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   SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09   

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SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09 (https://dejure.org/2010,12428)
SG Marburg, Entscheidung vom 06.10.2010 - S 11 KA 340/09 (https://dejure.org/2010,12428)
SG Marburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09 (https://dejure.org/2010,12428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Zuweisungsbescheides über das Regelleistungsvolumen einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis bestehend aus vier Fachärzten für Hals-Nasen- und Ohrenheilkunde; Gerichtliche Überprüfbarkeit der Entscheidung eines Bewertungsausschusses über die generelle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

    Auszug aus SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09
    Dementsprechend hat das BSG den Bewertungsausschuss ungeachtet seiner Verselbständigung in ständiger Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.1993, Az. 6 RKa 65/91 zuletzt Urteil vom 28.5.2008, B 6 KA 9/07 R) als "Vertragsorgan" bezeichnet, durch das die Partner der Bundesmantelverträge Vereinbarungen schließen.

    Das Gericht hält dieses System - das tatsächlich im Laufe des Jahres 2009 unstreitig zu einer Reduzierung der RLV-Fallwerte geführte hat und die Beigeladenen zu Korrekturen veranlasst hat - für nicht mit dem aus Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl. dazu BSG, Urteil vom 29.09.1993, Az. 6 RKa 65/91) vereinbar.

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 49/07 R

    Ärztliche und nichtärztliche Psychotherapeuten - angemessene Höhe der Vergütung

    Auszug aus SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09
    Dies ist erst dann der Fall, wenn die getroffene Regelung in einem "groben Missverhältnis" zu den mit ihr verfolgten legitimen Zwecken steht (BVerfGE 108, 1, 19), d. h. in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (so BVerwGE 125, 384 Rn. 16; vgl. auch BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 6 KA 49/07 R).

    Die Richtigkeit jedes einzelnen Elements in einem mathematischen, statistischen oder betriebswirtschaftlichen Sinne ist deshalb nicht Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der gesamten Regelung (BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 6 KA 49/07 R).

  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 48/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Vergütung der Behandlungskosten für Patienten von

    Auszug aus SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09
    Das bisher bestehende Vergütungssystem nach Rechtskreisen (vgl. dazu insbesondere BSG Urteil vom 17.09.2008 Az.: B 6 KA 48/07 R m.w.N.) wird im Rahmen der Vorgaben des Gesundheitsfonds relativiert (so auch Engelhard, a.a.O., § 87a Rdnr. 28).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09
    Dem Bewertungsausschuss kommt bei der ihm übertragenen Aufgabe der Konkretisierung des Inhalts des Gesetzes Gestaltungsfreiheit zu (so das BSG in ständiger Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 17.03.2010, Az. B 6 KA 43/08 R; Urteil vom 03.02.2009, Az. B 6 KA 31/08 R).
  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 528/04

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch Kürzung

    Auszug aus SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09
    Der BewA überschreitet den ihm eröffneten Gestaltungsspielraum, wenn sich zweifelsfrei feststellen lässt, dass seine Entscheidungen von sachfremden Erwägungen getragen sind - etwa weil eine Gruppe von Leistungserbringern bei der Honorierung bewusst benachteiligt wird - oder dass es im Lichte von Art. 3 Abs. 1 GG keinerlei vernünftige Gründe für die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem bzw. für die ungleiche Behandlung von im Wesentlichen gleich gelagerten Sachverhalten gibt (BVerfG, Beschluss vom 22.10.2004, SozR 4-2500 § 87 Nr. 6 RdNr. 19, 21 m.w.N.).
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R

    Vertragsarzt - Praxisbudget - Festlegung - bundesdurchschnittliche

    Auszug aus SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09
    Die Normsetzung erfolgt nicht unmittelbar zwischen den Vertragspartnern der Bundesmantelverträge, sondern durch gesonderte Bewertungsausschüsse (§ 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V), jedoch wird deren Handeln den Partnern der Bundesmantelverträge als eigenes zugerechnet (vgl. BSG, Urteil vom 15.05.2002, Az. B 6 KA 33/01 R).
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 41/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Privilegierung von Gemeinschaftspraxen gegenüber

    Auszug aus SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09
    Gleichwohl unterliegt der Bewertungsausschuss als untergesetzlicher Normgeber gerichtlicher Kontrolle; er ist an die einfachgesetzlichen Vorgaben ebenso wie an die grundrechtlichen Gewährleistungen in Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG gebunden (BSG, Urteil vom 17.03.2010 - B 6 KA 41/08 R).
  • BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05

    Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer,

    Auszug aus SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09
    Dies ist erst dann der Fall, wenn die getroffene Regelung in einem "groben Missverhältnis" zu den mit ihr verfolgten legitimen Zwecken steht (BVerfGE 108, 1, 19), d. h. in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (so BVerwGE 125, 384 Rn. 16; vgl. auch BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 6 KA 49/07 R).
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09
    Die Beigeladenen haben durch diese Maßnahmen ihre Beobachtungs- und Nachbesserungspflichten (dazu grundlegend BSG, Urteil vom 09.09.1998, Az. B 6 KA 55/97 R) wahrgenommen und ausgeübt.
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09
    Dies ist erst dann der Fall, wenn die getroffene Regelung in einem "groben Missverhältnis" zu den mit ihr verfolgten legitimen Zwecken steht (BVerfGE 108, 1, 19), d. h. in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (so BVerwGE 125, 384 Rn. 16; vgl. auch BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 6 KA 49/07 R).
  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R

    Bewertungsausschuss - angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R

    Bewertungsausschuss - Partner der Honorarverteilungsverträge - Absehen von der

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

  • SG Stuttgart, 24.10.2013 - S 11 KA 6099/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Berechnung des arzt- bzw

    Damit ist geklärt, dass der Bewertungsausschuss nicht lediglich ein (Unter-)Ausschuss des Normgebers "Bundesmantelvertragspartner" ist, sondern den Normgeber in der besonderen Organisationsform "Vertragsorgan" repräsentiert (SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 82, zitiert nach juris).

    Dabei müssen sie Streitpunkten nachgehen und die Einwände der Prozessbeteiligten würdigen (SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 83, zitiert nach juris).

    § 87c SGB V enthält davon abweichend bzw. dazu ergänzend spezifische Vorgaben für die Übergangsjahre 2009 und 2010 (SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 83, zitiert nach juris).

    Die Kammer sieht hierin jedoch kein beanstandenswertes Verhalten (so auch: SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 93, zitiert nach juris, vgl. auch BSG, Terminbericht Nr. 57/13 zu B 6 KA 4/13 R).

    Zum anderen sieht die Kammer keine Anhaltspunkte dafür, dass der EBewA bei der Festlegung seinen Gestaltungsspielraum überschritten hätte, so dass keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. auch SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 106, zitiert nach juris).

    Andererseits bestand für den EBewA aus Sicht der Kammer keine andere Möglichkeit, um bei der notwendigen Heranziehung von 2007, eine Anpassung für mögliche Steigerungen 2008 und 2009 zu berücksichtigen (vgl. auch SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 93, zitiert nach juris).

    Die Kammer hält dieses Vorgehen - in Übereinstimmung mit dem SG Marburg (SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 95f, zitiert nach juris) - für nicht zu beanstanden, da sich auch retrospektiv kein Anpassungsbedarf für die EBM-Quote ergeben hat und eine andere Vorgehensweise angesichts des Zeitpunktes der Beschlussfassung nicht erkennbar ist.

    Im Übrigen ist der vom EBewA ermittelte Orientierungspunktwert von 3, 5001 nicht zu beanstanden (SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 117, zitiert nach juris).

    Das SG Marburg schreibt in seinem aus Sicht der Kammer überzeugenden Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 159, zitiert nach juris: "Der EBewA stellt lapidar fest, dass nach sorgfältiger Prüfung der Datengrundlagen und deren Eignung keine Indikatoren zur Messung der regionalen Wirtschaftskraft für das Jahr 2009 anzuwenden seien.

    Insoweit bestehen zwei unterschiedliche Rechtskreise auch weiterhin fort (SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 162, zitiert nach juris).

    Insofern mag der Einheitliche Bewertungsausschuss keine Möglichkeit gehabt haben, die gesetzliche Grundlage in vernünftiger Weise umzusetzen (Vgl. auch SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 166, zitiert nach juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14
    § 87c SGB V enthält davon abweichend bzw. dazu ergänzend spezifische Vorgaben für die Übergangsjahre 2009 und 2010 (SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 83, zitiert nach juris).

    Die Kammer sieht hierin jedoch kein beanstandenswertes Verhalten (so auch: SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 93, zitiert nach juris, vgl. auch BSG, Terminbericht Nr. 57/13 zu B 6 KA 4/13 R).

    Zum anderen sieht die Kammer keine Anhaltspunkte dafür, dass der EBewA bei der Festlegung seinen Gestaltungsspielraum überschritten hätte, so dass keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. auch SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 106, zitiert nach juris).

