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   SG München, 22.03.2018 - S 39 KR 1832/17   

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https://dejure.org/2018,9418
SG München, 22.03.2018 - S 39 KR 1832/17 (https://dejure.org/2018,9418)
SG München, Entscheidung vom 22.03.2018 - S 39 KR 1832/17 (https://dejure.org/2018,9418)
SG München, Entscheidung vom 22. März 2018 - S 39 KR 1832/17 (https://dejure.org/2018,9418)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten einer beidseitigen stationären Mammareduktionsplastik durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV

  • rewis.io

    Übernahme der Kosten einer Mammareduktionsplastik aufgrund Eintritts der Genehmigungsfiktion

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus SG München, 22.03.2018 - S 39 KR 1832/17
    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 08.03.2016, B 1 KR 25/15 R, entschieden, dass die Gesetzesregelung diese Einschränkungen für die Genehmigungsfiktion zwar nicht ausdrücklich anordnet, diese sich aber aus dem Regelungszusammenhang und -zweck ergibt.

    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 08.03.2016, B 1 KR 25/15 R, entschieden: "Will eine Krankenkasse den Eintritt der Genehmigungsfiktion eines Antrags auf Krankenbehandlung hinausschieben, muss sie den Antragsteller von einem hierfür hinreichenden Grund und einer taggenau bestimmten Fristverlängerung jeweils vor Fristablauf in Kenntnis setzen." Ein solches Schreiben wurde von der Beklagten nicht versandt.

    Die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V wirkt wie ein positiver Bewilligungsbescheid (vgl. vgl. BSG, Urteil vom 08. März 2016 - B 1 KR 25/15 R -, BSGE SozR 4-2500 § 13 Nr. 33).

    (vgl. BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R).

    Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist, vgl. § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB X. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 08.03.2016 (a. a. O.) darauf hingewiesen und im Urteil vom 07.11.2017, - B 1 KR 24/17 R, ausdrücklich entschieden, dass sich die Rechtmäßigkeit der Genehmigungsfiktion nach der Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 Abs. 3a SGB V beurteilt, "nicht nach den Voraussetzungen des geltend gemachten Naturalleistungsanspruchs" (vgl. BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R, Rdnr. 32).

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - Schädelasymmetrie im

    Auszug aus SG München, 22.03.2018 - S 39 KR 1832/17
    Nach Hinweis des Gerichts, dass die eingetretene Genehmigungsfiktion nach der Entscheidung des BSG vom 07.11.2017, B 1 KR 15/17 R nur bei Nichtvorliegen der formellen Voraussetzungen des § 13 Abs. 3a SGB V zurückgenommen werden darf, verwies die Beklagte darauf, dass der 3. Senat des BSG eine andere Auffassung vertrete (Urteil vom 11.05.2017, B 3 KR 30/15 R).

    Der 3. Senat hat sich in der Entscheidung vom 11.05.2017, B 3 KR 30/15 R, Rn. 50, 51 juris, nur ähnlich einem obiter dictum geäußert ("Allerdings neigt der erkennende 3. Senat - im Unterschied zum Urteil des 1. Senats des BSG vom 08.03.2016 [...] - zu der Auffassung, dass [...]).

  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Auszug aus SG München, 22.03.2018 - S 39 KR 1832/17
    Eine weitere Einschränkung des Antrags durch Angabe des Leistungserbringers ist zur Bestimmtheit des Antrags nach Entscheidung des Bundessozialgerichts ausdrücklich nicht erforderlich (vgl BSG Urteil vom 11.7.2017 - B 1 KR 1/17 R, Rn. 20).
  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 15/17 R

    Anspruch Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung

    Auszug aus SG München, 22.03.2018 - S 39 KR 1832/17
    Nach Hinweis des Gerichts, dass die eingetretene Genehmigungsfiktion nach der Entscheidung des BSG vom 07.11.2017, B 1 KR 15/17 R nur bei Nichtvorliegen der formellen Voraussetzungen des § 13 Abs. 3a SGB V zurückgenommen werden darf, verwies die Beklagte darauf, dass der 3. Senat des BSG eine andere Auffassung vertrete (Urteil vom 11.05.2017, B 3 KR 30/15 R).
  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 24/17 R

    Krankenversicherung - Leistungsanspruch aufgrund fingierter Genehmigung (hier:

    Auszug aus SG München, 22.03.2018 - S 39 KR 1832/17
    Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist, vgl. § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB X. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 08.03.2016 (a. a. O.) darauf hingewiesen und im Urteil vom 07.11.2017, - B 1 KR 24/17 R, ausdrücklich entschieden, dass sich die Rechtmäßigkeit der Genehmigungsfiktion nach der Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 Abs. 3a SGB V beurteilt, "nicht nach den Voraussetzungen des geltend gemachten Naturalleistungsanspruchs" (vgl. BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R, Rdnr. 32).
  • SG Berlin, 30.04.2018 - S 221 KR 860/14
    Die Klägerin durfte die beantragte Leistung auch für erforderlich halten, Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 08.03.2016, Az. B 1 KR 25/15 R, entschieden, dass die Gesetzesregelung diese Einschränkungen für die Genehmigungsfiktion zwar nicht ausdrücklich anordnet, diese sich aber aus dem Regelungszusammenhang und -zweck ergibt. Die Begrenbr erfüllt waren, war eine Rücknahme der fingierten Genehmigung durch die Beklagte nach $ 45 SGB X nicht möglich, weil kein rechtswidriger Verwaltungsakt im Sinne des $ 45 Abs. 1 SGB X vorliegt (vgl. SG München, Gerichtsbescheid vom 22.03.2018, Az. S 39 KR 1832/17, Rn. 30, juris).
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