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   SG Marburg, 05.05.2023 - S 10 SF 73/22 E   

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SG Marburg, 05.05.2023 - S 10 SF 73/22 E (https://dejure.org/2023,9533)
SG Marburg, Entscheidung vom 05.05.2023 - S 10 SF 73/22 E (https://dejure.org/2023,9533)
SG Marburg, Entscheidung vom 05. Mai 2023 - S 10 SF 73/22 E (https://dejure.org/2023,9533)
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  • LSG Hessen, 13.01.2014 - L 2 AS 250/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrens- und

    Auszug aus SG Marburg, 05.05.2023 - S 10 SF 73/22
    Nach den Kriterien des § 14 RVG ist eine Untätigkeitsklage als deutlich unterdurchschnittlich zu bewerten, weshalb im Regelfall die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes im Rahmen einer Untätigkeitsklage mit der halben Mittelgebühr angemessen vergütet ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht , Beschluss vom 08.08.2019, Az. L 2 AS 328/18 B, Rn. 31 Juris; HLSG, Beschluss vom 13.01.2014, Az. L 2 AS 250/13 B, Rn. 26 Juris).
  • SG Gießen, 01.08.2016 - S 23 SF 48/14

    Eine im Widerspruchsverfahren entstandene Geschäftsgebühr ist nicht nach der

    Auszug aus SG Marburg, 05.05.2023 - S 10 SF 73/22
    Vielmehr ist die außergerichtliche Tätigkeit im Vorfeld der Untätigkeitsklage Teil des verzögerten Verwaltungsverfahrens, welches wiederum eine andere Angelegenheit darstellt, da es dort um eine Entscheidung in der Sache geht (vgl. SG Gießen, Beschluss vom 01.08.2016, S 23 SF 48/14 E, Rn. 18 Juris).
  • LSG Hessen, 08.08.2019 - L 2 AS 328/18

    Kosten

    Auszug aus SG Marburg, 05.05.2023 - S 10 SF 73/22
    Nach den Kriterien des § 14 RVG ist eine Untätigkeitsklage als deutlich unterdurchschnittlich zu bewerten, weshalb im Regelfall die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes im Rahmen einer Untätigkeitsklage mit der halben Mittelgebühr angemessen vergütet ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht , Beschluss vom 08.08.2019, Az. L 2 AS 328/18 B, Rn. 31 Juris; HLSG, Beschluss vom 13.01.2014, Az. L 2 AS 250/13 B, Rn. 26 Juris).
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