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   SG Mannheim, 19.12.2021 - S 19 KR 2552/21 ER   

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https://dejure.org/2021,70559
SG Mannheim, 19.12.2021 - S 19 KR 2552/21 ER (https://dejure.org/2021,70559)
SG Mannheim, Entscheidung vom 19.12.2021 - S 19 KR 2552/21 ER (https://dejure.org/2021,70559)
SG Mannheim, Entscheidung vom 19. Dezember 2021 - S 19 KR 2552/21 ER (https://dejure.org/2021,70559)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Anspruch eines an einer schwerwiegenden Erkrankung leidenden Versicherten auf Versorgung mit Cannabisblüten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 KR 813/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung neuer Verwaltungsakte -

    Auszug aus SG Mannheim, 19.12.2021 - S 19 KR 2552/21
    Insoweit ist für die Beurteilung des Vorhandenseins einer dem medizinischen Standard entsprechenden Leistung auf die Grundsätze zur evidenzbasierten Medizin abzustellen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2020, L 4 KR 813/19, Rn. 42 bei Juris).

    Zur Begründung eines Anspruchs auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis genügt es daher nicht, wenn nur allgemein auf die Möglichkeit des Eintritts von Nebenwirkungen bei Einsatz eines anerkannten und dem medizinischen Standard entsprechenden Arzneimittels verwiesen wird (das Vorstehende zitiert aus LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2020, L 4 KR 813/19, Rn. 42 bei Juris).

  • BVerfG, 26.06.2018 - 1 BvR 733/18

    Genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage kann für Entscheidungen

    Auszug aus SG Mannheim, 19.12.2021 - S 19 KR 2552/21
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in diesem Zusammenhang bestätigt, dass mit Blick auf die Ähnlichkeit der Normstruktur der §§ 31 Abs. 6, 2 Abs. 1a SGB V es nicht willkürlich (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ) ist, wenn sich die Fachgerichte bei der Auslegung des § 31 Abs. 6 SGB V an die Rechtsprechung zu § 2 Abs. 1a SGB V anlehnen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 KR 298/20

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Versorgung mit Cannabis nach § 31

    Auszug aus SG Mannheim, 19.12.2021 - S 19 KR 2552/21
    Schließlich muss die Einschätzung in sich schlüssig und nachvollziehbar sein; sie darf nicht im Widerspruch zum Akteninhalt im Übrigen stehen (zum Vorstehenden LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2021, L 11 KR 298/20, Rn. 28 bei Juris).
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