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   SG Magdeburg, 24.06.2021 - S 20 AS 3900/15   

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SG Magdeburg, 24.06.2021 - S 20 AS 3900/15 (https://dejure.org/2021,34888)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 24.06.2021 - S 20 AS 3900/15 (https://dejure.org/2021,34888)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 24. Juni 2021 - S 20 AS 3900/15 (https://dejure.org/2021,34888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 4 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft, Übernahme von Unterkunftskosten nach einem Umzug; Anforderungen an ein wirksames schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen von Unterkunftskosten; Abgrenzung der Nachbesserung eines schlüssigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 12/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus SG Magdeburg, 24.06.2021 - S 20 AS 3900/15
    Will das Jobcenter nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkennen, weil es sie für unangemessen hoch hält, muss es grundsätzlich ein Kostensenkungsverfahren durchführen und der leistungsberechtigten Person den der Besonderheit des Einzelfalls angemessenen Umfang der Aufwendungen mitteilen (BSG vom 30.01.2019, B 14 AS 12/18 R, Rn. 17 mwN).

    Bei dem gesetzlichen Tatbestandsmerkmal "Angemessenheit" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (BSG, vom 30.01.2019, B 14 AS 12/18 R, Rn 18 mwN).

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 30.01.2019 (B 14 AS 12/18 R, Rn. 41) die Möglichkeit der Nachbesserung eines fehlerhaften Konzepts ausdrücklich als zulässig erachtet.

    Weiter müssen die Unterkunftsbedarfe als Teil eines menschenwürdigen Existenzminimums folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren, also realitätsgerecht, berechnet werden (BSG vom 18.11.2014, B 4 AS 9/14 R, Rn. 13 mwN, BSG vom 30.01.2019, B 14 AS 12/18 R, Rn. 21 ff mwN).

    Der Vergleichsraum ist ein ausgehend vom Wohnort der leistungsberechtigten Person bestimmter ausreichend großer Raum der Wohnbebauung, der aufgrund räumlicher Nähe, Infrastruktur und insbesondere verkehrstechnischer Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet (BSG vom 30.01.2019, B 14 AS 12/18 R, Rn 24 mwN).

  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Magdeburg, 24.06.2021 - S 20 AS 3900/15
    (BSG vom 03.09.2020, B 14 AS 34/19 R, Rn. 24; LSG Sachsen-Anhalt a.a.O., Rn. 72).

    Die Heranziehung von älteren Bestandsmieten dient auch der Vermeidung von mietpreiserhöhenden Wirkungen und bildet den aktuellen örtlichen Wohnungsmarkt realitätsgerecht ab (BSG, Urteil vom 3. September 2020, B 14 AS 34/19 R [27], Juris).

    Eine solche generelle Anforderung an ein schlüssiges Konzept lässt sich nicht herleiten (BSG, Urteil vom 3. September 2020, B 14 AS 34/19 R [21], Juris).

    Dieses Verfahren ist grundsätzlich zur Ermittlung der tatsächlich verfügbaren Wohnungen geeignet (BSG, Urteil vom 3. September 2020, B 14 AS 34/19 R [27], Juris).

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus SG Magdeburg, 24.06.2021 - S 20 AS 3900/15
    Bei der Frage der Abgrenzung zwischen Nachbesserung und Neuerstellung eines Konzepts geht das Gericht davon aus, dass nach den Entscheidungen des BSG vom 30.01.2019 (B 14 AS 11/18 R Rn. 34 und B 14 AS 24/18 R Rn. 39) für das BSG offenkundig maßgeblich ist, dass die im "nachgebesserten" Konzept zugrunde gelegten Daten bereits erhoben waren und vorlagen.

    Zu vermeiden ist hierbei jedoch, allzu kleinteilige Vergleichsräume zu bilden (BSG vom 30.01.2019, B 14 AS 24/18 R, Rn. 22 f).

  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 22/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Magdeburg, 24.06.2021 - S 20 AS 3900/15
    In der Rechtsprechung werden niedrigere Perzentilwerte für die Grenzziehung des Mietpreises akzeptiert (BSG, Urteil vom 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R [37], Juris: Die unteren 20% bei einem Anteil von SGB II-Leistungsbeziehern an allen Haushalten entsprechen einer Orientierung an den unteren 20% der Einkommensbezieher; BSG, Urteil vom 17. September 2020, B 4 AS 22/20 R [37], Juris: 33% der erfassten Angebotsmieten sind auf jeden Fall ausreichend, um das untere Segment des Wohnungsmarktes abzubilden, wobei dieser Wert nicht zwingend ist).

