Rechtsprechung
   SG Mannheim, 04.04.2019 - S 15 KR 3170/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,21058
SG Mannheim, 04.04.2019 - S 15 KR 3170/17 (https://dejure.org/2019,21058)
SG Mannheim, Entscheidung vom 04.04.2019 - S 15 KR 3170/17 (https://dejure.org/2019,21058)
SG Mannheim, Entscheidung vom 04. April 2019 - S 15 KR 3170/17 (https://dejure.org/2019,21058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,21058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 Abs 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 SGB 5, § 2 Abs 1 SGB 9 2018
    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Fingerepithese

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)

    Fehlendes Fingerendglied keine wesentliche Behinderung

  • datev.de (Pressemitteilung)

    Fehlendes Fingerendglied ist keine wesentliche Behinderung - kein Anspruch auf Fingerepithese von der Krankenkasse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlendes Fingerendglied stellt keine wesentliche Behinderung dar - Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Fingerepithese durch Krankenkasse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung einer blinden und gehbehinderten

    Auszug aus SG Mannheim, 04.04.2019 - S 15 KR 3170/17
    Dabei besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Blick auf die "Erforderlichkeit im Einzelfall" nur, soweit das begehrte Hilfsmittel geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; darüber hinausgehende Leistungen darf die Krankenkasse gemäß § 12 Abs. 1 SGB V nicht bewilligen (vgl. BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11 - zweisitziges Elektrofahrzeug; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 40 - Unterschenkel-Sportprothese; BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31 - Treppensteighilfe).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - L 9 KR 99/14

    Hilfsmittel - Silikonfingerepithese - Endglied rechter Ringfinger -

    Auszug aus SG Mannheim, 04.04.2019 - S 15 KR 3170/17
    Der Verlust dieses Fingerendgliedes kann allenfalls die Wirkung einer kleineren ästhetischen Unregelmäßigkeit entfalten (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Februar 2015, L 9 KR 99/14), deren Beseitigung bzw. Kaschierung als kosmetische Maßnahme ohne Krankheitswert in die Eigenverantwortung des Betroffenen fällt.
  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für

    Auszug aus SG Mannheim, 04.04.2019 - S 15 KR 3170/17
    Dabei besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Blick auf die "Erforderlichkeit im Einzelfall" nur, soweit das begehrte Hilfsmittel geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; darüber hinausgehende Leistungen darf die Krankenkasse gemäß § 12 Abs. 1 SGB V nicht bewilligen (vgl. BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11 - zweisitziges Elektrofahrzeug; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 40 - Unterschenkel-Sportprothese; BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31 - Treppensteighilfe).
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch eines Mannes auf Perücke bei

    Auszug aus SG Mannheim, 04.04.2019 - S 15 KR 3170/17
    Unter einer Krankheit i.S. des § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V wird allgemein ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand verstanden, der ärztlicher Heilbehandlung bedarf oder - zugleich oder allein - den Betroffenen arbeitsunfähig macht (st.Rspr. vgl. zuletzt BSG Urteil vom 22. April 2015 - B 3 KR 3/14 R - juris, m.w.N.).
  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht für

    Auszug aus SG Mannheim, 04.04.2019 - S 15 KR 3170/17
    Deshalb besteht kein Anspruch auf ein teureres Hilfsmittel, soweit die kostengünstigere Versorgung für den angestrebten Nachteilsausgleich funktionell in gleicher Weise geeignet ist (BSG, Urteil vom 30. September 2015, B 3 KR 14/14 R m.w.N., juris); anderenfalls sind die Mehrkosten gemäß § 33 Abs. 1 Satz 6 SGB V von dem Versicherten selbst zu tragen.
  • BSG, 08.07.2015 - B 3 KR 5/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier Continuous Glucosemonitoring System für

    Auszug aus SG Mannheim, 04.04.2019 - S 15 KR 3170/17
    Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören danach das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (st. Rspr., vgl. z.B. BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 30 RdNr. 12 - Lichtsignalanlage; BSG Urteil vom 8. Juli 2015 - B 3 KR 5/14 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht