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   SG Marburg, 03.09.2014 - S 11 KA 718/11   

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https://dejure.org/2014,33074
SG Marburg, 03.09.2014 - S 11 KA 718/11 (https://dejure.org/2014,33074)
SG Marburg, Entscheidung vom 03.09.2014 - S 11 KA 718/11 (https://dejure.org/2014,33074)
SG Marburg, Entscheidung vom 03. September 2014 - S 11 KA 718/11 (https://dejure.org/2014,33074)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 30/10 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Entscheidung über Berichtigungsantrag einer

    Auszug aus SG Marburg, 03.09.2014 - S 11 KA 718/11
    Dass die KÄV trotz des prinzipiellen Gleichordnungsverhältnisses zu den Krankenkassen bei der Durchführung von sachlich-rechnerischen Abrechnungsberichtigungen einer antragstellenden Krankenkasse gegenüber durch Verwaltungsakt entscheidet, entspricht der langjährigen Rechtsprechung des BSG (zuletzt Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 30/10 R).

    Dem steht entgegen der Auffassung der Beklagten die Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 30/10 R) nicht entgegen, da in dem dort streitgegenständlichen Sachverhalt faktisch ein Vorverfahren durchgeführt wurde und sich der Senat insoweit mit der Notwendigkeit eines Vorverfahrens gar nicht auseinandersetzen musste.

    Dies kann auch im Wege nachgehender Richtigstellung erfolgen (BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 1/08 R; Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 30/10 R).

  • SG Dresden, 27.11.2013 - S 11 KA 88/11

    Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) zur Vornahme

    Auszug aus SG Marburg, 03.09.2014 - S 11 KA 718/11
    Schließlich hat die Klägerin auch ein Rechtschutzbedürfnis unabhängig von der Frage, ob die Beklagte unter dem Aspekt von Verjährungstatbeständen gegenüber ihren Mitgliedern überhaupt noch die Möglichkeit hat, eine Honorarrückforderung ggf. durchzusetzen (so auch SG Dresden, Urteil vom 27.11.2013 - S 11 KA 88/11; in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 10.05.1994 - 6 RKa 18/94).

    Bei verständiger Würdigung ist die Formulierung dahin zu verstehen, dass die Krankenkassen und KÄV gegenseitig nicht "ins Blaue hinein" Prüfanträge stellen (SG Dresden, Urteil vom 27.11.2013 - S 11 KA 88/11).

  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 18/94

    Erstattung der Vergütungen für unwirtschaftliche Leistungen eines

    Auszug aus SG Marburg, 03.09.2014 - S 11 KA 718/11
    Schließlich hat die Klägerin auch ein Rechtschutzbedürfnis unabhängig von der Frage, ob die Beklagte unter dem Aspekt von Verjährungstatbeständen gegenüber ihren Mitgliedern überhaupt noch die Möglichkeit hat, eine Honorarrückforderung ggf. durchzusetzen (so auch SG Dresden, Urteil vom 27.11.2013 - S 11 KA 88/11; in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 10.05.1994 - 6 RKa 18/94).
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RK 3/93

    Widerspruch - Belastender Verwaltungsakt - Klagefrist - Ablauf - Vorverfahren

    Auszug aus SG Marburg, 03.09.2014 - S 11 KA 718/11
    Gegen diesen Verwaltungsakt war die Durchführung eines Vorverfahrens jedoch nach § 78 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGG entbehrlich, da mit der Klägerin ein Versicherungsträger klagt (vgl. hierzu näher BSG, Urteil vom 23.06.1994 - 4 RK 3/93).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 19/03 R

    Vertrags (zahn) arzt - keine notwendige Beiladung bei Richtigstellungsbegehren

    Auszug aus SG Marburg, 03.09.2014 - S 11 KA 718/11
    Rechtlich verbindliche Präjudizwirkungen der hier ergehenden Entscheidung für das Rechtsverhältnis zwischen der KÄV und den Ärzten bestehen im Falle sachlich-rechnerischer Richtigstellungen, wie sie im vorliegenden Fall in Frage stehen, nicht (BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 6 KA 19/03 R).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 1/08 R

    Vertragszahnarzt - Besuch - keine Abrechnung von Untersuchungsleistung neben

    Auszug aus SG Marburg, 03.09.2014 - S 11 KA 718/11
    Dies kann auch im Wege nachgehender Richtigstellung erfolgen (BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 1/08 R; Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 30/10 R).
  • BSG, 22.03.1984 - 6 RKa 24/82

    Clearance-Untersuchung - Leistungsberechnung - Testsubstanz -

    Auszug aus SG Marburg, 03.09.2014 - S 11 KA 718/11
    Die Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen des Vertrags(zahn)arztes zielt auf die Feststellung, ob die Leistungen rechtmäßig, also im Einklang mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebots - abgerechnet worden sind (siehe schon BSG SozR 5557 Nr. 5451 Nr. 1, S .2).
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 15/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der Komplexleistung für die Betreuung

    Die Krankenkassen haben ungeachtet dessen jedenfalls im Regelfall ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn sie klären lassen wollen, ob Vertragsärzte die Leistungspositionen des EBM-Ä korrekt angewandt haben (vgl zB LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 16.7.2014 - L 9 KA 12/12 - Juris RdNr 37 = GesR 2014, 691, 693 und SG Marburg Urteil vom 3.9.2014 - S 11 KA 718/11 - Juris RdNr 20, 24) .
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 10/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Keine Abrechnung der Komplexleistung für

    Die Krankenkassen haben ungeachtet dessen jedenfalls im Regelfall ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn sie klären lassen wollen, ob Vertragsärzte die Gebührenordnungspositionen des EBM-Ä korrekt angewandt haben (vgl zB LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 16.7.2014 - L 9 KA 12/12 - Juris RdNr 37 = GesR 2014, 691, 693 und SG Marburg Urteil vom 3.9.2014 - S 11 KA 718/11 - Juris RdNr 20, 24) .
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