    Da es sich hierbei um eine Günstigkeitsprüfung handelt, war es auch nicht erforderlich zu ermitteln, ob diese Datensätze des Beklagten Wohnungen des unteren Segments betreffen (anders: BSG, Urteil vom 17. September 2020, B 4 AS 22/20 R [41], Juris für den Fall, dass nicht festgestellt ist, ob die Bestandsdaten von einem repräsentativen Datensatz oder von Wohnungen des einfachen Standards stammen).".

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - L 5 AS 526/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt im

    Auszug aus SG Magdeburg, 24.06.2021 - S 20 AS 3900/15
    Ja, denn zu berücksichtigen ist die Größe des Kreises, die unterschiedliche Besiedlungsdichte der Mittelzentren Staßfurt, Bernburg, Aschersleben und Schöneberg auf der einen und der übrigen Kommunen auf der anderen Seite, die Unterschiede in der Erreichbarkeit und Verbindung der einzelnen Orten zur untereinander und der unterschiedlichen Mietpreisniveaus (vgl. hierzu LSG Sachsen-Anhalt vom 15. April 2021, L 5 AS 526/16, Rn. 55).

    Das LSG Sachsen-Anhalt hat in seinem Urteil vom 15.04.2021 (L 5 AS 526/16) unter Auseinandersetzung mit den hier wie dort inhaltsgleichen klägerischen Einwänden die im folgenden dargestellten Erwägungen angestellt.

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus SG Magdeburg, 24.06.2021 - S 20 AS 3900/15
    Dass die Bruttokaltmiete als Beobachtungsgegenstand der Datenerhebung gewählt wurde, ist nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R [31]; Beschluss vom 2. April 2014, B 4 AS 17/14 B [6], Juris).

    In der Rechtsprechung werden niedrigere Perzentilwerte für die Grenzziehung des Mietpreises akzeptiert (BSG, Urteil vom 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R [37], Juris: Die unteren 20% bei einem Anteil von SGB II-Leistungsbeziehern an allen Haushalten entsprechen einer Orientierung an den unteren 20% der Einkommensbezieher; BSG, Urteil vom 17. September 2020, B 4 AS 22/20 R [37], Juris: 33% der erfassten Angebotsmieten sind auf jeden Fall ausreichend, um das untere Segment des Wohnungsmarktes abzubilden, wobei dieser Wert nicht zwingend ist).

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 11/18 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Magdeburg, 24.06.2021 - S 20 AS 3900/15
    Es handelt sich bei den Korrekturberichten auch um eine Nachbesserung der ursprünglichen Konzepte und nicht um eine Neuherstellung, deren Rückschreibung unzulässig wäre (siehe hierzu BSG vom 30.01.2019, B 14 AS 11/18 R).

    Bei der Frage der Abgrenzung zwischen Nachbesserung und Neuerstellung eines Konzepts geht das Gericht davon aus, dass nach den Entscheidungen des BSG vom 30.01.2019 (B 14 AS 11/18 R Rn. 34 und B 14 AS 24/18 R Rn. 39) für das BSG offenkundig maßgeblich ist, dass die im "nachgebesserten" Konzept zugrunde gelegten Daten bereits erhoben waren und vorlagen.

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 17/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus SG Magdeburg, 24.06.2021 - S 20 AS 3900/15
    Dass die Bruttokaltmiete als Beobachtungsgegenstand der Datenerhebung gewählt wurde, ist nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R [31]; Beschluss vom 2. April 2014, B 4 AS 17/14 B [6], Juris).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Magdeburg, 24.06.2021 - S 20 AS 3900/15
    Dass nicht allein auf die räumliche bzw. zeitliche Entfernung zum Mittelzentrum abzustellen ist, ergibt sich auch daraus, dass in Großstädten, die einen Vergleichsraum bilden, der öffentliche Personennahverkehr dort in der Regel vom Zentrum ausgehend auf alle Stadtteile, auch ausgehend von Randlagen ausgerichtet ist, wobei es hinzunehmen ist, dass von den Randlagen aus der Stadtkern nur mit einer erwerbstätigen Pendlern zumutbaren Anfahrtzeit zu erreichen sein kann (BSG vom 19.10.2010, B 14 AS 2/10 R, Rn. 18; LSG Sachsen-Anhalt a.a.O., Rn. 60).
  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 11/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in Duisburg

    Auszug aus SG Magdeburg, 24.06.2021 - S 20 AS 3900/15
    Mangels fundierter Einwände auf diesbezügliche Mängel der Repräsentativität hatte der Senat der Behauptung nicht weiter nachzugehen (vgl. BSG, 17. September 2020, B 4 AS 11/20 R [24], Juris).
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2019 - L 11 AS 1334/15

    Anspruch auf Übernahme tatsächlich angefallener Wohnkosten nach dem SGB II;

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

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