Rechtsprechung
SG Münster, 05.04.2018 - S 3 U 11/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf Kostenerstattung für eine hyperbare Sauerstofftherapie; Geeignetheit einer Behandlungsmethode bei der Diagnose Knalltrauma, Tinnitus aurium rechts, akute Innenohrperzeptionsstörung sowie periphere Ischämie
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfall mit der Unfallfolge Knalltrauma - Kostenübernahme für eine hyperbare Sauerstofftherapie beantragt - Ablehnung des UVT - Kostenerstattung streitig nach selbstbeschaffter Sauerstofftherapie - Kostenerstattung abgelehnt - Sachleistungsprinzip in der GUV - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Landwirt beim Aufstellen einer Wühlmausfalle versichert
- lto.de (Kurzinformation)
Versicherungsschutz bei Wühlmausjagd: Landwirt verletzt sich beim Aufstellen einer Selbstschussanlage
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Landwirt beim Aufstellen einer Wühlmausfalle versichert
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Knalltrauma durch Mausefalle - Beim Aufstellen einer Wühlmausfalle sind Landwirte gesetzlich unfallversichert
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wird ein Landwirt durch ein von ihm aufgestelltes Wühlmaus-Selbstschussgerät verletzt, hat er Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - L 6 U 38/05
Auszug aus SG Münster, 05.04.2018 - S 3 U 11/16
Bei gesicherter und allgemein anerkannter genereller Wirksamkeit einer Heilmethode kann von der Zweckmäßigkeit bzw. Geeignetheit ausgegangen werden (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.04.2007 - L 6 U 38/05).Eine Indizwirkung hat z. B. eine Richtlinie gemäß § 135 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung), wenn der Gemeinsame Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenversicherung damit die Anerkennung des therapeutischen Nutzens einer neuen Behandlungsmethode empfohlen hat und sie deshalb gesetzlich Krankenversicherten ärztlich verordnet werden darf (vgl., LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.04.2007 - L 6 U 38/05).