Rechtsprechung
   SG Mainz, 21.04.2015 - S 14 P 33/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40863
SG Mainz, 21.04.2015 - S 14 P 33/14 (https://dejure.org/2015,40863)
SG Mainz, Entscheidung vom 21.04.2015 - S 14 P 33/14 (https://dejure.org/2015,40863)
SG Mainz, Entscheidung vom 21. April 2015 - S 14 P 33/14 (https://dejure.org/2015,40863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,40863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 38a Abs 1 Nr 4 SGB 11 vom 23.10.2012, § 38a Abs 2 SGB 11 vom 23.10.2012, § 38a SGB 11 vom 23.12.2014, § 3 Abs 2 WTG RP 2009, § 4 WTG RP 2009
    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Entgegenstehen heimrechtlicher Vorschriften - Nichtvorliegen einer selbstorganisierten Wohngemeinschaft nach § 6 WTG RP 2009 - Zweifel an freier Wählbarkeit des Pflegedienstes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Wohngruppenzuschlags i.R.d. "heimrechtlichen Vorschriften" des Landesrechts; Selbstorganisation von Wohngemeinschaften

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Mainz, 06.02.2015 - S 7 P 14/14

    Kein Wohngruppenzuschlag bei fehlender Wählbarkeit des Pflegedienstes

    Auszug aus SG Mainz, 21.04.2015 - S 14 P 33/14
    Anschluss an das Urteil vom 6. Februar 2015 (S 7 P 14/14) des Sozialgerichts Mainz betreffend bundesrechtliche Ausschlussgründe.

    Auf der im Nachgang zur Entscheidung des Sozialgerichts Mainz mit dem Az. S 7 P 14/14 nicht mehr im Internet aufrufbaren und insoweit als Ausdruck aus diesem Verfahren beigezogenen Internetseite der Wohngemeinschaften im Haus St. N. befand sich auch ein Link zum Flyer der Sozialstation St. L. Die Sozialstation St. L. gehört direkt zum C.-Verband W. Laut Organigramm des C.-Verbandes W. handelt es sich bei beiden Einrichtungen um direkt dem Fachbereich "Fachbereich Kranken- u. Altenhilfe' unterstellte Dienststellen des Verbandes.

    Die erkennende Kammer teilt die Zweifel der 7. Kammer des Sozialgerichts Mainz (SG Mainz, Urteil vom 6. Februar 2015 - Az. S 7 P 14/14), dass im Haus St. N. die freie Wahl des Pflegedienstes aus rechtlichen Gründen nicht gewährleistet ist.

    Die 7. Kammer hat in ihrem Urteil vom 6. Februar 2015 (S 7 P 14/14) zutreffend darauf hingewiesen, dass bestimmte ambulante Pflegeleistungen aus dem Katalog der Pflegeleistungen nach § 14 Abs. 4 SGB XI - also insbesondere die im Mietvertrage genannten hauswirtschaftlichen Leistungen, Mahlzeitenversorgung, persönliche Beratung und Unterstützung, soziale Betreuung und ständige Personalpräsenz - nicht durch einen externen Pflegedienst, sondern durch einen nicht durch kollektiven Beschluss der Mieterversammlung auswechselbaren Dienstleister - den C.-Verband W. e.V. - selbst erbracht werden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht