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   SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14   

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https://dejure.org/2014,27081
SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14 (https://dejure.org/2014,27081)
SG Marburg, Entscheidung vom 10.09.2014 - S 6 KR 84/14 (https://dejure.org/2014,27081)
SG Marburg, Entscheidung vom 10. September 2014 - S 6 KR 84/14 (https://dejure.org/2014,27081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Apotheker ohne Exklusivvertrag mit Kasse darf weiterhin Zytostatika zu Lasten der Kasse abgeben und darf nicht retaxiert werden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Retaxationen eines Apothekers, der Zytostatika-Zubereitungen an Versicherte der AOK Hessen abgab, sind rechtswidrig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 30.09.2014)

    Rabattverträge: Kein Monopol für bestimmte Apotheken

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Patienten-Wahlrecht sticht Zytostatika-Ausschreibung nicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Retaxationen bei der Zytostatika-Zubereitung: Patientenwahlrecht hat Vorrang vor "Exklusivvertrag" - Apothekenwahlrecht der Versicherten bleibt weiterhin bestehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 32
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • SG Stuttgart, 26.03.2019 - S 5 KA 1359/17

    Kein Apothekenwahlrecht bei Versorgung mit Arzneimitteln durch eine

    Lediglich ergänzend weist das Gericht darauf hin, dass die Bezugnahme des Beklagten im Widerspruchsbescheid vom 22.02.2017 auf das Urteil des SG Marburg vom 10.09.2014 (S 6 KR 84/14) nicht zielführend ist, da dieses Urteil nicht rechtskräftig ist.
  • LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 15/13

    Arzneikostenregress bei Verstoß gegen Therapiehinweise des Gemeinsamen

    Dennoch ist ihre unmittelbare Anwendung am Patienten nicht unproblematisch (vgl. SG Marburg, Urteil vom 10.09.2014 - S 6 KR 84/14 - juris RdNr. 124 ff.).
  • SG Hannover, 29.01.2016 - S 86 KR 383/11

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers - Retaxierung im

    Der Kläger kann deshalb nur eine Verzinsung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen (SG Marburg, Urteil vom 10. September 2014 - S 6 KR 84/14 -, Rn. 162, juris).
  • SG Frankfurt/Main, 27.01.2017 - S 18 KR 500/12
    Der Verzugszinsanspruch ist dabei der Höhe nach auf 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz begrenzt, § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V i.V.m. § 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB; § 288 Abs. 2 BGB, der bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, eine Verzinsung in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vorsieht, ist nicht anwendbar (dazu näher SG Marburg, Urteil vom 10. September 2014 - S 6 KR 84/14 -, juris).
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