R

    Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Anerkennung eines

    Auszug aus SG München, 12.04.2018 - S 38 KA 341/16
    Dies hat zur Folge, dass bis dahin alle Tatsachenänderungen zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2017, Az. B 6 KA 28/16 R).

    Wie bereits ausgeführt, ist für die Beurteilung des Sachverhalts der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor der Tatsacheninstanz maßgeblich, d.h. die bis dahin erfolgten Tatsachenänderungen sind zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2017, Az. B 6 KA 28/16 R).

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus SG München, 12.04.2018 - S 38 KA 341/16
    Allerdings unterliegt es der gerichtlichen Prüfung, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zu Grunde liegt, ob die Verwaltung die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten hat und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zu treffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 14.07.1993, Az. 6 Rka 71/91).
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 44/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Entscheidung über Praxisnachfolge -

    Auszug aus SG München, 12.04.2018 - S 38 KA 341/16
    Diese grundsätzlichen Überlegungen finden auch Anwendung bei Entscheidungen der Zulassungsgremien über die Erteilung einer Zulassung (BSG, Urteil vom 22.10.2014, Az. B 6 KA 44/13 R).
  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der

    Auszug aus SG München, 12.04.2018 - S 38 KA 341/16
    Was den Planungsbereich betreffe, habe das Bundessozialgericht - wenn auch nicht für den Bereich "Neurochirurgie", aber für Strahlentherapeuten gerade in großräumigen Flächenstaaten wie Bayern diese Planung infrage gestellt (BSG, Urteil vom 04.04.2016, Az. B 6 KA 24/15 R).
  • Drs-Bund, 08.06.2011 - BT-Drs 17/6096
    Auszug aus SG München, 12.04.2018 - S 38 KA 341/16
    Mit dem Bayerischen Landessozialgericht (aaO) ist das Gericht der Auffassung, dass sich die Änderung der Grundstrukturen der Bedarfsplanung (Bedarfsplanungs-Richtlinie gemäß dem GKVVersorgungsstrukturgesetz vom 22.12.2011 (BGBl. I. S. 2983, BT-Drucks. 17/6096, 17/7274)) auch auf die Frage auswirken muss, welche Entfernungen den Versicherten zuzumuten sind, um Versorgungsangebote wahrnehmen zu können.
  • LSG Bayern, 11.01.2017 - L 12 KA 20/16

    Keine Erteilung einer Sonderbedarfszulassung für einen Radiologen bei

    Auszug aus SG München, 12.04.2018 - S 38 KA 341/16
    Indirekt ergibt sich daraus auch eine unterschiedliche Versorgungsdichte und eine Definition des Bedarfs (vgl. BayLSG, Urteil vom 11.01.2017, Az. L 12 KA 20/16).
  • SG Marburg, 15.01.2020 - S 12 KA 230/18

    1. Nach der unterschiedlichen Gestaltung der Planungsbereiche ist für die Prüfung

    Daher ist eine Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung zur Zumutbarkeit der Wegstrecken im Hinblick auf die Zuordnung zu den Versorgungsbereichen veranlasst, die die Zumutbarkeit einer Wegstrecke auch an den Begriff des Bedarfs knüpft (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 11.01.2017 - L 12 KA 20/16 - juris Rdnr. 29; LSG Bayern, Urt. v. 11.01.2017 - L 12 KA 20/16 - juris Rdnr. 33; SG München, Urt. v. 12.04.2018 - S 38 KA 341/16 - juris Rn. 25 ff.).
  • SG München, 17.06.2020 - S 38 KA 5/18

    Räumliche Versorgungsangebote - fachärztliche Versorgung

    In dem Zusammenhang werde auf die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 20.10.2010 (LSG Hessen, Az. L 4 KA 68/09) und auf die Entscheidung des Sozialgerichts München vom 12.04.2018 (Az. S 38 KA 341/16) hingewiesen.
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