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   SG Magdeburg, 04.04.2018 - S 8 U 235/16   

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SG Magdeburg, 04.04.2018 - S 8 U 235/16 (https://dejure.org/2018,58145)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 04.04.2018 - S 8 U 235/16 (https://dejure.org/2018,58145)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 04. April 2018 - S 8 U 235/16 (https://dejure.org/2018,58145)
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  • LSG Bayern, 30.03.2004 - L 17 U 153/01

    Anerkennung von Folgen einer Sepsis als landwirtschaftlicher Arbeitsunfall;

    Auszug aus SG Magdeburg, 04.04.2018 - S 8 U 235/16
    Er hat auf eine Entscheidung des bayerischen Landessozialgerichts vom 30. März 2004 (L 17 U 153/01) hingewiesen, wonach das Aufbrechen und Zerlegen des Wildes zur Jagdausübung gehöre.

    Ob das Aufbrechen des Wildes - dann aber bereits in einer erweiterten Auslegung des § 1 Abs. 4 BJagdG - zu den versicherten Tätigkeiten gehört (bejahend: Landessozialgericht München, Urteil vom 30. März 2004, L 17 U 153/01), hat die erkennende Kammer offen lassen können.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Magdeburg, 04.04.2018 - S 8 U 235/16
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr. 5; BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - RdNr. 10).
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 5/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Magdeburg, 04.04.2018 - S 8 U 235/16
    Eine Verrichtung in diesem Sinne ist jedes konkrete Handeln eines Verletzten, das (objektiv) seiner Art nach von Dritten beobachtbar und (subjektiv) - zumindest auch - auf die Erfüllung des Tatbestandes der jeweiligen versicherten Tätigkeit ausgerichtet ist (Handlungstendenz; Urteil des BSG vom 23. April 2015, B 2 U 5/14 R Rdnr 12, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

    Auszug aus SG Magdeburg, 04.04.2018 - S 8 U 235/16
    Dabei ist zu beachten, dass während der Jagdausübung grundsätzlich der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift - § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a SGB VII (Urteil des BSG vom 3. April 2014, B 2 U 25/12 R, Rdnr. 13, zitiert nach juris).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus SG Magdeburg, 04.04.2018 - S 8 U 235/16
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr. 5; BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - RdNr. 10).
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