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   SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 111/16   

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https://dejure.org/2017,47436
SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 111/16 (https://dejure.org/2017,47436)
SG Marburg, Entscheidung vom 17.11.2017 - S 6 KR 111/16 (https://dejure.org/2017,47436)
SG Marburg, Entscheidung vom 17. November 2017 - S 6 KR 111/16 (https://dejure.org/2017,47436)
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  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 111/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010, B 3 KR 5/10 R) fallen Maßnahmen oder Hilfen zur Bewegungsförderung zwar grundsätzlich nur ausnahmsweise in die Leistungszuständigkeit der Krankenkassen.

    Ausnahmsweise können bewegliche sächliche Mittel gleichwohl zur Förderung oder Ermöglichung der Mobilisation - wie hier das Therapiedreirad - in besonders gelagerten Fällen Hilfsmittel "zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung" i.S. von § 33 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. SGB V sein (BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010, a.a.O.).

    Davon ist bei einer Hilfe zur körperlichen Betätigung - wie hier mit einem Therapiedreirad - dann auszugehen, wenn der Versicherte aufgrund der Schwere der Erkrankung dauerhaft Anspruch auf Maßnahmen der Physikalischen Therapie hat und die durch das beanspruchte Hilfsmittel unterstützte eigene körperliche Betätigung diese Therapie entweder wesentlich fördert oder die Behandlungsfrequenz infolge der eigenen Betätigung geringer ausfallen kann und sich deshalb die Versorgung mit dem Hilfsmittel im Rahmen der Wahlmöglichkeit des Versicherten (vgl. § 33 SGB I und § 9 Abs. 1 SGB IX) als wirtschaftlich darstellt (BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010, a.a.O.).

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem -

    Auszug aus SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 111/16
    Daneben stellt auch die Bewegungsfreiheit beziehungsweise Mobilität ein von der Rechtsprechung anerkanntes Grundbedürfnis dar, das jedoch regelmäßig auf den Nahbereich im Sinne eines "Erschließen eines gewissen körperlichen Freiraums" beschränkt ist (vgl. Urteil des BSG vom 21.11.2002, Az. B 3 KR 8/02 R, Rn. 15).

    Richtig ist zwar, dass die Anwesenheit eines Erwachsenen von Kindern und Jugendlichen bei Aktivitäten, mit denen Sie gerade Selbstständigkeit und Unabhängigkeit beweisen wollen, üblicherweise nicht akzeptiert wird (vgl. Urteil des BSG vom 21.11.2002, Az. B 3 KR 8/02 R, Rn. 19).

  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

    Auszug aus SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 111/16
    Jedenfalls zur Krankenbehandlung i.S. von §§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 SGB V gehören regelmäßig nur Maßnahmen mit Behandlungs- und Therapiecharakter, die einen eindeutigen Krankheitsbezug aufweisen (BSGE 85, 132, 138 [BSG 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R] ).
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 111/16
    Der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung dient ein bewegliches sächliches Mittel nach der Rechtsprechung des BSG, soweit es spezifisch im Rahmen der ärztlich verantworteten Krankenbehandlung eingesetzt wird, um zu ihrem Erfolg beizutragen (BSGE 98, 213 [BSG 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R] ; BSGE 93, 176 [BSG 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R] ).
  • LSG Hessen, 13.09.2007 - L 8 KR 247/06

    Versorgung mit einem Behindertendreirad

    Auszug aus SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 111/16
    Umgekehrt darf die Versorgung dann aber auch nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Behinderung in dem Maße ausgeglichen wird, dass der Versicherte letztendlich mit einem Gesunden vergleichbar wäre (vgl. Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 13.09.2007, Az. L 8 KR 247/06).
  • SG Fulda, 16.12.2010 - S 11 KR 7/09

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Vergleichbarkeit von Behinderten und

    Auszug aus SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 111/16
    Der Geeignetheit steht schließlich auch nicht entgegen, dass die Nutzung des Therapiedreirades nur unter Aufsicht erfolgen kann und der Kläger auf Hilfestellung bei der Betätigung angewiesen ist (so auch SG Fulda, Urteil vom 16.12.2010, Az. S 11 KR 7/09).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 111/16
    Ziel ist es, den Behinderten ein weitgehend selbstständiges Leben und die Bewältigung des Alltags zu ermöglichen (Urteil des BSG vom 23.07.2002, Az. B 3 KR 3/02 R, Rn. 10).
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis

    Auszug aus SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 111/16
    Eine unmittelbare Bedienung des Hilfsmittels durch den Arzt selbst ist dabei nicht zwingend erforderlich, so dass ein Hilfsmittel nicht schon deshalb nach § 33 Abs. 1 SGB V ausgeschlossen ist, weil die praktische Anwendung durch den Versicherten selbst erfolgt (BSGE 87, 105 [BSG 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R] ).
  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

    Auszug aus SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 111/16
    Jedenfalls zur Krankenbehandlung i.S. von §§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 SGB V gehören regelmäßig nur Maßnahmen mit Behandlungs- und Therapiecharakter, die einen eindeutigen Krankheitsbezug aufweisen (BSGE 85, 132, 138 [BSG 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R] ).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 111/16
    Der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung dient ein bewegliches sächliches Mittel nach der Rechtsprechung des BSG, soweit es spezifisch im Rahmen der ärztlich verantworteten Krankenbehandlung eingesetzt wird, um zu ihrem Erfolg beizutragen (BSGE 98, 213 [BSG 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R] ; BSGE 93, 176 [BSG 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R] ).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten zum

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