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   SG Magdeburg, 17.06.2020 - S 16 AS 2296/18   

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https://dejure.org/2020,18095
SG Magdeburg, 17.06.2020 - S 16 AS 2296/18 (https://dejure.org/2020,18095)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 17.06.2020 - S 16 AS 2296/18 (https://dejure.org/2020,18095)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - S 16 AS 2296/18 (https://dejure.org/2020,18095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Aufstellen eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der Angemessenheit von Unterkunftskosten; Bindungswirkung der Einteilung eines Landkreises in Vergleichsräume durch den Grundsicherungsträger; Anforderung an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus SG Magdeburg, 17.06.2020 - S 16 AS 2296/18
    Angemessen sind danach Aufwendungen für eine Wohnung nur dann, wenn diese nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R, zitiert nach juris Rn. 14).

    Zur Bestimmung der Angemessenheit der Wohnungsgröße ist auf die Ausführungsbestimmungen der Länder zu § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) zurückzugreifen (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R, zitiert nach juris Rn. 19; zustimmend BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R, zitiert nach juris Rn. 18).

    In einem zweiten Schritt ist der räumliche Vergleichsmaßstab zu bestimmen, innerhalb dessen das durchschnittliche Mietpreisniveau der Wohnungen ermittelt wird, wobei im Grundsatz der Wohnort des Leistungsberechtigten maßgeblich ist (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R, zitiert nach juris Rn. 20).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Magdeburg, 17.06.2020 - S 16 AS 2296/18
    Als angemessen sind die Aufwendungen für eine Wohnung anzusehen, die nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rn. 19, 20).

    Zur Bestimmung der Angemessenheit der Wohnungsgröße ist auf die Ausführungsbestimmungen der Länder zu § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) zurückzugreifen (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R, zitiert nach juris Rn. 19; zustimmend BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R, zitiert nach juris Rn. 18).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus SG Magdeburg, 17.06.2020 - S 16 AS 2296/18
    Ziel der Ermittlungen, die zunächst vom Grundsicherungsträger durchzuführen sind, ist es also, einen Quadratmeterpreis für Wohnungen einfachen Standards zu ermitteln, um diesen nach Maßgabe der Produkttheorie mit der dem Hilfeempfänger zustehenden Quadratmeterzahl zu multiplizieren und so die angemessene Miete feststellen zu können (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R, zitiert nach juris Rn. 17).

    Vielmehr muss die Ermittlung der regionalen Angemessenheitsgrenze auf der Grundlage eines überprüfbaren "schlüssigen Konzepts" erfolgen (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R, zitiert nach juris Rn. 18).

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 12/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus SG Magdeburg, 17.06.2020 - S 16 AS 2296/18
    Dieses ergibt sich aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts, Urteil vom 30.01.2019, B 14 AS 12/18 R, nicht, weil in diesem Konzept der Vergleichsraum/die Vergleichsräume falsch gebildet, bzw. die von der Beklagten gebildeten Wohnungsmarkttypen rechtswidrig waren.
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus SG Magdeburg, 17.06.2020 - S 16 AS 2296/18
    Als örtlicher Vergleichsraum ist zwar in erster Linie der Wohnort des Leistungsberechtigten maßgebend (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R, Rn. 22).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Magdeburg, 17.06.2020 - S 16 AS 2296/18
    Der maßgebliche Vergleichsraum muss aufgrund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur, insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 132/10 R, Rn. 25; Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R, Rn. 18).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

    Auszug aus SG Magdeburg, 17.06.2020 - S 16 AS 2296/18
    Der maßgebliche Vergleichsraum muss aufgrund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur, insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 132/10 R, Rn. 25; Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R, Rn. 18).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus SG Magdeburg, 17.06.2020 - S 16 AS 2296/18
    Für die Angemessenheit der Kosten einer Mietwohnung kommt es auf die anerkannte Wohnraumgröße für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau und die Aufwendungen für eine Wohnung dieser Größe im unteren Wohnstandard an (BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 34/06 R, zitiert nach juris Rn. 36).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 61/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Magdeburg, 17.06.2020 - S 16 AS 2296/18
    Als entsprechende Ausführungsbestimmung für das Land Sachsen-Anhalt ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mietwohnungsneubaus in Sachsen-Anhalt 1995 (Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt 1995, Seite 1133) zugrunde zu legen (BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 61/12 R, zitiert nach juris Rn. 21).
  • SG Magdeburg, 13.11.2020 - S 5 AS 213/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt im Landkreis

    Der Beklagte hat dargelegt, aus welchen Gründen die einzelnen Vergleichsräume den oben genannten Kriterien - insbesondere im Hinblick auf den räumlichen Zusammenhang, die einheitlichen Lebensverhältnisse, der Bezogenheit der einzelnen Gemeinden auf die jeweiligen Zentren Halberstadt, Wernigerode und Quedlinburg hinsichtlich der Angebundenheit an den örtlichen Personennahverkehr, Behörden, Schulen und andere Einrichtungen - entsprechen (vgl. auch SG Magdeburg, Urteil vom 17. Juni 2020 - S 16 AS 2296/18, Rn. 40 ff).
  • SG Magdeburg, 21.05.2021 - S 5 AS 2586/15

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung;

    Der Beklagte hat dargelegt, aus welchen Gründen die einzelnen Vergleichsräume den oben genannten Kriterien - insbesondere im Hinblick auf den räumlichen Zusammenhang, die einheitlichen Lebensverhältnisse, der Bezogenheit der einzelnen Gemeinden auf die jeweiligen Zentren Halberstadt, Wernigerode und Quedlinburg hinsichtlich der Angebundenheit an den örtlichen Personennahverkehr, Behörden, Schulen und andere Einrichtungen - entsprechen (vgl. auch SG Magdeburg, Urteil vom 17. Juni 2020 - S 16 AS 2296/18, Rn. 40 ff).
  • SG Magdeburg, 13.11.2020 - S 5 AS 2702/17

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt im Landkreis

    Der Beklagte hat dargelegt, aus welchen Gründen die einzelnen Vergleichsräume den oben genannten Kriterien - insbesondere im Hinblick auf den räumlichen Zusammenhang, die einheitlichen Lebensverhältnisse, der Bezogenheit der einzelnen Gemeinden auf die jeweiligen Zentren Halberstadt, Wernigerode und Quedlinburg hinsichtlich der Angebundenheit an den örtlichen Personennahverkehr, Behörden, Schulen und andere Einrichtungen - entsprechen (vgl. auch SG Magdeburg, Urteil vom 17. Juni 2020 - S 16 AS 2296/18, Rn. 40 ff).
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