Rechtsprechung
SG München, 23.08.2011 - S 12 R 1574/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rentenversicherung - Kreditmanagerin bei Bank im Bereich Immobilienfinanzierung und Vertragsstrukturierung - Syndikusanwältin bei nicht anwaltlichem Arbeitgeber - berufsständische Versorgung - Befreiung von der Versicherungspflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unternehmensjuristen sind von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit; Befreiung der Unternehmensjuristen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Anwaltsblatt
§ 6 SGB 6
Befreiung von der Rentenversicherung für Darlehensvertrags-Spezialistin - syndikus-und-rentenversicherung.de
Konkrete Arbeitsplatzbeschreibung entscheidend; Handlungsvollmacht (§ 54 HGB); Sinn und Zweck der berufsständischen Versorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Befreiung eines Syndikusanwalts von der Rentenversicherungspflicht
Besprechungen u.ä.
- osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)
Gefahr für Inhouse-Juristen: Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1023
- NZS 2012, 389
- AnwBl Online 2011, 223
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- SG Düsseldorf, 02.11.2010 - S 52 R 230/09
Sachbearbeiter im Team Steuern/Recht; vier Befreiungskriterien als Verstoß gegen …
Auszug aus SG München, 23.08.2011 - S 12 R 1574/10
Die Klägerin ist überwiegend rechtsberatend, rechtsentscheidend, rechtsanwendend und rechtsvermittelnd tätig (vgl. zur Anwendung des Kriterienkatalogs, Hessisches LSG, Urteil vom 29.10.2009, Az.: L 8 KR 169/08; a.A. mit dem Argument des grundgesetzlichen Gesetzesvorbehalt SG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2010, Az.: S 52 R 230/09).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - L 18 R 170/12 Dass dies - selbst für den Fall einer Erweiterung des Pflichtmitgliederkreises berufsständischer Kammern durch formelle, nach dem 31.12.1994 in Kraft getretene Gesetze - nicht gewollt ist, steht ausdrücklich in § 6 Abs. 5 S 3 SGB VI. Damit ist gleichzeitig dem Argument der Boden entzogen, das Berufsbild des Rechtsanwalts habe sich seit den 90-er Jahren fortentwickelt, der zu befreiende Personenkreis habe sich entsprechend erweitert (zB SG München, NJW 2012, 1023).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - L 18 R 1038/11 Dass dies - selbst für den Fall einer Erweiterung des Pflichtmitgliederkreises berufsständischer Kammern durch formelle, nach dem 31.12.1994 in Kraft getretene Gesetze - nicht gewollt ist, steht ausdrücklich in § 6 Abs. 5 S 3 SGB VI. Damit ist gleichzeitig dem Argument der Boden entzogen, das Berufsbild des Rechtsanwalts habe sich seit den 90-er Jahren fortentwickelt, der zu befreiende Personenkreis habe ich entsprechend erweitert (zB SG München, NJW 2012, 1023).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2014 - L 14 R 417/12
Erstmalige Befreiung eines Unternehmensjuristen von der Versicherungspflicht
Das Sozialgericht München gehe in seinem Urteil vom 23.08.2011 (Az.: S 12 R 1574/10) ebenso wie Horn (NJW 2012, 966) davon aus, dass Unternehmen sich vermehrt entschieden "zur Beschäftigung von ,In-House -Anwälten, die mit dem Unternehmen vertraut sind und somit ohne Effizienzverluste spezialisierte Beratung" leisten könnten.Die Kritik, die zuletzt das SG München (Urteil vom 23.08.2011, a.a.O.) und Horn (…a.a.O.) an der Verwaltungspraxis der Beklagten geübt hätten, mache sich das erkennende Gericht nicht zu eigen.
- SG Münster, 05.04.2012 - S 14 R 923/10
Syndikus und Großschadenbetreuung bei einer Versicherung; die vier Merkmale der …
Das Sozialgericht München geht in seinem Urteil vom 23.08.2011 (Az. S 12 R 1574/10, NJW 2012 1023) ebenso wie Horn (NJW 2012, 966) davon aus, dass Unternehmen sich vermehrt entscheiden "zur Beschäftigung von "?In-House"?-Anwälten, die mit dem Unternehmen vertraut sind und somit ohne Effizienzverluste spezialisierte Beratung" leisten können.Die Kritik, die zuletzt das SG München (Urteil vom 23.08.2011, a.a.O.) und Horn (…a.a.O.) an der Verwaltungspraxis der Beklagten geübt haben, vermag sich das erkennende Gericht nicht zu eigen zu machen.
- SG Münster, 05.04.2012 - S 14 R 175/11
Rentenversicherung
Das Sozialgericht München geht in seinem Urteil vom 23.08.2011 (Az. S 12 R 1574/10, NJW 2012 1023) ebenso wie Horn (NJW 2012, 966) davon aus, dass Unternehmen sich vermehrt entscheiden "zur Beschäftigung von "?In-House"?-Anwälten, die mit dem Unternehmen vertraut sind und somit ohne Effizienzverluste spezialisierte Beratung" leisten können.Die Kritik, die zuletzt das SG München (Urteil vom 23.08.2011, a.a.O.) und Horn (…a.a.O.) an der Verwaltungspraxis der Beklagten geübt haben, vermag sich das erkennende Gericht nicht zu eigen zu machen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2013 - L 18 R 843/11
Rentenversicherung
Dass dies - selbst für den Fall einer Erweiterung des Pflichtmitgliederkreises berufsständischer Kammern durch formelle, nach dem 31.12.1994 in Kraft getretene Gesetze - nicht gewollt ist, steht ausdrücklich in § 6 Abs. 5 S 3 SGB VI. Damit ist gleichzeitig dem Argument der Boden entzogen, das Berufsbild des Rechtsanwalts habe sich seit den 90-er Jahren fortentwickelt, der zu befreiende Personenkreis habe sich entsprechend erweitert (zB SG München, NJW 2012, 1023). - SG Augsburg, 20.02.2013 - S 14 R 1035/10
Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung von der Versicherungspflicht wegen …
Erforderlich ist zudem eine berufsgruppenspezifische, also eine dem anwaltlichen Berufsbild entsprechende Tätigkeit (ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2013, Az.: L 2 R 2671/12, abrufbar in juris;… Hessisches LSG, a.a.O.; SG München, Urteil vom 23.08.2011, Az.: S 12 R 1574/10 = NJW 2012, 1023f.). - SG Regensburg, 02.10.2012 - S 10 R 4089/12
Befreiung eines bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) angestellten …
Diese Kriterien wurden von der Beklagten selbst gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) 2005 entwickelt und im Merkblatt "Hinweise für nicht anwaltliche Arbeitgeber zu den Merkmalen einer anwaltlichen Tätigkeit" veröffentlicht (sh. auch: Silvia Gäbler, Anmerkung zum Urteil des SG München vom 23.08.2011 - S 12 R 1574/10, EWiR 2012, 31, in Kurzfassung veröffentlicht bei juris sowie Jung/Horn, Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, 2010, 317).