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   SG Magdeburg, 20.07.2018 - S 25 SO 13/18 ER   

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https://dejure.org/2018,52649
SG Magdeburg, 20.07.2018 - S 25 SO 13/18 ER (https://dejure.org/2018,52649)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 20.07.2018 - S 25 SO 13/18 ER (https://dejure.org/2018,52649)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 20. Juli 2018 - S 25 SO 13/18 ER (https://dejure.org/2018,52649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 53 Abs 3 S 2 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 2 SGB 12, § 55 Abs 2 SGB 9
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Übernahme der Kosten eines Gebärdensprachdolmetschers für den Besuch einer Kindertagesstätte durch ein hörbehindertes Kind - Zulässigkeit einer Verweisung auf Cochlea-Implantate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 6.11

    Anspruchsberechtigung; Bedarf; Behinderung; Behinderung, geistige;

    Auszug aus SG Magdeburg, 20.07.2018 - S 25 SO 13/18
    Aus diesem Bedarfsdeckungsprinzip folgt, dass im Sozialhilferecht grundsätzlich der gesamte im konkreten Einzelfall anzuerkennende Hilfebedarf abzudecken ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.2011, Az. 5 C 6.11), jedoch der Umfang der Sozialhilfe auf das notwendige Maß beschränkt ist.
  • AG Goslar, 28.01.2019 - 12 F 226/17
    Auszug aus SG Magdeburg, 20.07.2018 - S 25 SO 13/18
    Nach bisherigen Kenntnisstand ist eine diesbezügliche familiengerichtliche Entscheidung noch nicht getroffen wurden, wohl aber ein Verfahren vor dem Amtsgericht Goslar, Aktenzeichen 12 F 226/17 SO, anhängig.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Magdeburg, 20.07.2018 - S 25 SO 13/18
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, Az. 1 BvR 596/05, BVerfGK 5, 273 = NVwZ 2005, S. 927).
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