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   SG Mannheim, 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10   

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https://dejure.org/2011,24047
SG Mannheim, 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10 (https://dejure.org/2011,24047)
SG Mannheim, Entscheidung vom 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10 (https://dejure.org/2011,24047)
SG Mannheim, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - S 9 AY 4431/10 (https://dejure.org/2011,24047)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren im Asylbewerberleistungsrecht - Kostenfreiheit - keine Erhebung einer Aktenversendungspauschale - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 64 Abs. 1 S. 1 SGB X gilt über seinen Wortlaut hinaus für alle den Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnenden Normen des materiellen Sozialrechts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB X § 64 Abs. 1 S. 1, SGB X § 64 Abs. 1
    Aktenversendungskosten, Gebührenforderung, Asylbewerberleistungsgesetz, Verfahren, Kosten, Auslagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Aktenversendungspauschale für ein Widerspruchsverfahren nach dem AsylbLG

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Düsseldorf, 21.09.2007 - S 8 KR 19/05

    Krankenversicherung

    Auszug aus SG Mannheim, 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10
    Daher ergebe sich aus dieser Vorschrift eine Kostenfreiheit nicht nur für diejenigen Behörden, die unter das Sozialgesetzbuch (SGB) fallen, sondern auch für die Verwaltungstätigkeit anderer Behörden (SG Düsseldorf, Urteil vom 21.9.2007 - S 8 KR 19/05 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG).

    Denn insoweit weist das geschriebene Recht aus den dargestellten Gründen durchaus eine ausfüllungsbedürftige Lücke auf (a.A. allerdings noch zur früheren Rechtslage OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.2.1999 - 12 L 4133/98; ähnlich wie hier mit etwas anderer Begründung wohl SG Düsseldorf, Urteil vom 21.9.2007 - S 8 KR 19/05).

  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Streitgegenstand -

    Auszug aus SG Mannheim, 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10
    In Anknüpfung an das Urteil des BSG vom 17.6.2008 (B 8 AY 11/07 R) und §§ 1 Nr. 2, 2 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg (FlüAG) sowie § 13 Landesverwaltungsgesetz Baden-Württemberg (LVG) ist für dieses Verfahren nicht der in der Klageschrift bezeichnete Beklagte, sondern das Land Baden-Württemberg (allerdings vertreten durch die untere Verwaltungsbehörde, also den Beklagten) passiv legitimiert.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.1999 - 12 L 4133/98

    Kostenfreiheit; Widerspruchsverfahren; Asylbewerberleistungsgesetz

    Auszug aus SG Mannheim, 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10
    Denn insoweit weist das geschriebene Recht aus den dargestellten Gründen durchaus eine ausfüllungsbedürftige Lücke auf (a.A. allerdings noch zur früheren Rechtslage OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.2.1999 - 12 L 4133/98; ähnlich wie hier mit etwas anderer Begründung wohl SG Düsseldorf, Urteil vom 21.9.2007 - S 8 KR 19/05).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - L 20 AY 1/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Mannheim, 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10
    Im Übrigen muss beachtet werden, dass in jüngster Zeit zunehmend betont wird, dass das Leistungsniveau, das durch das AsylbLG gewährleistet wird, deutlich hinter der Sozialhilfe zurückbleibt und hieraus geschlussfolgert wird, dass es nicht dem verfassungsrechtlichen Sozialstaatsgebot und dem Staatsziel eines menschenwürdigen Lebens (Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz - GG) gerecht wird (vgl. bspw. nur LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 22.11.2010 - L 20 AY 1/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2017 - L 8 AY 40/13

    Widerspruch im Bereich des AsylbLG; Kostenerhebung; Rechtsbehelf gegen den durch

    Es bedurfte hier keiner Entscheidung, ob der Beklagte berechtigt war, für die Entscheidung über den Widerspruch Kosten zu erheben, oder ob nach Bundesrecht für Widersprüche gegen Entscheidungen im Asylbewerberleistungsrecht keine Kosten erhoben werden dürfen (die Ausfüllung einer Gesetzeslücke durch eine entsprechende Anwendung des § 64 Abs. 1 SGB X auf das Verwaltungsverfahren nach dem AsylbLG annehmend LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26. Mai 2011 - L 1 AY 16/10 juris Rn. 19 ff., Sächsisches LSG vom 19. Dezember 2011 - L 7 AY 4/11 juris Rn. 18 ff, SG Mannheim Urteil vom 20. Mai 2011 - S 9 AY 4431/10 - juris Rn. 19, Scheider in Hohm, GK-AsylbLG § 9 AsylbLG Rn. 62; a. A. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Februar 1999 - 12 L 4133/98 - juris Rn. 35 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2017 - L 8 AY 40/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Rechtsschutzbedürfnis

    Es bedurfte hier keiner Entscheidung, ob der Beklagte berechtigt war, für die Entscheidung über den Widerspruch Kosten zu erheben, oder ob nach Bundesrecht für Widersprüche gegen Entscheidungen im Asylbewerberleistungsrecht keine Kosten erhoben werden dürfen (die Ausfüllung einer Gesetzeslücke durch eine entsprechende Anwendung des § 64 Abs. 1 SGB X auf das Verwaltungsverfahren nach dem AsylbLG annehmend LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26. Mai 2011 - L 1 AY 16/10 juris Rn. 19 ff., Sächsisches LSG vom 19. Dezember 2011 - L 7 AY 4/11 juris Rn. 18 ff, SG Mannheim Urteil vom 20. Mai 2011 - S 9 AY 4431/10 - juris Rn. 19, Scheider in Hohm, GK-AsylbLG § 9 AsylbLG Rn. 62; a. A. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Februar 1999 - 12 L 4133/98 - juris Rn. 35 ff.).
  • VG Meiningen, 12.03.2020 - 2 S 27/20

    Erhebung der Aktenversendungspauschale im asylrechtlichen Verfahren beim

    Der Erinnerungsführer führt mit Schreiben vom 17.02.2020 aus, dass auch die Auslagen zur Aktenversendung der Gerichtskostenfreiheit unterfielen, wie sich auch aus dem Urteil des SG Mannheim vom 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10 - ergebe.
  • LSG Sachsen, 19.12.2011 - L 1 AY 4/11

    Widerspruchsgebühr

    Sinn und Zweck sowie eine verfassungskonforme Interpretation und Anwendung der geltenden Gebührenvorschriften erfordern somit eine Auslegung dahin gehend, dass wie in den nach § 68 SGX I gleichgestellten Gesetzen und dem Recht der Sozialhilfe auch in Widerspruchsverfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 1 SGB X keine Gebühren und Auslagen erhoben werden (wie hier: Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10, m.w.N.; a.A. Nieders-OVG, Urteil vom 25.02.1999 - 12 L 4133/98; beide zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen, 19.12.2011 - L 7 AY 4/11

    Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Asylbewerberleistungen;

    Sinn und Zweck sowie eine verfassungskonforme Interpretation und Anwendung der geltenden Gebührenvorschriften erfordern somit eine Auslegung dahin gehend, dass wie in den nach § 68 SGX I gleichgestellten Gesetzen und dem Recht der Sozialhilfe auch in Widerspruchsverfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 1 SGB X keine Gebühren und Auslagen erhoben werden (wie hier: Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10, m.w.N.; a.A. NiedersOVG, Urteil vom 25.02.1999 - 12 L 4133/98; beide zitiert nach Juris).
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