Rechtsprechung
   SG Mainz, 10.05.2017 - S 3 KA 156/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,30376
SG Mainz, 10.05.2017 - S 3 KA 156/15 (https://dejure.org/2017,30376)
SG Mainz, Entscheidung vom 10.05.2017 - S 3 KA 156/15 (https://dejure.org/2017,30376)
SG Mainz, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - S 3 KA 156/15 (https://dejure.org/2017,30376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,30376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 17/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Absetzung aller

    Auszug aus SG Mainz, 10.05.2017 - S 3 KA 156/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist für die Auslegung vertrags(zahn)ärztlicher Vergütungsbestimmungen in erster Linie der Wortlaut der Regelungen maßgeblich (vgl hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 30.11.2016 - B 6 KA 17/15 R - juris Rn 23 mit weiteren Nachweisen ).

    Raum für eine systematische Interpretation im Sinne einer Gesamtschau der in innerem Zusammenhang stehenden vergleichbaren oder ähnlichen Leistungstatbestände ist dann, wenn der Wortlaut eines Leistungstatbestandes zweifelhaft ist und es einer Klarstellung bedarf (BSG, Urteil vom 30.11.2016 - B 6 KA 17/15 R - juris Rn 23).

    Eine entstehungsgeschichtliche Auslegung kommt bei unklaren oder mehrdeutigen Regelungen ebenfalls in Betracht, kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (BSG, Urteil vom 30.11.2016 - B 6 KA 17/15 R - juris Rn 23 mwN).

    Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (BSG, Urteil vom 30.11.2016 - B 6 KA 17/15 R - juris Rn 23).

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 37/11 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus SG Mainz, 10.05.2017 - S 3 KA 156/15
    Zwar können nach der Rechtsprechung des BSG über die Verfahren der sachlich-rechnerischen Richtigstellung die konkreten Abrechnungen eines Vertragszahnarztes darauf überprüft werden, ob die Leistungen rechtmäßig, dh im Einklang mit den gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsrechtlichen Vorschriften des Vertrags(zahn)arztrechts - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebotes - erbracht und abgerechnet worden sind (BSG, Urteil vom 27.06.2012- B 6 KA 37/11 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 71 Rn 25).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus SG Mainz, 10.05.2017 - S 3 KA 156/15
    Dies habe das BSG in einer Entscheidung vom 22.03.2006 (B 6 KA 76/04 R) klargestellt und auch das SG München habe eine Honorarberichtigung wegen Verstoßes gegen bundesmantelvertragliche Pflichten anerkannt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht