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   SG Mainz, 30.09.2019 - S 11 AY 6/18   

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https://dejure.org/2019,37483
SG Mainz, 30.09.2019 - S 11 AY 6/18 (https://dejure.org/2019,37483)
SG Mainz, Entscheidung vom 30.09.2019 - S 11 AY 6/18 (https://dejure.org/2019,37483)
SG Mainz, Entscheidung vom 30. September 2019 - S 11 AY 6/18 (https://dejure.org/2019,37483)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 6a S 1 AsylbLG, § 6a S 2 AsylbLG, § 6b AsylbLG, § 18 Abs 1 SGB 12, § 18 Abs 2 SGB 12
    Asylbewerberleistung - Nothilfe - Abgrenzung des Nothelferanspruchs vom Anspruch des Hilfebedürftigen - Antragstellung - angemessene Frist - analoge Anwendung des § 19 Abs 6 SGB 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine analoge Anwendung des § 19 Abs. 6 SGB XII auf Ansprüche des AsylbLG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Auszug aus SG Mainz, 30.09.2019 - S 11 AY 6/18
    Mit der Schaffung des § 6a SGB XII hat der Gesetzgeber auf die Ablehnung einer analogen Anwendung des § 25 SGB XII auf das Regelungsgebiet des AsylbLG durch das Bundessozialgericht (Urteil vom 30.10.2013, Az. B 7 AY 2/12 R, zitiert nach juris) reagiert.

    Die Klägerin macht einen Nothelferanspruch aus § 6a AsylbLG geltend, der eine einer Sozialleistung vergleichbare Funktion besitzt, so dass sie zu dem in § 183 S. 1 SGG genannten Personenkreis der Leistungsempfänger gehört und insoweit von der Pflicht zur Zahlung von Kosten befreit ist (BSG, Urteil vom 30.10.2013, Az. B 7 AY 2/12 R, Rn. 32).

  • BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag nach § 44 Abs 2 SGB

    Auszug aus SG Mainz, 30.09.2019 - S 11 AY 6/18
    Eine Analogie, die Übertragung einer gesetzlichen Regelung auf einen Sachverhalt, der von der betreffenden Vorschrift nicht erfasst wird, ist nur geboten, wenn dieser Sachverhalt mit dem geregelten vergleichbar ist und nach dem Grundgedanken der Norm und damit dem mit ihr verfolgten Zweck dieselbe rechtliche Bewertung erfordert (BSG, Urteil vom 27.05.2014, Az. B 8 SO 1/13, Rn. 21, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2013 - 12 A 2349/12

    Übergang von Ansprüchen auf laufende Geldleistungen beim Tode eines Berechtigten

    Auszug aus SG Mainz, 30.09.2019 - S 11 AY 6/18
    Insoweit spricht aber gegen eine Planwidrigkeit der Regelungslücke, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Neuregelung des AsylbLG nicht auch die Privilegierung von Pflegepersonen, die ihrerseits eine Ausnahmevorschrift zur generellen Unvererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen darstellt (Coseriu, a.a.O., Rn. 48; hierzu auch: OVG Münster, Beschluss vom 30.01.2013, Az. 12 A 2349/12, BeckRS 2013, 4884, zitiert nach beck-online) mit in das Regelungssystem des AsylbLG übernommen hat.
  • AG Köln, 28.08.2012 - 267 C 242/11

    Erstattung von Sachverständigenkosten in Höhe von 1.531,83 EUR durch den eigenen

    Auszug aus SG Mainz, 30.09.2019 - S 11 AY 6/18
    Insoweit spricht aber gegen eine Planwidrigkeit der Regelungslücke, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Neuregelung des AsylbLG nicht auch die Privilegierung von Pflegepersonen, die ihrerseits eine Ausnahmevorschrift zur generellen Unvererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen darstellt (Coseriu, a.a.O., Rn. 48; hierzu auch: OVG Münster, Beschluss vom 30.01.2013, Az. 12 A 2349/12, BeckRS 2013, 4884, zitiert nach beck-online) mit in das Regelungssystem des AsylbLG übernommen hat.
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus SG Mainz, 30.09.2019 - S 11 AY 6/18
    Das Bundessozialgericht hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass es aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Frist von einem Monat für angemessen hält, die regelmäßig mit dem Ende des Eilfalles beginnen wird (BSG, Urteil vom 23.08.2013, Az. B 8 SO 19/12 R, Rn. 28, zitiert nach juris).
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