    Andererseits bestand für den EBewA aus Sicht der Kammer keine andere Möglichkeit, um bei der notwendigen Heranziehung von 2007, eine Anpassung für mögliche Steigerungen 2008 und 2009 zu berücksichtigen (vgl. auch SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 93, zitiert nach juris).

    Die Kammer hält dieses Vorgehen - in Übereinstimmung mit dem SG Marburg (SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 95f, zitiert nach juris) - für nicht zu beanstanden, da sich auch retrospektiv kein Anpassungsbedarf für die EBM-Quote ergeben hat und eine andere Vorgehensweise angesichts des Zeitpunktes der Beschlussfassung nicht erkennbar ist.

    Im Übrigen ist der vom EBewA ermittelte Orientierungspunktwert von 3, 5001 nicht zu beanstanden (SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 117, zitiert nach juris).

    Das SG Marburg schreibt in seinem aus Sicht der Kammer überzeugenden Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 159, zitiert nach juris: "Der EBewA stellt lapidar fest, dass nach sorgfältiger Prüfung der Datengrundlagen und deren Eignung keine Indikatoren zur Messung der regionalen Wirtschaftskraft für das Jahr 2009 anzuwenden seien.

    Insoweit bestehen zwei unterschiedliche Rechtskreise auch weiterhin fort (SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 162, zitiert nach juris).

    Insofern mag der Einheitliche Bewertungsausschuss keine Möglichkeit gehabt haben, die gesetzliche Grundlage in vernünftiger Weise umzusetzen (Vgl. auch SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 166, zitiert nach juris).

    So fernliegend die Annahme des EBewA wäre, er könne keine Indikatoren für die Abweichung der Wirtschaftskraft eines Bundeslandes von der bundesdurchschnittlichen Wirtschaftskraft iS des § 87c Abs. 2 SGB V aF finden (zutreffende Kritik des SG Marburg - S 11 KA 340/09 - RdNr 159), so wenig folgt aus diesem Befund für die hier allein relevanten regionalen Besonderheiten der Kosten- und Versorgungsstrukturen.

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen -

    Spätere genauere Berechnungen haben nach Angaben der KÄBV ergeben, dass diese Schätzung den tatsächlichen Anstieg der Leistungsmenge so genau getroffen hat, dass kein Korrekturbedarf aufgetreten ist (vgl schon SG Marburg Urteil vom 6.10.2010 - S 11 KA 340/09 - Juris RdNr 95/96) .

    So fernliegend die Annahme des EBewA wäre, er könne keine Indikatoren für die Abweichung der Wirtschaftskraft eines Bundeslandes von der bundesdurchschnittlichen Wirtschaftskraft iS des § 87c Abs. 2 SGB V aF finden (zutreffende Kritik des SG Marburg - S 11 KA 340/09 - RdNr 159) , so wenig folgt aus diesem Befund für die hier allein relevanten regionalen Besonderheiten der Kosten- und Versorgungsstrukturen.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 3046/12
    Das für die besonders förderungswürdigen Leistungen vorab in Abzug gebrachte Geld stehe nicht mehr für die Bildung der Regelleistungsvolumina zur Verfügung, so dass sich Mengenausweitungen im Bereich der vorweg vergüteten Leistungen zu Lasten der Regelleistungsvolumina für alle Fachgruppen auswirkten (vgl. SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010 - 8 11 KA 340/09 -" in: Juris).

    Insbesondere bei Leistungen wie den dringenden Besuchen und der besonderen Inanspruchnahme liegt die Notwendigkeit der Vorabvergütung auf der Hand, um die Versorgung der Versicherten in diesem Bereich nicht durch eine potentielle Abstaffelung der Vergütung zu gefährden (vgl. SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010 - S 11 KA 340/09 - in Juris, RdNr. 154).

    Zum anderen kann der vom Gesetzgeber in § 87b Abs. 2 Satz 1 SGB V vorgegebene Zweck der Begrenzung einer übermäßigen Leistungsausweitung damit nur partiell, und zwar innerhalb der dem RLV unterfallenden Leistungsarten erreicht werden (vgl. hierzu SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010, a.a.O. RdNr. 145 f.).

