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SG Mannheim, 21.09.2021 - S 7 KR 510/20 |
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 250 Abs 2 SGB 5, § 252 SGB 5
Beitragsentrichtung eines freiwillig Krankenversicherten - Abführung der Beiträge durch den Arbeitgeber
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 21.09.2021 - S 7 KR 510/20
- LSG Baden-Württemberg, 02.08.2022 - L 11 KR 3396/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 163/14
Arbeitslosengeld; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Pflichtverletzung des …
Auszug aus SG Mannheim, 21.09.2021 - S 7 KR 510/20
Denn der Regelung in § 17 b Abs. 1 S. 2 GVG ist zu entnehmen, dass auch eine Klageerhebung beim unzuständigen Gericht die Rechtshängigkeit mit den dazugehörigen Wirkungen, zum Beispiel der Verjährungshemmung (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) eintreten lässt, und dass dies ebenso für eine vor dem Sozialgericht erhobene Amtshaftungsklage gilt, wenn die Klage - wie vorliegend - daneben auf weitere materielle Ansprüche gestützt wird (vgl. § 213 BGB) (LSG Sachsen, Urteil vom 03.11.2016 - L 3 AL 163/14, Juris Rn. 62). - BSG, 30.07.2014 - B 14 AS 8/14 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler - Rechtsweg …
Auszug aus SG Mannheim, 21.09.2021 - S 7 KR 510/20
Eine Teilverweisung hinsichtlich des Anspruches aus Amtshaftung an das Landgericht kommt schlechterdings nicht in Betracht (BSG, Beschluss vom 30.07.2014 - B 14 AS 8/14 B, Juris Rn. 5). - LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 1412/15
Verzinsung einer im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gewährten …
Auszug aus SG Mannheim, 21.09.2021 - S 7 KR 510/20
Eine Geldleistung kann jedenfalls dann nicht im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches begehrt werden, wenn diese Geldleistung auch im Wege eines Amtshaftungsanspruches geltend gemacht werden könnte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2016 - L 4 R 1412/15, Juris Rn. 31). - SG Oldenburg, 20.05.2011 - S 61 KR 321/10
Freiwillige Krankenversicherung - Beitragstragung - Versicherter trägt …
Auszug aus SG Mannheim, 21.09.2021 - S 7 KR 510/20
Das Risiko, dass die Arbeitgeberin die Beiträge nicht entrichtet, obwohl sie vom Gehalt abgezogen wurden, trägt das freiwillige Mitglied als Beitragsschuldner (vgl. SG Oldenburg, Urteil vom 20.05.2011 - S 61 KR 321/10, Juris Rn. 17 f.).