Rechtsprechung
SG Magdeburg, 20.07.2017 - S 15 KR 206/17 ER |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,28546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 33 Abs 1 S 1 SGB 5, § 33 Abs 1 S 2 SGB 5, § 55 Abs 1 SGB 9, § 55 Abs 2 Nr 1 SGB 9, § 43a SGB 11
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenübernahme für Kinderpflegebett in Einrichtung der Behindertenhilfe - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 66 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel | Gitter-Pflegebett
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- SG Magdeburg, 16.09.2016 - S 1 KR 469/16
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - keine Versorgung eines Versicherten …
Auszug aus SG Magdeburg, 20.07.2017 - S 15 KR 206/17
In dieser Konstellation, in welcher die Leistungen der Eingliederungshilfe nicht durch den Träger der Sozialhilfe unmittelbar, sondern durch einen Dritten, hier die C. I.-E. S. J. H., erbracht wird, kommt auch eine Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zu einer ergänzenden Sachleistung der Eingliederungshilfe gemäß § 54 SGB XII nicht in Betracht, weshalb von einer Beiladung gemäß § 75 Abs. 2 SGG abgesehen werden konnte (ähnlich auch Beschluss des SG Magdeburg vom 16. September 2016, Aktenzeichen: S 1 KR 469/16 ER Rn. 24; zitiert nach Juris). - BSG, 24.04.2008 - B 3 KR 24/07 B
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Rauchmeldeanlage
Auszug aus SG Magdeburg, 20.07.2017 - S 15 KR 206/17
Zudem hat das Bundessozialgericht zutreffend entschieden, dass Gegenstände, die allein Zwecken der Unfallverhütung dienen, nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen sind (vergleiche hierzu Beschluss des Bundessozialgerichts vom 24. April 2008, Aktenzeichen: B 3 KR 24/07 B, Rn. 5; zitiert nach Juris). - LSG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - L 5 KR 200/12
Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Kinder-Pflegebett für ein 2 1/2 Jahre …
Auszug aus SG Magdeburg, 20.07.2017 - S 15 KR 206/17
Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Grundbedürfnis im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (ähnlich auch Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 14. Februar 2008, Aktenzeichen: L 1 P 17/07 sowie Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29 November 2012, Aktenzeichen: L 5 KR 200/12 B ER, Rn. 11 unter Verweis auf seine frühere Rechtsprechung; beide zitiert nach Juris).
- LSG Sachsen, 14.02.2008 - L 1 P 17/07
Auszug aus SG Magdeburg, 20.07.2017 - S 15 KR 206/17
Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Grundbedürfnis im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (ähnlich auch Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 14. Februar 2008, Aktenzeichen: L 1 P 17/07 …sowie Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29 November 2012, Aktenzeichen: L 5 KR 200/12 B ER, Rn. 11 unter Verweis auf seine frühere Rechtsprechung; beide zitiert nach Juris). - BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 14/14 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht für …
Auszug aus SG Magdeburg, 20.07.2017 - S 15 KR 206/17
Beim unmittelbaren Behinderungsausgleich dient das Hilfsmittel unmittelbar dem Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktionen selbst, während im Bereich des mittelbaren Behinderungsausgleichs das Hilfsmittel zum Ausgleich der direkten und indirekten Behinderungsfolgen eingesetzt wird (vergleiche hierzu zuletzt umfassend Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. September 2015, Aktenzeichen: B 3 KR 14/14 R, Rn. 18; zitiert nach Juris). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus SG Magdeburg, 20.07.2017 - S 15 KR 206/17
Orientiert sich das Gericht an den Erfolgsaussichten, so hat es - wenn ohne die Gewährung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können - die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern vollumfänglich zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05).