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   SG Marburg, 26.01.2018 - S 12 KA 422/15   

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https://dejure.org/2018,36932
SG Marburg, 26.01.2018 - S 12 KA 422/15 (https://dejure.org/2018,36932)
SG Marburg, Entscheidung vom 26.01.2018 - S 12 KA 422/15 (https://dejure.org/2018,36932)
SG Marburg, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - S 12 KA 422/15 (https://dejure.org/2018,36932)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 26 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Verfahrensrecht/Erweiterte Honorarverteilung der KV Hessen (EHV) | Ablehnungsgesuch gegen ehrenamtlichen Richter: Zuständigkeit des Kammervorsitzenden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 16/95

    Besetzung der Kammern und Senate für Kassen- bzw Vertragsarztrecht, Verzicht auf

    Auszug aus SG Marburg, 26.01.2018 - S 12 KA 422/15
    So ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein Vorstandsvorsitzender, der zur Vertretung beigeladener Kassenverbände berechtigt ist, als ehrenamtlichen Richter nicht ausgeschlossen, weil sich allein aus der Berechtigung zur Vertretung einer zum Verfahren beigeladenen Krankenkasse (Kassenverband) kein genereller Ausschluss von der Mitwirkung als ehrenamtlicher Richter ergibt (vgl. (BSG, Urt. v. 08.05.1996 - 6 RKa 16/95 - BSGE 78, 175 = SozR 3-5407 Art. 33 § 3a Nr. 1, juris Rdnr. 16 ff.).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 59/05 B

    Besorgnis der Befangenheit bei der Mitwirkung eines Mitglieds des

    Auszug aus SG Marburg, 26.01.2018 - S 12 KA 422/15
    Nur wenn im Einzelfall ein konkreter Anhaltspunkt für eine von Voreingenommenheit bestimmte Haltung des ehrenamtlichen Richters bestünde, könnte eine Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt sein (vgl. BSG, Beschl. v. 19.07.2006 - B 6 KA 59/05 B - juris Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R

    Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem

    Auszug aus SG Marburg, 26.01.2018 - S 12 KA 422/15
    Vertrags(zahn)ärzte sind von der Mitwirkung als ehrenamtliche Richter nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie als Mitglied der Vertreterversammlung der K(Z)ÄV an einem Beschluss mitgewirkt haben, auf dessen Rechtmäßigkeit es im Gerichtsverfahren ankommt (vgl. (BSG, Urt. v. 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R - BSGE 82, 150 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4, juris Rdnr. 21 ff.).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus SG Marburg, 26.01.2018 - S 12 KA 422/15
    Auch auf die Rechtmäßigkeit der Rechtsanwendung kommt es regelmäßig nicht an (vgl. BGH v. 12.10.2011, Beschl. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10 - juris Rdnr. 7).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2011 - L 7 SF 1/11

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus SG Marburg, 26.01.2018 - S 12 KA 422/15
    Eine Ausnahme hiervon ist dann geboten, wenn die Verfahrensgestaltung oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.06.2011 - L 7 SF 1/11 AB - juris Rdnr. 10).
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