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   SG Marburg, 23.03.2011 - S 12 KA 276/10   

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https://dejure.org/2011,18040
SG Marburg, 23.03.2011 - S 12 KA 276/10 (https://dejure.org/2011,18040)
SG Marburg, Entscheidung vom 23.03.2011 - S 12 KA 276/10 (https://dejure.org/2011,18040)
SG Marburg, Entscheidung vom 23. März 2011 - S 12 KA 276/10 (https://dejure.org/2011,18040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Anspruch auf Bearbeitung in der laufenden Abrechnung für verspätet eingereichte Abrechnungsunterlagen durch einen Facharzt; Rechtmäßigkeit von Abrechnungsfristen sowie der Sanktionierung von Fristüberschreitungen durch Honorarabzüge; Anspruch eines Arztes auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 251/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Rechtmäßigkeit von Abrechnungsfristen und

    Auszug aus SG Marburg, 23.03.2011 - S 12 KA 276/10
    Die Erhebung einer Abrechnungsgebühr in Höhe von 50, 00 EUR für jeden verspäteten Tag ist auch nicht unverhältnismäßig (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 08.09.2010 - S 12 KA 251/10 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, nicht rechtskräftig, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 75/10 -).

    22 Abrechnungsregelungen können aber auch in einer Satzung jedenfalls dann geregelt werden, soweit der Honorarverteilungsvertrag wie hier keine abweichende Regelung trifft (so bereits SG Marburg, Urt. v. 08.09.2010 - S 12 KA 251/10 -www.lareda.hessenrecht.hessen.de = www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, nicht rechtskräftig, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 75/10 -).

  • LSG Hessen, 08.06.2011 - L 4 KA 75/10

    Honorarabzug wegen verspäteter Einreichung von Honorarabrechnungen

    Auszug aus SG Marburg, 23.03.2011 - S 12 KA 276/10
    Die Erhebung einer Abrechnungsgebühr in Höhe von 50, 00 EUR für jeden verspäteten Tag ist auch nicht unverhältnismäßig (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 08.09.2010 - S 12 KA 251/10 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, nicht rechtskräftig, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 75/10 -).

    22 Abrechnungsregelungen können aber auch in einer Satzung jedenfalls dann geregelt werden, soweit der Honorarverteilungsvertrag wie hier keine abweichende Regelung trifft (so bereits SG Marburg, Urt. v. 08.09.2010 - S 12 KA 251/10 -www.lareda.hessenrecht.hessen.de = www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, nicht rechtskräftig, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 75/10 -).

  • SG Düsseldorf, 10.10.2001 - S 25 KA 16/00

    Honorarabrechnung - Eine Säumnisgebühr von 92.000 EUR ist unverhältnismäßig hoch

    Auszug aus SG Marburg, 23.03.2011 - S 12 KA 276/10
    Es ist rechtlich grundsätzlich zulässig, wenn die KV durch die Erhebung einer Säumnisgebühr auf die Vertragsärzte Druck ausübt, um eine pünktliche Einreichung der Abrechnungsunterlagen zu gewährleisten (vgl. SG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.2001 - S 25 KA 16/00 - juris Rdnr. 14).
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 29/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus SG Marburg, 23.03.2011 - S 12 KA 276/10
    Durch diese Ziele ist der mit dem Abrechnungsausschluss verbundene Eingriff grundsätzlich verhältnismäßig und stellt eine rechtmäßige Berufsausübungsregelung im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 29.08.2007 - B 6 KA 29/06 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 37 = GesR 2008, 197 = USK 2007-72 = MedR 2008, 391 = Breith 2008, 652 = NZS 2008, 554, juris Rdnr. 11m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2013 - L 5 KA 1732/12
    Auch das SG Marburg habe es in seiner Entscheidung vom 23.03.2011 (Az.: B 12 KA 276/10) als unproblematisch angesehen, dass Abrechnungsregelungen in der Satzung einer Kassenärztlichen Vereinigung geregelt werden können.
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