    Auch Leistungen, die einer besonderen Qualifikation bedürfen oder nur von einer geringen Anzahl der Ärzte einer Fachgruppe erbracht werden, können nach dem Willen des Gesetzgebers von RLV ausgenommen werden, da dies ansonsten einen Fallwertanstieg für alle Ärzte der Gruppe zur Folge hätte, womit der Differenziertheit dieser Leistungserbringung nicht Genüge getan wäre (vgl. hierzu auch SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010, a.a.O. RdNr. 154).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2016 - L 5 KA 2374/14
    Soweit sich der Kläger mit den Beschlüssen des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 27./28.08.2008 auseinandersetze, habe bereits das SG Marburg in seiner Entscheidung vom 06.10.2010 (S 11 KA 340/09, in juris) diese Beschlüsse als im Wesentlichen rechtmäßig bestätigt.

    Insoweit bestünden zwei unterschiedliche Rechtskreise (SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 162, zitiert nach juris).

    Insofern habe der Einheitliche Bewertungsausschuss keine Möglichkeit gehabt, die gesetzliche Grundlage in vernünftiger Weise umzusetzen (vgl. auch SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 166, zitiert nach juris).

    So fernliegend die Annahme des EBewA wäre, er könne keine Indikatoren für die Abweichung der Wirtschaftskraft eines Bundeslandes von der bundesdurchschnittlichen Wirtschaftskraft iS des § 87c Abs. 2 SGB V aF finden (zutreffende Kritik des SG Marburg - S 11 KA 340/09 - RdNr 159), so wenig folgt aus diesem Befund für die hier allein relevanten regionalen Besonderheiten der Kosten- und Versorgungsstrukturen.

  • SG Dortmund, 19.02.2014 - S 16 KA 137/10
    (Sozialgericht -SG - Marburg, Urteile vom 06.10.2010, Az.: S 11 KA 340/09 und S 11 KA 189/10; SG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2012, Az.: S 33 KA 115/09; bestätigt vom Bundessozialgericht -BSG- durch Urteil vom 11.12.2013; Az.: B 6 KA4/13 R, laut Pressemitteilung des BSG vom 12.12.1013).

    Damit hat der (Erweiterte) Bewertungsausschuss seiner Beobachtungs- und Anpassungspflicht im Zusammenhang mit den als Bestandteil seines Erprobungsspielraums eingeführten Vorwegabzügen genügt (vgl. SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010, Az.: S 11 KA 340/09; ferner BSG, Urteil vom 17.07.2013, Az.: B 6 KA 45/12, das zwar die Zulässigkeit einer solchen Mengensteuerung bejaht, sie aber anscheinend nicht für unverzichtbar hält).

    Die Schlussfolgerung des SG Berlin , dass ein entsprechend ausdifferenziertes System mit dem gesetzgeberischen Ziel eines praktikablen und sicheren Verfahrens zur Berechnung der Morbidität kaum vereinbar wäre und dass der (Erweiterte) Bewertungsausschuss deshalb mit seiner Feststellung einer Ungeeignetheit des Morbiditätskriteriums Geschlecht den Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit nicht überschritten habe, erscheint der erkennenden Kammer überzeugend (so auch SG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2012, Az.: S 33 KA 115/09; bestätigt durch BSG, vom 11.12.13, B 6 KA 4/13 R; SG Marburg, vom 06.10.10, S 11 KA 340/09).

    Denn eine Vorgabe solcher Indikatoren hätte an der Abschlussfreiheit der regionalen Vertragspartner nichts geändert (vgl. SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010, Az.: S 11 KA 340/09).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 359/14
    Insoweit bestünden zwei unterschiedliche Rechtskreise (SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 162, zitiert nach juris).

    Insofern habe der Einheitliche Bewertungsausschuss keine Möglichkeit gehabt, die gesetzliche Grundlage in vernünftiger Weise umzusetzen (vgl. auch SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 166, zitiert nach juris).

    So fernliegend die Annahme des EBewA wäre, er könne keine Indikatoren für die Abweichung der Wirtschaftskraft eines Bundeslandes von der bundesdurchschnittlichen Wirtschaftskraft iS des § 87c Abs. 2 SGB V aF finden (zutreffende Kritik des SG Marburg - S 11 KA 340/09 - RdNr 159), so wenig folgt aus diesem Befund für die hier allein relevanten regionalen Besonderheiten der Kosten- und Versorgungsstrukturen.

  • SG Magdeburg, 01.10.2014 - S 1 KA 156/12

    Vertragsärztliche Versorgung - Festsetzung des vertragsärztlichen Honorars ab

    Das Sozialgericht Marburg (Urteil vom 6.10.2009, S 11 KA 340/09) habe die Ausnahme der Pathologen und Labormediziner von der Unterwerfung unter ein RLV mit dieser Begründung jedenfalls für rechtmäßig gehalten.

