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SG München, 16.01.1997 - S 2 KR 103/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung einer Versicherungspflicht eines Künstlers; Durchführung eines Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 16.01.1997 - S 2 KR 103/96
- LSG Bayern, 23.09.1999 - L 4 KR 30/97
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1188
- NJW 2001, 1088 (Ls.)
- afp 1997, 757
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus SG München, 16.01.1997 - S 2 KR 103/96
Auch ist es dem Staat wegen der Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz) untersagt, die Art und Weise vorzuschreiben, in der ein Künstler der Wirklichkeit begegnet und die Vorgänge gestaltet, die er in dieser Begegnung erfährt, (BVerfGE 30, 173; 31, 229) [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 6/70]. - BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70
Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG
Auszug aus SG München, 16.01.1997 - S 2 KR 103/96
Auch ist es dem Staat wegen der Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz) untersagt, die Art und Weise vorzuschreiben, in der ein Künstler der Wirklichkeit begegnet und die Vorgänge gestaltet, die er in dieser Begegnung erfährt, (BVerfGE 30, 173; 31, 229) [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 6/70]. - BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete
Auszug aus SG München, 16.01.1997 - S 2 KR 103/96
Das Bundessozialgericht hat im übrigen in seiner Entscheidung vom 25.10.1995, Az.: 3 RK 24/94 am Ende anklingen lassen, daß Kunst im Sinne des KSVG in einer freiheitlichen Gesellschaft bis zu den Grenzen der Sittenwidrigkeit hinzunehmen sei. - BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66
Verfassungsmäßigkeit der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG
Auszug aus SG München, 16.01.1997 - S 2 KR 103/96
Dies ergibt sich auch aus dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung, den das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung von Normen unterschiedlicher Rechtsbereiche heranzieht (so BVerfGE 25, 309-314 und 26, 327-338). - BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66
Schulbuchprivileg
Auszug aus SG München, 16.01.1997 - S 2 KR 103/96
Auch ist es dem Staat wegen der Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz) untersagt, die Art und Weise vorzuschreiben, in der ein Künstler der Wirklichkeit begegnet und die Vorgänge gestaltet, die er in dieser Begegnung erfährt, (BVerfGE 30, 173; 31, 229) [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 6/70].