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SG Magdeburg, 26.07.2018 - S 25 SO 91/18 ER |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 36 Abs 1 S 1 SGB 12, § 86b Abs 2 S 2 SGG
Sozialhilferecht: Kosten der Unterkunft; Voraussetzung der darlehensweisen Übernahme von Mietrückständen durch den Sozialhilfeträger; Anforderung an die Annahme eines Anordnungsgrundes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Übernahme von Mietschulden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.02.2016 - VIII ZR 321/14
Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Berufung auf eine wirksame ordentliche …
Auszug aus SG Magdeburg, 26.07.2018 - S 25 SO 91/18
Dabei kann die Übernahme der Schulden aus dem Mietverhältnis nach § 36 Abs. 1 SGB XII nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 BGB nur die außerordentliche Kündigung des Mietvertrages, gestützt auf § 543 BGB, abwenden und die gleichzeitig nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB erklärte fristgemäße Kündigung bleibt hingegen wirksam (siehe hierzu BGH, Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04 sowie bestätigend BGH v. 23.2.2016 - VIII ZR 321/14). - BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04
Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus SG Magdeburg, 26.07.2018 - S 25 SO 91/18
Dabei kann die Übernahme der Schulden aus dem Mietverhältnis nach § 36 Abs. 1 SGB XII nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 BGB nur die außerordentliche Kündigung des Mietvertrages, gestützt auf § 543 BGB, abwenden und die gleichzeitig nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB erklärte fristgemäße Kündigung bleibt hingegen wirksam (siehe hierzu BGH, Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04 sowie bestätigend BGH v. 23.2.2016 - VIII ZR 321/14). - OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 4 ME 469/04
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Verpflichtung zur Hilfe zum …
Auszug aus SG Magdeburg, 26.07.2018 - S 25 SO 91/18
Hinzu kommt folgender Aspekt: Grundsätzlich soll die Wohnung durch die Hilfegewährung zwar auf Dauer gesichert werden können, in Ausnahmefällen ist die Hilfe jedoch auch dann zu leisten, wenn die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum (z.B. für die Dauer der Suche nach einer billigeren Unterkunft) erhalten werden soll und sonst Wohnungslosigkeit droht (OVG Nds., B. v. 26.10.2004 - 4 ME 469/04). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus SG Magdeburg, 26.07.2018 - S 25 SO 91/18
Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, Az. 1 BvR 596/05, BVerfGK 5, 273 = NVwZ 2005, S. 927).