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   SG Mainz, 26.11.2020 - S 10 AS 654/18   

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https://dejure.org/2020,74324
SG Mainz, 26.11.2020 - S 10 AS 654/18 (https://dejure.org/2020,74324)
SG Mainz, Entscheidung vom 26.11.2020 - S 10 AS 654/18 (https://dejure.org/2020,74324)
SG Mainz, Entscheidung vom 26. November 2020 - S 10 AS 654/18 (https://dejure.org/2020,74324)
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  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 3/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger

    Auszug aus SG Mainz, 26.11.2020 - S 10 AS 654/18
    Die Ermessensausübung ist gerichtlich nur eingeschränkt darauf zu prüfen (§ 39 Abs. 1 SGB I, § 54 Abs. 2 S. 2 SGG), ob das Ermessen überhaupt ausgeübt, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten und ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde ("Rechtmäßigkeits-, aber keine Zweckmäßigkeitskontrolle"; vgl. BSG, Urt. v. 09.03.2016, B 14 AS 3/15 R, Rn 32, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2018 - L 4 AS 664/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ablehnung eines Darlehens für

    Auszug aus SG Mainz, 26.11.2020 - S 10 AS 654/18
    Die Voraussetzung der Erforderlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 SGB II macht eine Prognoseentscheidung des Leistungsträgers notwendig, die zum Ergebnis haben muss, dass die Eingliederung bzw. die Eingliederungschancen nach der Maßnahme besser sind als vorher (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.01.2018, L 4 AS 664/17 B ER, Rn. 52 m.w.N., zitiert nach juris).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus SG Mainz, 26.11.2020 - S 10 AS 654/18
    Vorliegend liegt ein Ermessensfehler in der Form des Ermessensfehlgebrauchs vor, da der Beklagte in seiner Entscheidung nicht alle maßgebenden Ermessensgesichtspunkte einbezogen und die abzuwägenden Gesichtspunkte fehlerhaft gewichtet hat (vgl. BSG, Urt. v. 09.11.2010, B 2 U 10/10 R, Rn. 15, zitiert nach juris).
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