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   SG Marburg, 25.02.2016 - S 1 SB 109/14   

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https://dejure.org/2016,2778
SG Marburg, 25.02.2016 - S 1 SB 109/14 (https://dejure.org/2016,2778)
SG Marburg, Entscheidung vom 25.02.2016 - S 1 SB 109/14 (https://dejure.org/2016,2778)
SG Marburg, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - S 1 SB 109/14 (https://dejure.org/2016,2778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Abwarten der Sperrfrist des § 88 SGG bei Ablehnung der begehrten Sachentscheidung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R

    Schwerbehindertenrecht - besonderes Interesse an der rückwirkenden

    Auszug aus SG Marburg, 25.02.2016 - S 1 SB 109/14
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das Gericht anschließt, ist Voraussetzung für die behördliche Erstfeststellung, dass ein GdB von 50 bereits zu einem Zeitpunkt vor der Antragstellung vorgelegen hat, (nur) die Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses und eine solche rückwirkende Feststellung ist im Erstfeststellungsverfahren, um das es sich nach dem oben Gesagten auch hier handelt, nicht auf offensichtliche Fälle beschränkt (BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 9 SB 1/11 R -, SozR 4-3250 § 69 Nr. 15 Rn. 36 ff.).
  • BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91

    Erziehungsgeld - Behördliche Ermittlungspflicht

    Auszug aus SG Marburg, 25.02.2016 - S 1 SB 109/14
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass von dieser Zulässigkeitsvoraussetzung eine Ausnahme zu machen ist, wenn die zuständige Behörde die begehrte Sachentscheidung eindeutig und unmissverständlich abgelehnt hat (BSG, Urteil vom 10. März 1993 - 14b/4 REg 1/91 -, SozR 3-7833 § 6 Nr. 2, BSGE 72, 118 ff.).
  • LSG Hessen, 07.02.2003 - L 12 B 93/02

    Kostentragung bei unstreitiger Beendigung des Rechtsstreits

    Auszug aus SG Marburg, 25.02.2016 - S 1 SB 109/14
    Maßgeblich für die Entscheidung sind demnach alle Umstände des Einzelfalls unter Zugrundelegung des aus der Akte ersichtlichen Sach- und Streitstands (vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 193 Rn. 12 ff. m.w.N.; Hess. LSG, Beschluss vom 07.02.2003 - L 12 B 93/02 RJ).
  • BVerwG, 09.08.1991 - 5 B 117.91

    Statthaftigkeit einer Beschwerde

    Auszug aus SG Marburg, 25.02.2016 - S 1 SB 109/14
    Die Entscheidung über die Kostenerstattung erfolgt nach billigem Ermessen (vgl. BSG, SozR Nr. 3 und 42 zu § 193 SGG; Hess. LSG, Beschlüsse vom 10.02.1992 - L 5 B 117/91 - und vom 28.09.2001 - L 14 B 94/97 KR - m.w.N.), wobei das Gericht an die Anträge der Beteiligten nicht gebunden ist und die Rechtsgedanken der §§ 91 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) herangezogen werden.
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