Rechtsprechung
SG München, 25.01.2011 - S 56 R 1818/08 ZVW |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherte ist bei Ablauf der Fälligkeitsfrist zur Zahlung von Säumniszuschlägen wegen verspätet geleisteter Nachversicherungsbeiträge verpflichtet; Pflicht des Versicherten zur Zahlung von Säumniszuschlägen nach Ablauf der Fälligkeitsfrist wegen verspätet geleisteter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 25.01.2011 - S 56 R 1818/08 ZVW
- LSG Bayern, 12.02.2015 - L 14 R 392/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R
Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom …
Auszug aus SG München, 25.01.2011 - S 56 R 1818/08
Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 01.07.2010 (BSG, Urteil vom 01.07.2010, Az. B 13 R 67/09 R).In dem dort gegebenen Fall ging diese jedoch auf konkrete kritische Einzelfälle in der Sachbearbeitung ein (BSG, Urteil vom 01.07.2010, Az. B 13 R 67/09 R, Rn. 26, zitiert nach Juris).
- SG Stuttgart, 02.09.2010 - S 24 R 7076/09
Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom …
Auszug aus SG München, 25.01.2011 - S 56 R 1818/08
Es muss sichergestellt werden, dass Informationen, deren Relevanz für andere Personen innerhalb der Organisation erkennbar ist, tatsächlich an die zur Entscheidung berufenen Personen weitergegeben werden (SG Stuttgart, Urteil vom 02.09.2010, S 24 R 7076/09, Rn. 51, zitiert nach Juris). - BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R
Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn - …
Auszug aus SG München, 25.01.2011 - S 56 R 1818/08
Zwar ergibt sich diese Kenntnis nicht aus der Kenntnis der zuständigen Amtswalter (BSG, Urteil vom 17.04.2008, Az. B 13 R 123/07 R, Rn. 18, zitiert nach Juris).
- LSG Bayern, 12.02.2015 - L 14 R 392/11
Voraussetzungen der Glaubhaftmachung der unverschuldeten Unkenntnis von der …
Für die Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten, der Streitakten des Sozialgerichts München (Az. S 17 R 5469/04 und S 56 R 1818/08 ZVW) sowie der Verfahrensakte des Bayerischen Landessozialgerichts Bezug genommen.