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   SG Mannheim, 23.03.2022 - S 4 KR 1815/21   

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https://dejure.org/2022,38863
SG Mannheim, 23.03.2022 - S 4 KR 1815/21 (https://dejure.org/2022,38863)
SG Mannheim, Entscheidung vom 23.03.2022 - S 4 KR 1815/21 (https://dejure.org/2022,38863)
SG Mannheim, Entscheidung vom 23. März 2022 - S 4 KR 1815/21 (https://dejure.org/2022,38863)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 SGB 5, § 33 SGB 5, § 9 SGB 6, § 12 SGB 6, § 14 Abs 1 S 2 SGB 9
    Anspruch des Versicherten auf Versorgung mit einem Hörgerät zum Festbetrag oder über den Festbetrag hinaus durch die Krankenkasse bzw. den Rentenversicherungsträger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus SG Mannheim, 23.03.2022 - S 4 KR 1815/21
    Der von den Krankenkassen geschuldete Behinderungsausgleich in der Hilfsmittelversorgung bemisst sich nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 17.12.2009, B 3 KR 20/08 R, m.w.N.) danach, ob eine Leistung des unmittelbaren oder des mittelbaren Behinderungsausgleichs beansprucht wird.

    Wird dem Versicherten nach ärztlicher Einschätzung durch eine Innovation ein deutlicher, objektiv bestehender Gebrauchsvorteil im Alltagsleben geboten, besteht mithin eine Leistungspflicht (vgl. BSG, Urteil vom 24.01.2013, B 3 KR 5/12 R; BSG, Urteil vom 17.12.2009, B 3 KR 20/08 R).

    Als Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich dient ein Hörgerät ohne gesonderte weitere Prüfung der Befriedigung eines Grundbedürfnisses des täglichen Lebens im Sinne von § 47 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX, weil die Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer Körperfunktion als solche schon ein Grundbedürfnis in diesem Sinne ist (BSG, Urteil vom 17.12.2009, B 3 KR 20/08 R, Rn. 15).

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus SG Mannheim, 23.03.2022 - S 4 KR 1815/21
    Wird dem Versicherten nach ärztlicher Einschätzung durch eine Innovation ein deutlicher, objektiv bestehender Gebrauchsvorteil im Alltagsleben geboten, besteht mithin eine Leistungspflicht (vgl. BSG, Urteil vom 24.01.2013, B 3 KR 5/12 R; BSG, Urteil vom 17.12.2009, B 3 KR 20/08 R).

    Dabei ist auf die konkret ausgeübte Beschäftigung und nicht auf die generelle Erwerbsfähigkeit im Sinne von § 43 Abs. 2 S. 2 SGB VI abzustellen (vergleiche BSG, Urteil vom 24.01.2013, B 3 KR 5/12 R).

  • LSG Sachsen, 23.08.2011 - L 5 R 766/10

    Leistungspflicht bei Hilfsmittelversorgung mit einem Hörgerät; Zuständigkeit des

    Auszug aus SG Mannheim, 23.03.2022 - S 4 KR 1815/21
    So kommt beim Test beim Hörgeräteakustiker der Störschall immer aus derselben Richtung und wird als gleichmäßiges Rauschen zugeführt (vergleiche Sächsisches LSG, Urteil vom 23.08.2011, L 5 R 766/10, Rn. 27 unter Hinweis auf ein Sachverständigengutachten).
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