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   SG Mannheim, 07.05.2013 - S 9 SO 4188/12   

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https://dejure.org/2013,9451
SG Mannheim, 07.05.2013 - S 9 SO 4188/12 (https://dejure.org/2013,9451)
SG Mannheim, Entscheidung vom 07.05.2013 - S 9 SO 4188/12 (https://dejure.org/2013,9451)
SG Mannheim, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12 (https://dejure.org/2013,9451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern - Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie - nicht bei freiwilligem Unterkommen bei einem anderen Familienmitglied außerhalb des Elternhauses ohne Beteiligung einer Behörde - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freiwilliges Unterkommen eines Jugendlichen außerhalb seines Elternhauses bei einem anderen Familienangehörigen ohne Beteiligung einer Behörde als Unterbringung im Sinne von § 107 SGB XII

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 107 SGB 12, § 97 Abs 1 SGB 12, § 98 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 3 SGB 12, § 64 Abs 3 S 2 SGB 10
    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern - Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie - nicht bei freiwilligem Unterkommen bei einem anderen Familienmitglied außerhalb des Elternhauses ohne Beteiligung einer Behörde - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Potsdam, 10.10.2002 - 7 K 4354/96
    Auszug aus SG Mannheim, 07.05.2013 - S 9 SO 4188/12
    Abschließend werde auf den Gerichtsbescheid vom 10.10.2002 des VG Potsdam (7 K 4354/96) hingewiesen.
  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 14.02

    Zuständigkeit, örtliche - für Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche während

    Auszug aus SG Mannheim, 07.05.2013 - S 9 SO 4188/12
    Die wohl herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung nimmt eine solche "Unterbringung" schon dann an, wenn sich das betreffende Kind bzw. der betreffende Jugendliche tatsächlich "in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als bei seinen Eltern oder bei einem Elternteil" aufhält und dort die gebotene Erziehung, Betreuung und Aufsicht erfährt (vgl. - allerdings zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift im Bundessozialhilfegesetz [BSHG] - zunächst OVG Lüneburg, Urteil vom 19.5.2003 - 12 LC 291/02 und sodann grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - 5 C 14/02 und hieran anknüpfend VG Ansbach, Urteil vom 31.5.2007 - AN 14 K 04.02821 sowie bspw. LPK-SGB V, § 107 Rdnrn. 6 ff., Schellhorn u.a., SGB XII, 18. Auflage 2010, § 107 Rdnrn. 6 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 12 LC 291/02

    Kostenerstattung im Rahmen der Jugendhilfe wegen einer teilstationären

    Auszug aus SG Mannheim, 07.05.2013 - S 9 SO 4188/12
    Die wohl herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung nimmt eine solche "Unterbringung" schon dann an, wenn sich das betreffende Kind bzw. der betreffende Jugendliche tatsächlich "in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als bei seinen Eltern oder bei einem Elternteil" aufhält und dort die gebotene Erziehung, Betreuung und Aufsicht erfährt (vgl. - allerdings zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift im Bundessozialhilfegesetz [BSHG] - zunächst OVG Lüneburg, Urteil vom 19.5.2003 - 12 LC 291/02 und sodann grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - 5 C 14/02 und hieran anknüpfend VG Ansbach, Urteil vom 31.5.2007 - AN 14 K 04.02821 sowie bspw. LPK-SGB V, § 107 Rdnrn. 6 ff., Schellhorn u.a., SGB XII, 18. Auflage 2010, § 107 Rdnrn. 6 ff.).
  • VG Ansbach, 31.05.2007 - AN 14 K 04.02821
    Auszug aus SG Mannheim, 07.05.2013 - S 9 SO 4188/12
    Die wohl herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung nimmt eine solche "Unterbringung" schon dann an, wenn sich das betreffende Kind bzw. der betreffende Jugendliche tatsächlich "in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als bei seinen Eltern oder bei einem Elternteil" aufhält und dort die gebotene Erziehung, Betreuung und Aufsicht erfährt (vgl. - allerdings zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift im Bundessozialhilfegesetz [BSHG] - zunächst OVG Lüneburg, Urteil vom 19.5.2003 - 12 LC 291/02 und sodann grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - 5 C 14/02 und hieran anknüpfend VG Ansbach, Urteil vom 31.5.2007 - AN 14 K 04.02821 sowie bspw. LPK-SGB V, § 107 Rdnrn. 6 ff., Schellhorn u.a., SGB XII, 18. Auflage 2010, § 107 Rdnrn. 6 ff.).
  • LSG Thüringen, 02.05.2018 - L 1 SF 226/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtskosten - Erstattungsstreitigkeit zwischen

    Im Weiteren hat sich der Erinnerungsführer auf eine Entscheidungen des Thüringer Landessozialgerichts (vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E) und des Sozialgerichts Mannheim (vom 7. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12) berufen.
  • LSG Thüringen, 02.05.2018 - L 1 SF 292/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtskosten - Erstattungsstreitigkeit zwischen

    Im Weiteren hat sich der Erinnerungsführer - unter Bezugnahme auf ein Parallelverfahren - auf Entscheidungen des Thüringer Landessozialgerichts (Beschluss vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E) und des Sozialgerichts Mannheim (Beschluss vom 7. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12) berufen.
  • LSG Thüringen, 04.05.2018 - L 1 SF 291/16

    Anfall von Gerichtskosten bei Erstattungsstreitigkeiten von Sozialhilfeträgern

    Im Weiteren hat sich der Erinnerungsführer auf eine Entscheidungen des Thüringer Landessozialgerichts (vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E) und des Sozialgerichts Mannheim (vom 7. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12) berufen.
  • LSG Thüringen, 04.05.2018 - L 1 SF 289/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtskostenfreiheit für Träger der Sozialhilfe

    Im Weiteren hat sich der Erinnerungsführer auf eine Entscheidungen des Thüringer Landessozialgerichts (vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E) und des Sozialgerichts Mannheim (vom 7. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12) berufen.
  • LSG Thüringen, 02.05.2018 - L 1 SF 290/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtskosten - Erstattungsstreitigkeit zwischen

    Im Weiteren hat sich der Erinnerungsführer auf eine Entscheidungen des Thüringer Landessozialgerichts (vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E) und des Sozialgerichts Mannheim (vom 7. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12) berufen.
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