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   SG Marburg, 18.10.2017 - S 12 KA 4/17 WA   

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https://dejure.org/2017,57353
SG Marburg, 18.10.2017 - S 12 KA 4/17 WA (https://dejure.org/2017,57353)
SG Marburg, Entscheidung vom 18.10.2017 - S 12 KA 4/17 WA (https://dejure.org/2017,57353)
SG Marburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - S 12 KA 4/17 WA (https://dejure.org/2017,57353)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 4/16 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Zulässigkeit der Quotierung sog

    Auszug aus SG Marburg, 18.10.2017 - S 12 KA 4/17
    Sie verweist auf ihre Ausführungen im angefochtenen Widerspruchsbescheid und bzgl. der Quotierung im Quartal IV/10 auf BSG v. 30.11.2016 - B 6 KA 4/16 R hin.

    Für die ersten beiden Quartale war die Honorarverteilung insofern unter dem Gesichtspunkt der Anfangs- und Erprobungsregelung gerechtfertigt (vgl. BSG, Urt. v. 30.11.2016 - B 6 KA 4/16 R - SozR 4 , juris Rdnr. 15 ff.).

    Eine Quotierung der Vorwegleistungen ist deshalb in ihrer Höhe nicht zu beanstanden, solange dies nicht zu einer ungerechtfertigten Privilegierung der RLV-Leistungen und zu einer Gefährdung der Versorgung mit freien Leistungen führt (vgl. BSG, Urt. v. 30.11.2016 - B 6 KA 4/16 R - SozR 4 , juris Rdnr. 25).

  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 42/15 R

    Vergütung zyto- und molekulargenetischer Leistungen - Befugnis der

    Auszug aus SG Marburg, 18.10.2017 - S 12 KA 4/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist davon auszugehen, dass grundsätzlich kein Leistungsbereich von entsprechenden Steuerungsmaßnahmen ausgenommen werden muss (vgl. BSG, Urt. v. 03.08.2016 - B 6 KA 42/15 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 33, juris Rdnr. 23).

    Führt die Quotierung zu einem nicht vorhersehbaren gravierenden Verfall des Honorars und bedingt sie - im Zusammenspiel mit einem hohen Kostenanteil der erbrachten Leistungen - existentielle wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann eine individuelle Härteregelung erforderlich sein (vgl. BSG, Urt. v. 03.08.2016 - B 6 KA 42/15 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 33, juris Rdnr. 27).

  • SG Marburg, 18.04.2012 - S 12 KA 780/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumen - Bewertungsausschuss -

    Auszug aus SG Marburg, 18.10.2017 - S 12 KA 4/17
    Mit Ziff. 5 der 1. Nachtragsvereinbarung zum HVV 2010 wurde diese Regelung entsprechend fortgeführt; nach Ziff. 6 wurden allerdings die Stützungsmodalitäten detaillierter gefasst (vgl. SG Marburg, Urt. v. 18.04.2012 - S 12 KA 780/10, S 12 KA 781/10 und S 12 KA 158/11 - juris Rdnr. 67).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus SG Marburg, 18.10.2017 - S 12 KA 4/17
    Es bestehen erweiterte Ermittlungs-, Erprobungs- und Umsetzungsspielräume, die bewirken, dass für einen Übergangszeitraum auch an sich rechtlich problematische Regelungen hingenommen werden müssen; gröbere Typisierungen und geringere Differenzierungen sind in derartigen Fällen vorübergehend unbedenklich, weil sich häufig bei Erlass der Vorschriften deren Auswirkungen nicht in allen Einzelheiten übersehen lassen (vgl. BSG, Urt. v. 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R - BSGE 88, 126 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29, juris Rdnr. 39 m.w.N.).
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 15/96

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen bei Fremdkassenfällen

    Auszug aus SG Marburg, 18.10.2017 - S 12 KA 4/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann es im Fall komplexer Sachverhalte vertretbar sein, dem Normgeber zunächst eine angemessene Zeit zur Sammlung von Erfahrungen einzuräumen und ihm in diesem Anfangsstadium zu gestatten, sich mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen zu begnügen, die unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität gerechtfertigt werden können (vgl. BSG, Urt. v. 13.11.1996 - 6 RKa 15/96 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 16, juris Rdnr. 23 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 37/13

    Vertragsarzt; Honorarverteilung; freie Leistungen

    Auszug aus SG Marburg, 18.10.2017 - S 12 KA 4/17
    LSG Hessen v. 28.09.2016 - L 4 KA 37/13 - habe die Quotierung nephrologischer Leistungen ebf.
  • SG Marburg, 04.01.2021 - S 12 KA 3/18

    Vertragsarztrecht

    Dies ist gleichfalls nicht zu beanstanden (vgl. bereits SG Marburg, Gerichtsb. v. 18.10.2017 - S 12 KA 4/17 WA - juris Rdnr. 30 ).
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