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   SG Magdeburg, 20.08.2018 - S 11 R 1415/12   

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https://dejure.org/2018,46719
SG Magdeburg, 20.08.2018 - S 11 R 1415/12 (https://dejure.org/2018,46719)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 20.08.2018 - S 11 R 1415/12 (https://dejure.org/2018,46719)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 20. August 2018 - S 11 R 1415/12 (https://dejure.org/2018,46719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 102 Abs 5 SGB 6, § 118 Abs 4 S 1 SGB 6, § 118 Abs 4 S 4 SGB 6, § 119 SGB 6, § 39 Abs 2 SGB 10
    Erstattungspflicht des (Mit-)Erben gegenüber dem Rentenversicherungsträger für postmortal fortgezahlte Altersrente, die ohne sein Wissen auf ein ihm nicht bekanntes Erblasserkonto gezahlt und vor seiner Kenntniserlangung von ihm unbekannten Dritten abgehoben worden ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Abzweigung - Sozialleistungsträger -

    Auszug aus SG Magdeburg, 20.08.2018 - S 11 R 1415/12
    Es liegt nahe, einen solchen Fall anzunehmen, wenn eine Rente zunächst rechtmäßig zu Lebzeiten eines Berechtigten gezahlt worden ist und sich mit dessen Tod dann die Verhältnisse dahin geändert haben, dass eine Verpflichtung der Rentenversicherung nicht mehr besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2001, Az. 5 C 10/00, juris Rn. 10; BSG, Urt. v. 18.03.1999, Az. B 14 KG 6/97 R, juris Rn. 19).
  • BayObLG, 10.05.2004 - 1Z BR 110/03

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus SG Magdeburg, 20.08.2018 - S 11 R 1415/12
    Denn auch das spanische Internationale Privatrecht knüpft für die Beerbung an das Heimatrecht des Erblassers, also an die Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt des Todes, an und nicht an den Belegenheitsort von Vermögensgegenständen (BayObLG, Beschl. v. 10.05.2004, Az. 1Z BR 110/03, juris Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00

    Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 SGB X; -, entsprechende Anwendung der §§ 45,

    Auszug aus SG Magdeburg, 20.08.2018 - S 11 R 1415/12
    Es liegt nahe, einen solchen Fall anzunehmen, wenn eine Rente zunächst rechtmäßig zu Lebzeiten eines Berechtigten gezahlt worden ist und sich mit dessen Tod dann die Verhältnisse dahin geändert haben, dass eine Verpflichtung der Rentenversicherung nicht mehr besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2001, Az. 5 C 10/00, juris Rn. 10; BSG, Urt. v. 18.03.1999, Az. B 14 KG 6/97 R, juris Rn. 19).
  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 244/76

    Rückforderung von irrtümlichen Rentenzahlungen

    Auszug aus SG Magdeburg, 20.08.2018 - S 11 R 1415/12
    Ungeachtet dessen sind Zahlungen, die nach dem Tode des Erblassers auf ein von den Erben fortgeführtes Konto fließen, auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als Nachlasserbenschulden anzusehen, weil es wertungsmäßig keinen Unterschied für die Erstattungspflicht machen kann, ob eine Zahlung kurz vor oder kurz nach dem Tod des Kontoinhabers erfolgt (BGH, Urt. v. 30.03.1978, Az. VII ZR 244/76 - zitiert nach juris).
  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 2/85

    Rückforderungen - Kenntnis von Tatsachen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus SG Magdeburg, 20.08.2018 - S 11 R 1415/12
    Im Rahmen der entsprechenden Anwendung dieser Normen über § 50 Abs. 2 Satz 2 SGB X ist anstelle der Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes bzw. des Wissens um den Wegfall des sich aus ihm ergebenden Anspruchs auf die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis von der Rechtsgrundlosigkeit der ohne Verwaltungsakt erbrachten Leistung abzustellen (vgl. BSG, Urt. v. 09.09.1986, Az. 11a RA 2/85).
  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 165/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Auszug aus SG Magdeburg, 20.08.2018 - S 11 R 1415/12
    Wenngleich § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB X besagt, dass unberechtigt erbrachte Leistungen ohne Verwaltungsakt zu erstatten "sind", inkorporiert die Verweisung von § 50 Abs. 2 Satz 2 SGB X auf §§ 45 und 48 SGB X doch auch deren Ermessensabhängigkeit in die Vorschrift über die Rückforderung von ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachten Leistungen (vgl. BSG, Urt. v. 22.08.2012, Az. B 14 AS 165/11 R, juris Rn. 28).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 105/11 R

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber Erben bei

    Auszug aus SG Magdeburg, 20.08.2018 - S 11 R 1415/12
    Die Verwaltungsaktbefugnis folgt aus § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB X, auf den § 118 Abs. 4 Satz 4 SGB VI für die Inanspruchnahme von Erben verweist (vgl. BSG, Urt. v. 10.07.2012, Az. B 13 R 105/11 R, juris Rn. 20).
  • OLG Köln, 15.01.2014 - 2 Wx 291/13

    Irrtum über das maßgebliche Erbstatut; "Handeln unter falschem Recht"

    Auszug aus SG Magdeburg, 20.08.2018 - S 11 R 1415/12
    Es ist vielmehr lediglich bei der Ermittlung des wirklichen Erblasserwillens die von diesem zugrunde gelegte Rechtsordnung zu berücksichtigen und soweit möglich in das deutsche Erbrecht zu "übersetzen" (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 15.01.2014, Az. I-2 Wx 291/13, 2 Wx 291/13, juris Rn. 21).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2015 - L 14 AS 3260/14

    Erstattung - Verjährung - Verwirkung - Entreicherung

    Auszug aus SG Magdeburg, 20.08.2018 - S 11 R 1415/12
    Der Gesetzgeber hat in § 49a Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für Erstattungsforderungen im verwaltungsrechtlichen Bereich ausdrücklich auf das zivilrechtliche Bereicherungsrecht verwiesen, nicht jedoch in §§ 45 ff. SGB X. Dem ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber insoweit bewusst ein anderes Regelungsregime für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche im Bereich des Sozialrechts schaffen wollte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.11.2015, Az. L 14 AS 3260/14; VG Magdeburg, Urt. v. 23.12.2015, Az. 6 K 2172/13 - zitiert nach juris).
  • VG Aachen, 23.12.2015 - 6 K 2172/13

    Wohngeld; Überzahlung; Rückforderung; Haushaltsmitglied; gesamtschuldnerische

    Auszug aus SG Magdeburg, 20.08.2018 - S 11 R 1415/12
    Der Gesetzgeber hat in § 49a Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für Erstattungsforderungen im verwaltungsrechtlichen Bereich ausdrücklich auf das zivilrechtliche Bereicherungsrecht verwiesen, nicht jedoch in §§ 45 ff. SGB X. Dem ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber insoweit bewusst ein anderes Regelungsregime für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche im Bereich des Sozialrechts schaffen wollte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.11.2015, Az. L 14 AS 3260/14; VG Magdeburg, Urt. v. 23.12.2015, Az. 6 K 2172/13 - zitiert nach juris).
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