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   SG Mainz, 17.10.2017 - S 14 KR 649/13   

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SG Mainz, 17.10.2017 - S 14 KR 649/13 (https://dejure.org/2017,57025)
SG Mainz, Entscheidung vom 17.10.2017 - S 14 KR 649/13 (https://dejure.org/2017,57025)
SG Mainz, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - S 14 KR 649/13 (https://dejure.org/2017,57025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 39 Abs 1 S 1 SGB 5, § 108 Nr 3 SGB 5, § 109 Abs 1 S 1 SGB 5, § 115 Abs 1 SGB 5, § 115 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Versorgungsvertrag zur Krankenhausbehandlung - Praxisklinik zum Abschluss nicht befugt - Festlegung in dreiseitigem Vertrag nach § 115 Abs 1 SGB 5, dass Praxiskliniken eines solchen Vertrages bedürfen - Verstoß gegen Bundesrecht - einheitlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 71 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Praxiskliniken können keinen Versorgungsvertrag abschließen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 9/11 R

    Krankenversicherung - Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines

    Auszug aus SG Mainz, 17.10.2017 - S 14 KR 649/13
    Richtige Klageart für das Klagebegehren des Abschlusses eines Versorgungsvertrags ohne Konkurrentenlage ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 1 S 1, Abs. 4 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 9/11 R - Rn. 20).

    Die erkennende Kammer schließt sich der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts an, dass bei Entscheidungen über den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit Krankenhäusern ein Verwaltungsakt ergeht und die Gesamtheit der in § 109 Abs. 1 S 1 SGB V genannten Krankenkassenverbände wie "eine Behörde" im Sinne des § 1 Abs. 2 SGB X anzusehen ist (BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 9/11 R -, juris Rn. 20).

    Es handelt sich um die in § 109 Abs. 1 S. 1 SGB V genannten Landesverbände der Krankenkassen und die "Ersatzkassen gemeinsam", die in Prozessstandschaft der vdek vertritt (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 9/11 R - juris 23).

    Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Ausschluss eines Krankenhauses aus der Krankenhausversorgung durch Rechtsakt(e) der Krankenkassen einen existenzgefährdenden Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bedeutet, der im Hinblick darauf, dass ca. 90 % der Bevölkerung in der GKV versichert sind, nahe an eine Einschränkung der Berufsfreiheit heranreicht und deshalb das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG tangiert (BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 9/11 R - juris Rn. 32).

    Die Genehmigung ist ein Behördeninternum; ihr Fehlen würde die Ablehnungsentscheidung nicht rechtswidrig machen und würde im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung zum Abschluss eines Versorgungsvertrages durch das Endurteil ersetzt (BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 9/11 R -juris Rn. 24).

    Aus diesem Grunde war auch die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde gemäß § 75 Abs. 1. S. 1. Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 9/11 R - juris Rn. 24; BSGE 78, 243), was durch die Kammer erfolgte.

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus SG Mainz, 17.10.2017 - S 14 KR 649/13
    Die erkennende Kammer hat insbesondere keine Bedenken, dass es sich bei dem Verwaltungsakt um eine grundgesetzlich verbotene Mischverwaltung zwischen Bund und Land Rheinland-Pfalz handelt (vgl. BVerfGE 119, 331).

    Das einvernehmliche Handeln beim Verwaltungsakt und den Widerspruchsbescheiden unterscheidet hier die konkrete Situation von dem damals verfassungswidrigen § 44b Abs. 3 S. 3 SGB II, über den das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 20. Dezember 2007 (Az. 2 BvR 2433/04 - juris, Rn. 164) zu entscheiden hatte.

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der

    Auszug aus SG Mainz, 17.10.2017 - S 14 KR 649/13
    Aus diesem Grunde war auch die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde gemäß § 75 Abs. 1. S. 1. Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 9/11 R - juris Rn. 24; BSGE 78, 243), was durch die Kammer erfolgte.
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