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   SG Marburg, 05.02.2008 - S 2 R 8/05   

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https://dejure.org/2008,17142
SG Marburg, 05.02.2008 - S 2 R 8/05 (https://dejure.org/2008,17142)
SG Marburg, Entscheidung vom 05.02.2008 - S 2 R 8/05 (https://dejure.org/2008,17142)
SG Marburg, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - S 2 R 8/05 (https://dejure.org/2008,17142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 28d SGB 4, § 28e SGB 4
    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - keine Aufbringung durch den Träger eines Krankenhauses bei Hilfstätigkeiten der Mitarbeiter für die nebenberufliche Gutachtertätigkeit eines Chefarztes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsentgeld nach § 14 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) als Grundlage für die Beitragsbemessung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge im Lohnabzugsverfahren nach §§ 28d und 28e SGB IV für einen abhängig Beschäftigten; Vorliegen des in § 14 SGB IV vorausgesetzten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 38; SGB IV § 14
    Abführung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen durch den Krankenhausträger bei Zahlungen des Chefarztes an Mitarbeiter wegen privater nebenberuflicher Tätigkeiten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.10.2005 - VI R 152/01

    Einnahmen aus dem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen sind

    Auszug aus SG Marburg, 05.02.2008 - S 2 R 8/05
    Die Übernahme solcher Begutachtungen entsprach also keiner Dienstpflicht von Professor Dr. HP.; er war in seiner Entscheidung den Auftraggebern gegenüber völlig frei (danach differenzieren aus steuerrechtlicher Sicht auch der BFH im Urteil vom 05.10.2005 - VI R 152/01 - BFHE 211, 249 sowie Hagen/Lucke, NWB Nr. 28 vom 10.07.2006, Fach 6, S. 4693, 4694).
  • BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 14/98 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Abfindung - Einmalzahlung -

    Auszug aus SG Marburg, 05.02.2008 - S 2 R 8/05
    Der in § 14 SGB IV vorausgesetzte ursächliche Zusammenhang (BSG, Urteil vom 28.01.1999 - B 12 KR 14/98 R - BSGE 83, 266) zwischen dem Beschäftigungsverhältnis und der Einnahme fehlt, wo sich die Zahlung nicht als Gegenleistung für die Arbeitsleistung, sondern als Vergütung für eine gegenüber einem Dritten geschuldete Leistung darstellt (vgl. Seewald, in: Kasseler Kommentar zum SGB, § 14 SGB IV Rn. 24 f.).
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