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   SG Marburg, 14.01.2009 - S 12 KA 507/08   

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https://dejure.org/2009,11822
SG Marburg, 14.01.2009 - S 12 KA 507/08 (https://dejure.org/2009,11822)
SG Marburg, Entscheidung vom 14.01.2009 - S 12 KA 507/08 (https://dejure.org/2009,11822)
SG Marburg, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - S 12 KA 507/08 (https://dejure.org/2009,11822)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 95 Abs 9 SGB 5, § 103 Abs 4 SGB 5, § 103 Abs 4b S 2 SGB 5, § 32b Abs 1 Ärzte-ZV
    Vertragsärztliche Versorgung - Vergrößerung bzw Erweiterung der Arztpraxis mit Hilfe angestellter Ärzte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung der Einstellung einer Ärztin gem. § 95 Abs. 9 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) i.V.m. § 32b Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV); Vergrößerung einer Praxis mit Hilfe angestellter Ärzte über § 104 Abs. 4b SGB V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Leitsatz)

    § 103 Abs. 4b SGB V
    Übertragung einer gem. § 103 Abs. 4 b SGB V erteilten Anstellungsgenehmigung auf den Praxisnachfolger

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Praxisübernahme:Genehmigung für Anstellung bleibt erhalten

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Bayern, 30.03.2022 - L 12 KA 14/19

    Widerspruchsverfahren, Berufungsrücknahme, vertragsärztliche Versorgung,

    Bestätigt werde diese Auffassung durch ein Urteil des SG Marburg vom 14.01.2009 (S 12 KA 507/08); von einer Vielzahl namhafter Kommentatoren in der Literatur werde diese Einstellung geteilt.

    Zu begründen sei dies, wie von der Beigeladenen zu 5) ausführlich dargelegt, laut der Rechtsprechung (SG Marburg vom 14.01.2009, S 12 KA 507/08) und soweit ersichtlich der Literatur (Kremer/Wittmann, Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, 3. Auflage, Rn.1498; Bäune/Meschke/Rothfuß, Kommentar zur Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte, § 32b Rn.6; Kirchhoff in BeckOK Sozialrecht, § 32b Ärzte-ZV, 51. Edition, Rn.16) damit, dass die Vertragsarztpraxis, so wie sie mit den angestellten Ärzten bestanden habe und mitgeprägt worden sei, in den Schutzbereich des Art. 14 GG falle, der eben auch die Verwertungsinteressen des Praxisabgebers schütze.

    Wie von der Beigeladenen zu 5) ausführlich dargelegt und in dem auch von den Beteiligten diskutierten Urteil des SG Marburg (Urteil vom 14.01.2009, S 12 KA 507/08) und der Literatur (vgl. Kremer/Wittmann, Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, 4. Auflage, Rn. 524, 1707) ausgeführt, fällt die mit Hilfe angestellter Ärzte vergrößerte Praxis in den Schutzbereich des § 103 Abs. 4 SGB V. Angestellte Ärzte haben die zur Nachbesetzung ausgeschriebene Praxis des Vertragsarztes wirtschaftlich mitgeprägt, der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Wert, der auch die Verwertungsinteressen des Praxisabgebers schützt, wird von der Anstellungsgenehmigung maßgeblich beeinflusst.

  • SG München, 20.02.2019 - S 49 KA 508/17

    Anstellungsgenehmigung für den Praxisübernehmer

    Bestätigt werde diese Auffassung durch ein Urteil des SG Marburg vom 14.1.2009 (S 12 KA 507/08) und auch von einer Vielzahl namhafter Kommentatoren in der Literatur werde diese Einstellung geteilt.

    Zu begründen ist dies, wie von der Beigeladenen zu 5) ausführlich dargelegt, laut der Rechtsprechung (SG Marburg vom 14.01.2009, S 12 KA 507/08) und soweit ersichtlich der Literatur (Kremer/Wittmann, Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, 3. Auflage, Rn. 1498; Bäune/Meschke/Rothfuß, Kommentar zur Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte, § 32b Rn. 6; Kirchhoff in BeckOK Sozialrecht, § 32b Ärzte-ZV, 51. Edition, Rn.16) damit, dass die Vertragsarztpraxis, so wie sie mit den angestellten Ärzten bestand und mitgeprägt wurde, in den Schutzbereich des Art. 14 GG fällt, der eben auch die Verwertungsinteressen des Praxisabgebers schützt.

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