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   SG Mainz, 23.06.2017 - S 7 KR 302/15   

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SG Mainz, 23.06.2017 - S 7 KR 302/15 (https://dejure.org/2017,35508)
SG Mainz, Entscheidung vom 23.06.2017 - S 7 KR 302/15 (https://dejure.org/2017,35508)
SG Mainz, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - S 7 KR 302/15 (https://dejure.org/2017,35508)
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  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus SG Mainz, 23.06.2017 - S 7 KR 302/15
    Die Rücknahme sei überhaupt nur denkbar beim Fehlen von Voraussetzungen der Genehmigungsfiktion, nicht jedoch beim Fehlen von Voraussetzungen des geltend gemachten Naturalleistungsanspruchs (Hinweis auf das Urteil des BSG vom 8.3.2016, B 1 KR 25/15 R).

    Eine Krankenkasse kann eine fingierte Leistungsgenehmigung nur zurücknehmen, widerrufen oder aufheben, wenn die Voraussetzungen der Genehmigungsfiktion von Anfang an nicht vorlagen oder später entfallen sind (BSG, Urteil vom 08. März 2016 - B 1 KR 25/15 R - , BSGE 121, 40-49, SozR 4-2500 § 13 Nr. 33).

    Die Mitteilung eines hinreichenden Grundes muss nach der Rechtsprechung des LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 03. November 2016 - L 5 KR 197/15 -, Rn. 16, juris) (1.) die Aussage enthalten, dass die im Gesetz vorgesehene Entscheidungsfrist von drei bzw. fünf Wochen nicht eingehalten werden kann, sie muss (2.) einen hinreichenden Grund für die Verzögerung und (3.) die voraussichtliche Dauer der Verzögerung taggenau benennen (Hinweis auf BSG BSG, Urteil vom 08. März 2016 - B 1 KR 25/15 R -, BSGE 121, 40-49, SozR 4-2500 § 13 Nr. 33).

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - Anforderung an Zulassung - wohnortnahe Einrichtung -

    Auszug aus SG Mainz, 23.06.2017 - S 7 KR 302/15
    Dies setzt allerdings voraus, dass im konkreten Fall eine solche Klage zulässig ist bzw. wäre (so Keller, aaO mit Verweis auf BSG, Urteil vom 01.09.2005, B 3 KR 3/04 R).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - L 5 KR 197/15

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Eintritt der Genehmigungsfiktion bei

    Auszug aus SG Mainz, 23.06.2017 - S 7 KR 302/15
    Die Mitteilung eines hinreichenden Grundes muss nach der Rechtsprechung des LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 03. November 2016 - L 5 KR 197/15 -, Rn. 16, juris) (1.) die Aussage enthalten, dass die im Gesetz vorgesehene Entscheidungsfrist von drei bzw. fünf Wochen nicht eingehalten werden kann, sie muss (2.) einen hinreichenden Grund für die Verzögerung und (3.) die voraussichtliche Dauer der Verzögerung taggenau benennen (Hinweis auf BSG BSG, Urteil vom 08. März 2016 - B 1 KR 25/15 R -, BSGE 121, 40-49, SozR 4-2500 § 13 Nr. 33).
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