Rechtsprechung
SG Marburg, 28.06.2017 - S 12 KA 120/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
SGB V § 87b, § 197a SGG, § 161 VwGO
Wird ein Widerspruchsbescheid, der mehrere Widerspruchsverfahren gegen verschiedene Honorarbescheide umfasst, angefochten, so wird jeder Honorarbescheid streitgegenständlich (vgl. SG Marburg, Beschl. v. 18.09.2015 - S 12 KA 120/15 - juris sowie LSG Hessen, Beschl. v. 30.11.2015 - L 4 KA 40/15 B ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 39 (Leitsatz und Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Kosten/Verfahrensrecht | Kosten: Erledigungserklärung als verdeckte Klagerücknahme
Verfahrensgang
- SG Marburg, 18.09.2015 - S 12 KA 120/15
- SG Marburg, 28.06.2017 - S 12 KA 120/15
- LSG Hessen - L 4 KA 40/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07
Erfordernis der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision bei einer …
Auszug aus SG Marburg, 28.06.2017 - S 12 KA 120/15
Wird im Nachhinein erklärt, Klage habe gar nicht erhoben werden sollen, so handelt es sich bei einer Erledigungserklärung der Klägerseite um eine verdeckte Klagerücknahme (vgl. BVerwG, Beschl. vom 24.06.2008 - 3 C 5/07 - juris Rdnr. 3) und hat diese die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.Von einer Erledigungserklärung als verdeckter Klagerücknahme kann nur dann die Rede sein, wenn ein Kläger die Rechtsverfolgung aufgibt, obwohl der Rechtsstreit in Wirklichkeit noch nicht erledigt ist (oder er die Erledigung selbst herbeigeführt hat), um auf diese Weise die Kostenfolge einer Klagerücknahme zu umgehen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 24.06.2008 - 3 C 5/07 - juris Rdnr. 3).