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   SG Mainz, 23.01.2018 - S 16 KA 216/13   

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SG Mainz, 23.01.2018 - S 16 KA 216/13 (https://dejure.org/2018,11509)
SG Mainz, Entscheidung vom 23.01.2018 - S 16 KA 216/13 (https://dejure.org/2018,11509)
SG Mainz, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - S 16 KA 216/13 (https://dejure.org/2018,11509)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.04.2018 - L 5 KA 17/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Streitwert des

    Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für die dem Rechtsstreit S 16 KA 216/13 vorangegangenen Widerspruchsverfahren wird in folgender Höhe festgesetzt: a) Widerspruch gegen den Prüfbescheid vom 28.2.2011 betreffend die Quartale I/2008 bis IV/2008: 5.794,81 EUR; b) Widerspruch gegen den Prüfbescheid vom 12.3.2012 betreffend die Quartale I/2009 bis IV/2009: 17.493,36 EUR; c) Widerspruch gegen den Prüfbescheid vom 18.3.2013 betreffend die Quartale I/2010 bis IV/2011: 45.533,84 EUR; d) Widerspruch gegen den Prüfbescheid vom 21.1.2013 betreffend das Quartal III/2012: 5.011,98 EUR; e) Widerspruch gegen den Prüfbescheid vom 22.4.2013 betreffend das Quartal IV/2012: 4.269,39 EUR.

    Gründe: I. Im Hauptsacheverfahren S 16 KA 216/13 (Sozialgericht - SG - Mainz) bzw L 5 KA 15/15 (Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz) haben die damaligen Prozessbeteiligten über die Rechtmäßigkeit eines Wirtschaftlichkeitsprüfungsbescheides des zuständigen Beschwerdeausschusses (im Folgenden: Beklagter) gestritten; die Antragstellerin war Prozessbevollmächtigte des damaligen Klägers (im Folgenden: Kläger).

    Zur Begründung hat sie vorgetragen, eine Streitwertfestsetzung für die dem Klageverfahren S 16 KA 216/13 vorausgegangenen Widerspruchsverfahren sei bisher nicht erfolgt; mit dem Beschluss vom 11.1.2017 sei lediglich der Streitwert für das gerichtliche Verfahren festgesetzt worden.

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