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   SG München, 20.10.2015 - S 44 EG 20/15   

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https://dejure.org/2015,77351
SG München, 20.10.2015 - S 44 EG 20/15 (https://dejure.org/2015,77351)
SG München, Entscheidung vom 20.10.2015 - S 44 EG 20/15 (https://dejure.org/2015,77351)
SG München, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - S 44 EG 20/15 (https://dejure.org/2015,77351)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R

    Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren -

    Auszug aus SG München, 20.10.2015 - S 44 EG 20/15
    Hiervon ist das Bundessozialgericht allerdings mit den richtungweisenden Urteilen vom 26.03.2014 (Az. B 10 EG 7/13 R, 12/13 R und 14/13 R, Juris) wieder abgerückt und hat ausgeführt, § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG stelle durch den Anknüpfungspunkt der Behandlung von Einnahmen als sonstige Bezüge auf die Unterscheidung zwischen laufendem Arbeitslohn und Einnahmen ab, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt würden.

    Das Bundessozialgericht hält daher vom Grundsatz her nur eine Auslegung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG (§ 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG in der bis zum 31.12.2014 geltenden Fassung) für vertretbar, die sich "typisierend am normgemäßen Ablauf der Besteuerung orientiert und danach fragt, wie die einzelnen Entgeltkomponenten im Lohnsteuerabzugsverfahren zu behandeln sind" (Urteil vom 26.03.2014, Az. B 10 EG 7/13 R, Juris, Rn. 29).

    Diesen Grundsatz schränkt das Bundessozialgericht indes noch weiter ein, indem es ausführt, unter dieser Prämisse schließe § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG Einnahmen nur insoweit von der Elterngeldberechnung aus, als die steuerrechtlich motivierte Differenzierung auch mit Blick auf den Zweck des Elterngeldes sachlich gerechtfertigt sei BSG, Urteil vom 26.03.2014, a.a.O., Rn. 30) .

    Insoweit sei es gerechtfertigt, § 2 Abs. 7 S. 2 BEEG a.F. vor allem auch im Lichte der Gesetzesbegründung dahin auszulegen, dass Provisionen bei der Elterngeldberechnung unberücksichtigt bleiben, soweit sie nicht zum arbeitsvertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden und es durch ihre Voraus- oder Nachzahlung zu einer Verlagerung in den Bemessungszeitraum komme (BSG, Urteil vom 26. März 2014 - B 10 EG 7/13 R -, Rn. 38, juris).

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus SG München, 20.10.2015 - S 44 EG 20/15
    Mit Urteil vom 03.12.2009 (Az. B 10 EG 3/09 R) hatte das BSG in Anwendung der ursprünglichen Fassung von § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG zu entscheiden, ob neben einem monatlichen Grundgehalt eine Umsatzbeteiligung bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes zu berücksichtigen war.

    Bezüge, die dagegen im Bemessungszeitraum nur einmal geleistet werden, stellen sonstige Bezüge dar, auch wenn sie sich in späteren Kalenderjahren wiederholen (vgl. BSG, Urteil vom 03.12.2009, a. a. O., m. w. N., bestätigt durch Urteil vom 29.08.2012, B 10 EG 20/11 R m. w. N.).

    Hierbei ist im Gesetzentwurf ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es sich um eine Abkehr von der bisherigen Rechtslage aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 03.12.2009, B 10 EG 3/09 R handelt.

    Diese Funktion könne das Elterngeld nur erfüllen, wenn seiner Berechnung diejenigen Einkünfte zugrunde gelegt werden, die während des gesetzlich definierten letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes den Lebensstandard des Elterngeldberechtigten geprägt haben (zur Einkommensersatzfunktion des Elterngeldes BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4, RdNr. 32, 33 mwN).

  • Drs-Bund, 25.08.2006 - BT-Drs 16/2454
    Auszug aus SG München, 20.10.2015 - S 44 EG 20/15
    Insoweit ist Ziel des Elterngeldes vor allem, Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage zu unterstützen, wenn sich die Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern (vgl. BT-Drucks. 16/1889 Seite 2, 15; BT-Drucks. 16/2454 Seite 2).

    Jeder betreuende Elternteil, der seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, soll einen an seinem individuellen Einkommen orientierten Ausgleich für die finanziellen Einschränkungen im ersten Lebensjahr des Kindes erhalten (vgl. BT-Drucks. 16/1889 Seite 2, 15; BT-Drucks. 16/2454 Seite 2).

    Zweck des Elterngeldes sei es, Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage zu unterstützen, wenn sich Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern (vgl. Gesetzesbegründung zum BEEG, BT-Drucks 16/1889 S. 2, 15; BT-Drucks 16/2454 S. 2).

    Jeder betreuende Elternteil, der seine Erwerbstätigkeit unterbreche oder reduziere, solle einen an seinem individuellen Einkommen orientierten Ausgleich für die finanziellen Einschränkungen im ersten Lebensjahr des Kindes erhalten (vgl Gesetzesbegründung BT-Drucks 16/1889 S. 2, 15; BT-Drucks 16/2454 S. 2).

  • LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12

    Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des für die Zeit vom 21. Januar 2011 bis

    Auszug aus SG München, 20.10.2015 - S 44 EG 20/15
    Dies ergibt sich aus der gesetzgeberischen Entwicklung der Vorschrift des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG (§ 2 Abs. 7 Satz 2 a.F.) und der hierzu ergangenen richtungsweisenden Rechtsprechung des BSG, welcher sich das Gericht anschließt (vgl. umfassend zu Folgendem: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.02.2015, Az. L 5 EG 15/12, Juris, Rn. 21 ff.):.

    Dies berücksichtigend ist das Bundesozialgericht im Urteil vom 18.08.2011 (Az. B 10 EG 5/11 R) in einem obiter dictum noch davon ausgegangen, dass die Neufassung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG aus der Sicht der Bundesregierung eine inhaltliche Änderung des Gesetzes bzw. eine Neuregelung darstellt, die die bisherige ersetzt und nicht lediglich deren Inhalt verdeutlicht, wobei es nach dem neuen Wortlaut eindeutig und allein auf die lohnsteuerrechtliche Behandlung der Einnahmen ankomme (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.02.2015, a. a. O., Juris, Rn. 22).

  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvL 22/65

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 2 S. 2 KVStG 1959

    Auszug aus SG München, 20.10.2015 - S 44 EG 20/15
    Der Vorrang verfassungsrechtlicher Wertentscheidungen verbiete es, Zweckmäßigkeitserwägungen unter Verletzung solcher Wertungen voranzustellen (Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 15.07.1969, 1 BvL 22/65).
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R

    Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss -

    Auszug aus SG München, 20.10.2015 - S 44 EG 20/15
    Dies berücksichtigend ist das Bundesozialgericht im Urteil vom 18.08.2011 (Az. B 10 EG 5/11 R) in einem obiter dictum noch davon ausgegangen, dass die Neufassung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG aus der Sicht der Bundesregierung eine inhaltliche Änderung des Gesetzes bzw. eine Neuregelung darstellt, die die bisherige ersetzt und nicht lediglich deren Inhalt verdeutlicht, wobei es nach dem neuen Wortlaut eindeutig und allein auf die lohnsteuerrechtliche Behandlung der Einnahmen ankomme (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.02.2015, a. a. O., Juris, Rn. 22).
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Auszug aus SG München, 20.10.2015 - S 44 EG 20/15
    Bezüge, die dagegen im Bemessungszeitraum nur einmal geleistet werden, stellen sonstige Bezüge dar, auch wenn sie sich in späteren Kalenderjahren wiederholen (vgl. BSG, Urteil vom 03.12.2009, a. a. O., m. w. N., bestätigt durch Urteil vom 29.08.2012, B 10 EG 20/11 R m. w. N.).
  • Drs-Bund, 30.10.2008 - BT-Drs 16/10770
    Auszug aus SG München, 20.10.2015 - S 44 EG 20/15
    Durch die Betreuung des Kindes sollten die Eltern keine allzu großen Einkommenseinbußen befürchten müssen (vgl Bericht der Bundesregierung vom 30.10.2008 über die Auswirkungen des BEEG, BT-Drucks 16/10770 S. 5 f).
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