    Zwar trifft es zu, dass die Pathologen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von RLV in der Rechtsprechung "in einem Atemzug" mit Labormediziner genannt wurden (Sozialgericht Marburg, Urteil vom 6.10.2009, S 11 KA 340/09, www.juris.de).

    Die frühere Ausnahme der Fachärzte für Pathologie von der Anwendung eines RLV zur Feststellung des Honoraranspruchs stützte sich auf entsprechende Vorgaben des Erweiterten Bewertungsausschusses z. B. im Beschluss vom 27./28. August 2008 (Anlage 1 Teil F Nr. 4) und war von der Rechtsprechung nicht beanstandet worden (vgl. Sozialgericht Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, www.juris.de).

  • SG Magdeburg, 01.10.2014 - S 1 KA 97/12

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Rechtmäßigkeit der Zuweisung von

    Das Sozialgericht Marburg (Urteil vom 06.10.2009, S 11 KA 340/09) habe die Ausnahme der Pathologen und Labormediziner von der Unterwerfung unter ein RLV mit dieser Begründung jedenfalls für rechtmäßig gehalten.

    Zwar trifft es zu, dass die Pathologen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von RLV in der Rechtsprechung "in einem Atemzug" mit Labormediziner genannt wurden (vgl. Sozialgericht Marburg, Urteil vom 6.10.2009, S 11 KA 340/09, www.juris.de).

    Die frühere Ausnahme der Fachärzte für Pathologie von der Anwendung eines RLV zur Feststellung des Honoraranspruchs stützte sich auf entsprechende Vorgaben des Erweiterten Bewertungsausschusses z. B. im Beschluss vom 27./28. August 2008 (Anlage 1 Teil F Nr. 4) und war von der Rechtsprechung nicht beanstandet worden (vgl. Sozialgericht Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, www.juris.de).

  • SG Berlin, 19.09.2012 - S 83 KA 399/11

    Vertragsärztliche Vergütung für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)

    Sofern der RLV-Fallwert die Versicherten- und Grundpauschalen der jeweiligen Arztgruppe Jahren 2009 und 2010 teilweise unterschritten hat, ist der (erweiterte) Bewertungsausschuss mit den Konvergenzbeschlüssen vom 15.1.2009 und vom 27.2.2009 und später mit der Einführung der qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZVs) ab dem Quartal III/2010 mit Beschluss vom 26.3.2010 jedenfalls seiner Beobachtungs- und Reaktionspflicht ausreichend nachgekommen (Anschluss an SG Marburg vom 6.10.2010 - S 11 KA 340/09).

    Die Berechnung des Morbiditätsfaktors ausschließlich unter Berücksichtigung des Alters und nicht auch des Geschlechts ist unter Berücksichtigung des dem (erweiterten) Bewertungsausschuss zustehenden Gestaltungsspielraums nicht zu beanstanden (Anschluss an SG Marburg vom 6.10.2010 -S 11 KA 340/09 aaO).

    b) Allgemeine Bedenken gegen die Höhe des RLV könnten im Übrigen allenfalls dann bestehen, wenn der RLV-Fallwert substantiell unter die Grundpauschalen der jeweiligen Arztgruppe abfällt, die die notwendigen Leistungen in diesem Bereich abbildet (vgl. dazu SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010 - S 11 KA 340/09, juris Rdnrn. 144ff.).

  • SG Stuttgart, 25.04.2012 - S 20 KA 4919/11

    Vertragsärztliche Versorgung - freie Leistungen - quotierte Vergütung -

  • SG Dortmund, 19.02.2014 - S 16 KA 189/10
  • LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 KA 14/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarvertrag für 2009 - Schiedsspruch des

  • SG Marburg, 30.01.2013 - S 12 KA 416/11

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Fallwert - Regelleistungsvolumen der

  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 614/10

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - Ermächtigung des

  • SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 189/10

    Ein einer radiologischen Gemeinschaftspraxis zugewiesenes Regelleistungsvolumen

  • LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 61/13

    Festsetzung eines höheren Regelleistungsvolumens ( RLV )

  • LSG Baden-Württemberg, 11.04.2014 - L 5 KA 2436/14
  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.2016 - L 5 KA 1896/14
  • SG Düsseldorf, 25.07.2012 - S 33 KA 115/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Berlin, 20.04.2011 - S 71 KA 632/09

    Vertragsärztiche Versorgung - Vergütung der Ärzte - Erhöhung des

  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 332/13
  • SG Hamburg, 31.07.2013 - S 3 KA 171/11
  • SG Dortmund, 27.01.2016 - S 16 KA 22/13
  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.2016 - L 5 KA 1867/14
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