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   SG Mainz, 12.12.2016 - S 16 KR 423/14   

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SG Mainz, 12.12.2016 - S 16 KR 423/14 (https://dejure.org/2016,60694)
SG Mainz, Entscheidung vom 12.12.2016 - S 16 KR 423/14 (https://dejure.org/2016,60694)
SG Mainz, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - S 16 KR 423/14 (https://dejure.org/2016,60694)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.05.1978 - 12 RK 25/77

    Klage zweier Rechtsreferendare gegen die Einordung als versicherungspflichtig in

    Auszug aus SG Mainz, 12.12.2016 - S 16 KR 423/14
    Eine dem Rechtsreferendar während des juristischen Vorbereitungsdienstes gezahlte Vergütung könne nur dann einer neben der Ausbildung bestehenden Zweitbeschäftigung zugeordnet werden und damit zur Versicherungspflicht führen, wenn die Beschäftigung des Referendars konkret in zwei voneinander unabhängige Teile getrennt sei (Verweis auf BSG, Urteil vom 31.05.1978, 12 RK 25/77).

    Das Bundessozialgericht hat mit Urteilen vom 31.05.1978 (12 RK 25/77, 12 RK 48/76) bezüglich nach der damaligen Rechtslage im Beamtenverhältnis (auf Widerruf) ausgebildeter Rechtsreferendare entschieden, dass allein die - neben der durch das Land gezahlten Unterhaltsbeihilfe - erfolgte Zahlung einer über der Nebenverdienstgrenze liegenden zusätzlichen Vergütung durch einen Rechtsanwalt, dem der Rechtsreferendar zur Ausbildung zugewiesen ist, nicht die allgemeine Schlussfolgerung zulasse, dass neben dem Ausbildungsverhältnis ein versicherungspflichtiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt bestehe.

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 R 1/13 R

    Sozialversicherungspflicht - freiwillige zusätzliche an Rechtsreferendare

    Auszug aus SG Mainz, 12.12.2016 - S 16 KR 423/14
    An dieser Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht im Urteil vom 31.03.2015 (B 12 R 1/13 R) ausdrücklich festgehalten und die Maßstäbe für die Beurteilung der Einheitlichkeit des Ausbildungsverhältnisses - im entschiedenen Fall bezogen auf die Beitragspflicht eines Landes als Ausbildungsträger des juristischen Vorbereitungsdienstes zur gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung auch hinsichtlich einer durch eine ausbildende Anwaltskanzlei gezahlten zusätzlichen Vergütung - weiter konkretisiert.
  • SG Berlin, 07.07.2015 - S 76 KR 1743/13

    Rentenversicherungsfreiheit - Rechtsreferendar - öffentlich-rechtliches

    Auszug aus SG Mainz, 12.12.2016 - S 16 KR 423/14
    Ergänzend stützt sich der Kläger auf das Urteil des SG Berlin vom 07.07.2015, S 76 KR 1743/13 bzw. LSG Berlin Brandenburg, 22.06.2016, L 1 KR 335/15.
  • BSG, 31.05.1978 - 12 RK 48/76

    Abstrakte Aufspaltung des zum Zwecke der Ausbildung begründeten

    Auszug aus SG Mainz, 12.12.2016 - S 16 KR 423/14
    Das Bundessozialgericht hat mit Urteilen vom 31.05.1978 (12 RK 25/77, 12 RK 48/76) bezüglich nach der damaligen Rechtslage im Beamtenverhältnis (auf Widerruf) ausgebildeter Rechtsreferendare entschieden, dass allein die - neben der durch das Land gezahlten Unterhaltsbeihilfe - erfolgte Zahlung einer über der Nebenverdienstgrenze liegenden zusätzlichen Vergütung durch einen Rechtsanwalt, dem der Rechtsreferendar zur Ausbildung zugewiesen ist, nicht die allgemeine Schlussfolgerung zulasse, dass neben dem Ausbildungsverhältnis ein versicherungspflichtiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt bestehe.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - L 1 KR 335/15

    Rechtsreferendariat - Anwaltsstation - Zusatzvergütung

    Auszug aus SG Mainz, 12.12.2016 - S 16 KR 423/14
    Ergänzend stützt sich der Kläger auf das Urteil des SG Berlin vom 07.07.2015, S 76 KR 1743/13 bzw. LSG Berlin Brandenburg, 22.06.2016, L 1 KR 335/15.
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